Forderung Amazon muss ich Inkassokosten und Adressermittlungskosten zahlen?
Vor einiger Zeit ist leider für eine Amazonbestellung eine Lastschrift seitens meiner Bank geplatzt und mein Amazonkundenkonto gesperrt. Ich habe dann die Forderung puls der 6 Euro Rücklastschriftgebühr an Amazon überwiesen. Nach 3 Tagen wurde mein Kundenkonto bei Amazon wieder freigeschaltet und Bestellungen sind wieder möglich. Nun bekam ich plötztlich eine Forderung über das Inkassobüro Bfs risk & Collection in Höhe von 99,69€ . Ich soll Kontoführungskosten sowie Adressermittlungsrecherche usw. aus der ehemaligen Amazon Forderung bezahlen. Die urprüngliche Forderung bei Amazon war knapp 20 Euro plus der 6 Euro Rücklastschriftgebühr. Das Inkassobüro kam vorher gar nicht ins Spiel, jetzt erst nachdem ich die Hauptforderung an Amazon beglichen habe. Das finde ich mehr als seltsam. Muss ich etwa diese utopischen Gebühren noch zahlen?
6 Antworten
Ich würde mich an deiner Stelle direkt an den Kundenservice von Amazon wenden. Bevor überhaupt erstmal ein Inkassobüro tätig werden kann muss ja erstmal eine Mahnung ins Haus geflattert sein.
Wie gesagt lass dich von Amazon zurückrufen dann ist das ganze für dich auch kostenlos.
Bringt nix wenn man sich an den amazon Kundenservice wendet
Wie gesagt setz dich mit Amazon in Verbindung, wir können dir hier keine wirklich hilfreiche Antwort geben denke ich.
Nun nach knapp 2 Wochen nachdem ich bezahlt habe flattert halt diese hohe Forderung von dem Inkassobüro ins Haus.
Kannst du getrost ignorieren. Wenn weiter mit Nachdruck gefordert wird, kannst du dem auch sicherheitshalber einmalig schriftlich widersprechen.
Solange kein Mahnbescheid kommt, brauchst du aber im Prinzip nichts zu unternehmen
Ich würde sofort zur Polizei gehen, denn BFS Risk gibt es seit vielen Monaten nicht mehr. Das wurde Anfang des Jahres zur "Infoscore Forderungsmanagement GmbH" fusioniert.
Davon abgesehen sind Kontoführungskosten grundsätzlich verboten.
Also Anzeige wegen Betrugs und Nötigung gegen unbekannt.
Natürlich absolut nichts bezahlen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem sofort widersprechen mit beigefügtem FOrmular und zurück ans Gericht.
In dem Schreiben stand Infoscore Forderungsmanagemant und in Klammern dann dieses BFS Risk...
ok, dann passt es wohl doch. Das schreiben die in der Übergangszeit in den Briefkopf dazu, damit sich die Leute, die schon Kontakt hatten, nicht wundern.
Bedeutet aber für dich: Du redest die ggf. mit "Infoscore Forderungsmanagement GmbH" an und vergisst, dass dort was in Klammern steht. Die Firma in Klammern gibt es wie gesagt nicht mehr.
Ansonsten halte dich mal an das, was beispielsweise Kevin geschrieben hat. Ich würde auch nichts an Infoscore bezahlen. Ich würde sogar eine Nummer weiter gehen: Ich würde dem Aufsichtsgericht (OLG Hamm) eine Beschwerde zukommen lassen. Die Beschwerde kostet nichts. Tenor:
Das Inkasso fordert eine längst bezahlte Forderung ein. Viel wichtiger ist aber, dass es Gebühren fordert, die keinerlei rechtliche Grundlage haben und die per Gesetz sogar verboten sind, denn es darf nur gefordert werden, was sich über das RVG begründen lässt. Zudem hat das Inkasso bereits gegenüber dem OLG Hamm erklärt, solche Gebühren wie Kontoführungsgebühren seit geraumer Zeit nicht mehr erheben zu wollen. Es hat somit in der Vergangenheit das OLG Hamm mehrfach angelogen. Zudem hat das Bundesministerium für Justiz 2015 die Aufsichtsgerichte ausdrücklich aufgerufen, solche längst verbotenen und nicht durchsetzbaren Gebührenlegungen zu ahnden und zu unterbinden. Daher ist dem Inkasso die Lizenz zu entziehen und ggf. von Amts wegen aufgrund der gezielten Täuschung des OLG Hamms in vergangenen Beschwerdefällen eine strafrechtliche Ermittlung einzuleiten.
Mach Dich kündig, was da genau gelaufen ist.
Im Prinzip landen säumige zahler beim Inkasso, der betrag ist auch nicht hoch.. aber was irritiert: sie kommen Dir NACH Regelung der Sache?
Da würde ich nachfragen.
Das ist es ja auch was mich so irritiert, dass es NACH der Zahlung an Amazon gekommen ist. Vor allem hätte Amazon mein Kundenkonto nicht freigeschaltet und Bestellungen ermöglicht wenn denen noch Forderungen von irgendwelchen Adressrecherchen (Amazon ist meine Adresse ja schon seit Jahren bekannt) offen wären. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Muss ich etwa diese utopischen Gebühren noch zahlen?
Nein.
Kontoführungsgebühren sind nicht erlaubt, es sei denn BFS legt dir eine Bankenlizenz vor und du eröffnest dort ein Girokonto.
Adressermittlungskosten sind auch Schwachsinn, wenn dem Gläubiger (Amazon) deine Adresse bekannt war.
Du hast kein irgendwie geartetes Vertragsverhältnis mit dem Inkassobüro, also schuldest du ihm auch kein Geld.
Muss ich etwa diese utopischen Gebühren noch zahlen?
Nein.
Inkassogebühren sind von Vebrauchern nicht zu bezahlen, zudem dürfte eine Adressermittlung ziemlich unnötig sein, wenn du bei Amazon Kunde bist.
Kannst du vollständig ignorieren
Eine Mahnung kam ja ins Haus, allerdigns direkt von Amazon nicht von diesem Inkassobüro. Nachdem ich die Mahnung bekommen habe, habe ich ja direkt an Amazon überwiesen. Nun nach knapp 2 Wochen nachdem ich bezahlt habe flattert halt diese hohe Forderung von dem Inkassobüro ins Haus.