Container oder ähnliches auf Privatparkplatz stellen
Hallo,
da ich mit meinem Cabrio aus der Halle muss, wo es zur Zeit steht, suche ich eine alternative für den Winter. Nach einem Telefonat mit einem Immobilienmakler wartet man ca. 2 bis 3 Jahre auf einen Platz in der Mietgarage. Da ich bei meiner Wohnung zwei Parkplätze habe, welche jedoch nicht zugeordnet sind, nur einen nutze, kann ich rechtlich auf den zweiten Parkplatz einen Container stellen?
Wer muss zustimmen? Es handelt sich um eine Eigentumswohnung, haben die Nachbarn und die Hausverwaltung ein Mitspracherecht?
6 Antworten
Nach einem Telefonat mit einem Immobilienmakler wartet man ca. 2 bis 3 Jahre auf einen Platz in der Mietgarage
Vielleicht in der Innenstadt. Aber wenn das Auto über den Winter nicht bewegt wird, kann es ja durchaus auch Außerhalb in x Kilometer Entfernung stehen. Einfach mal ne Kleinanzeige schalten. Ist auch günstiger als ein Immobilienmakler und sicher auch günstiger als ein Container
Ein Stellplatz ist für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen, nicht für Container.
Selbst wenn Du den Platz gemietet hättest, wäre das nicht erlaubt, da die Breite eines Containers für einen solchen Stellplatz zu groß ist.
kann ich rechtlich auf den zweiten Parkplatz einen Container stellen?
- wenn die Eigentümergemeinschaft damit nicht einverstanden ist, nicht.
Es wäre viel einfacher für dich, diese Fragen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Aber der Reihe nach: Wenn der Container dort dauernd stehen soll, d.h. nicht nach 14 Tg. wieder abgeräumt wird, ist er baugenehmigungspflichtig, wenn er nicht als Nebenanlage deklariert wird. In jedem reicht es aus, wenn der Container nur auf dem Erdboden ruht, daß er genehmigungspflichtig wird. Mit der NBauO korrespondiert immer das Baugesetzbuch (BauGB). Das legt über die Bauleitplanung und die Baunutzungsverordnung fest, welcher Gebietscharakter ausgewiesen wird und ist die Grundlage aller Hochbauten in Deutschland. Die Bauordnungen der Länder regeln den technischen und den organisorischen Ablauf von Bauanträgen etc.
Nachbarn und Hausverwaltung haben auf jeden Fall ein Mitspracherecht.
Und dann kann dir immer noch die Stadt einen Strich durch die Rechnung machen.