Cleverfit Mahnungen zahlen?
Ich bin nun seit einigen Monaten Cleverfit Mitglied und zahle auch ganz normal meinen monatlichen Beitrag von knapp 25€ im Monat. Nun hatte ich diesen Monat leider 3€ zu wenig auf dem Konto, sodass der Beitrag leider nicht abgebucht werden konnte.
Heute flatterte ein Brief zu mir nach Hause mit der Forderung die 25€ Beitrag + 7,50€ Mahngebühr + knapp 20€ Servicepauschale zu zahlen.
Dass ich den Monatsbeitrag zahlen muss ist mir klar und völlig selbstverständlich. Die Mahgebühr kann ich auch noch ein Stück weit nachvollziehen. Aber knapp 20€ ,,Servicepauschale"? Muss ich das tatsächlich zahlen? Bin ich rechtlich dazu verpflichtet?
4 Antworten
Also. Du musst grundsätzlich bezahlen:
- Hauptforderung (ist soweit logisch)
- Zinsen (ganz wenige Cents, kann man sich ggf. bei www.basiszins.de ausrechnen lassen)
- Rücklastschrift - Gerichte sehen hier 3,65€ als berechtigt an. Ich würde bis maximal 5€ zahlen.
- Briefporto u.ä. 1,50€.
Punkt.
Diese Service-Pauschale ist frei erfundener Quatsch. Der BGH hat in dutzenden Urteilen verboten, einem Schuldner solche Pauschalen bei Rücklastschriften aufzudrücken oder Personalkosten o.ä. umzulegen.
So etwas musst du also auch nicht zahlen. Ich würde das also mit deutlichen Worten zurückweisen, den Rest bezahlen und klar machen: Falls sie dir den Zutritt verweigern, fristlos kündigen wegen Leistungsverweigerung. Dann bist du wenigstens aus dem Vertrag draußen.
Wenn genau das im Vertrag steht, den Du unterschrieben hast (Kleingedrucktes lesen) Ja, bist Du dazu verpflichtet.
Gerade in der Branche "vergessen" viele Leute nach einigen Monaten, das sie dort Mitglied sind, gehen nicht mehr hin, weil sie keinen Bock mehr haben, und zahlen nicht mehr. Das ist ganz gewaltiger Aufwand, das Geld einzutreiben. Deshalb wird eine solche Versäumnisklausel schon einmal gerne in diesen Verträgen verankert.
Guck mal rein.
Es ist irrelevant, was in den AGB steht. Es ist vom BGH mehrfach untersagt worden, solche "Servicepauschalen" zu fordern.
Gerade auf der Clever fit Seite in den AGB gefunden
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
Also schnellstmöglich zahlen, nicht das der zweite Beitrag auch noch in Verzug gerät. Dann kannst Du nämlich den ganzen Restbeitrag für die Laufzeit auf einmal latzen.
Ruf einfach mal an und rede mit denen häufig erlassen sie dir das dann.
20 EUR Servicepauschale würde ich nicht zahlen. Sollen mal bitte sagen, wie sich diese Kosten zusammensetzen.