Miet nachweis stellen, was angeben Untermieter oder Hauptmieter?
Ich muss einen Grundsicherung's Antrag stellen, und weis nicht wie ich jetzt den Miet-nachweis angeben soll? Um es besser zu Verstehen hier meine Verhältnisse: Ich Wohne in dem Haus meines Bruders das als Schenkung von meinem Vater an ihn übergeben wurde und ich auf das Erbe verzichtet habe, mit Bedingung das ich Wohnrecht habe in der Keller Wohnung. (dies ist alles Notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen, also sicher). Meine Eltern Leben im Erdgeschoss und haben dafür ebenfalls Lebenslanges Wohnrecht.
Nun haben wir den Keller etwas mehr ausgebaut und ich nutze mehr als was meins ist. Der gesamte Keller ist an die Wohnung im Erdgeschoss angeschlossen was Zähler angeht Das Haus wird auf 2 Darlehns abgezahlt, eins mein Vater und das Andere mein Bruder. Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf dauer. Da meine Rente nicht so hoch ist da ich erst 39 bin, habe ich anrecht auf Grundsicherung. Was NUN ? ich muss einen Miet nachweis abgeben und eine Kopie des Miet Vertrages. Ich Zahle an meinen Vater für strom Wasser, also sämtliche Nebenkosten die für mich sind und für den zusätzlichen raum den ich nutze eine gesamt Miete von 250€. Ohne es irgendwie schriftlich festgehakten zu haben, hat mein Vater mit meinem Bruder sich die gemeinsamen nutzbaren Räumlichkeiten unter sich aufgeteilt, der Keller nutzt mein Vater komplett, auch da wo ich wohne, und mein Bruder nutzt dafür den gesamten Dachboden.
Jetzt ist die eigentliche FRAGE. Was geb ich an im miet-nachweis?
Mein Vater als Vermieter obwohl mein Bruder der Besitzer ist?
Oder mein Bruder als Vermieter?
oder gebe ich mich als Untermieter bei meinem Vater an, da meine Wohnung an seine Zähler angeschlossen ist, obwohl ich eine Komplette separate Wohnung habe, mit allem was dazu gehört, Bad/WC, Küche, 2 räume und Gästezimmer und Garten stück.
2 Antworten
Dein Bruder ist zuständig.
Ein schriftlicher Mietvertrag ist rechtlich nicht zwingend notwendig; es liegt ein mündlicher Mietvertrag vor.
Das Jobcenter benötigt, bei einem mündlichen Mietvertrag, eine Vermietungsbestätigung und die Nachweise der Mietzahlungen.
Man könnte auch einen Mietvertrag aufsetzen und diesen rückdatieren.
Wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, macht das Jobcenter gelegentlich Probleme - aber sie müssen auch durch entsprechende Nachweise belegte mündliche Mietverträge akzeptieren.
Wenn das Haus deinem Bruder geschenkt wurde, ist er der Eigentümer/Vermieter.
Hinsichtlich des Nachweises solltest Du einfach das mündlich vereinbarte in einen schriftlichen Mietvertrag niederschreiben.