Forderung durch Inkassobüro (CCS GmbH) während Klinikaufenthaltes - Verfahrensweise?

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Da gibt es eigentlich nicht viel zu diskutieren:

Die Forderung ist unstreitig, also wird die Forderung bezahlt. Wenn Zahlungseingang vor Eingang der nächsten Mahnung ist, dann werden keine weiteren Gebühren fällig. Steht meistens auch in den Schreiben drin, dass wenn Sie zwischenzeitlich gezahlt haben, beachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.

Dass nun Gebühren angefallen sind hast du leider selber zu vertreten. Eine Einigung erscheint hier auch nicht sinnvoll, da das Inkassounternehmen längst beauftragt worden ist und der Ladeninhaber die Inkassokosten selber wohl kaum zahlen will.

Also kurz und knapp: Direkt zur Bank an Automaten gehen und die Forderung begleichen, Überweisungsbeleg vorab per Telefax oder Email an das Inkassounternehmen und gut ist.

kevin1905  18.12.2016, 15:22

Die Forderung ist unstreitig, also wird die Forderung bezahlt.

Die Hauptforderung ist sicherlich unstrittig.

Aus dieser egeben sich

  • Verzugszinsen,
  • Rücklastschriftkosten
  • und ggf. Adressermittlungskosten.

Ob die Inkassokosten zu zahlen sind, kann hier nicht abschließend gesagt werden.

da das Inkassounternehmen längst beauftragt worden ist und der Ladeninhaber die Inkassokosten selber wohl kaum zahlen will.

Der Inhaber hat aber das Inkassobüro beauftragt, also bliebe ihm gar nichts anderes übrig als dies selbst zu bezahlen. Der Fragesteller hat keinen Vertrag mit dem Inkassobüro.

Wir wissen auch nicht wer der Gläubiger ist. Dies ist aber wichtig im Bezug darauf, ob der Schuldner die Inkassokosten ersetzten muss und wenn ja in welcher Höhe.

skibbadeee  18.12.2016, 15:30
@kevin1905

In der Regel sind Inkassokosten als Schaden ersetzbar. Sowohl aus Verzug §§ 280,283 BGB als auch aus Delikt §§ 823 ff.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 15:47
@kevin1905

Was denn nun, sind die Kosten zu zahlen oder nicht? Wenn Ingenico anstelle des Verkäufers das CCS-Büro beauftragt hat, ist die Firma doch der Gläubiger und nicht der Ladeninhaber selbst.

skibbadeee  18.12.2016, 16:07
@Kaefersammler16

Es werden wohl zwei Forderungen sein. Eine die dich betrifft und eine die deine Mutter betrifft. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass einmal du angeschrieben wurdest und einmal deine Mutter.

Jeder zahlt seine Forderungen natürlich selber.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 16:25
@skibbadeee

Nein, da ich volljährig bin, sind alle Forderungen an mich gerichtet, es ist nur so, dass ich eben noch mit meiner Mutter zusammen wohne.

skibbadeee  18.12.2016, 16:41
@Kaefersammler16

Naja weil oben stand "Nun bekam meine Mutter eine Mahnung von..."

Gut sei es drum: Ich kenne die Schreiben nicht im Detail. Es kann sein, dass die Forderung jeweils abgetreten worden ist. Eine abgetretene Forderung kann ich ebenfalls wieder abtreten. Diese Abtretung müsste aber dem Schuldner (dir) angezeigt worden sein, z.B. in dem Schreiben.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 17:03
@skibbadeee

Ich habe mich unklar ausgedrückt, da ich (wie gesagt) momentan nicht zuhause bin.

Die aus der Abbuchung resultierende Rücklastschrift (10,50 €)der Bank wurde an die Ingenico Payment Services abgetreten, woraufhin diese sich an das Inkassobüro wandten. Dies ist der einzige Verweis auf Abtretung, sowohl die Bank als auch Ingenico sowie der Ladenbesitzer (die ursprünglichen 15,25€) würden daher von der Durchsetzung der Forderung profitieren.

skibbadeee  18.12.2016, 17:42
@Kaefersammler16

Endlich kommt doch Licht ins dunkle. Das mit der Abtretung ist in Ordnung.

Prüfung der Inkassogebühren:

- Forderung= 15,25 Euro

- Rücklastschriftgebühren gem. AGB deiner Bank

- Inkassokosten: Die werden nach RVG berechnet, in der Regel wird hier eine 1,3-fache RVG Gebühr Fällig. Das wären unter 300 Euro schon 35 €.

- Auslagenpauschale 20 Euro

- Verzugszinsen 5% über den Basiszinssatz

Ergebnis: Die Gebühren kommen in etwa hin.

Es bleibt also bei dem Ergebnis wie oben geschildert: Morgen zur Bank und überweisen. Sollte bis 21.12 klappen, dann kannst du besinnlich und forderungsfrei die Weihnachtszeit genießen.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 09:47
@skibbadeee

Danke. Da ich das Klinikgelände vor 16 Uhr nicht verlassen darf: Ist es möglich, dass ein Mitpatient den Betrag unter Angabe des Aktenzeichens und mit Verweis auf meinen Namen per Online Banking zahlt? Dann haben sie das Geld sicher vor Übermorgen.

Ich habe versucht, dies telefonisch mit CCS abzuklären, doch es war dauerhaft besetzt.

skibbadeee  19.12.2016, 16:11
@Kaefersammler16

klar kannst du einen Dritten beauftragen das Geld zu überweisen. Das wäre entweder ein Geschäftsbesorgungsvertrag, oder eine Erfüllung durch einen Dritten gemäß § 267 BGB.

Du kannst nicht mit Kreditkarte Shoppen gehen und anschließend dein Konto leer räumen,das die Lastschriften nicht eingelöst werden können. So etwas ist schon ziemlich dreist. An deiner Stelle würde ich das ganz zügig bezahlen bevor es noch mehr wird, und hake es als "Lehrgeld" ab.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 13:46

Es hat nicht immer etwas mit Dreistigkeit zu tun, sondern auch mal mit Unachtsamkeit, Geschäftigkeit und Misstrauen der Bank gegenüber. Nachdem ich das Inkasso benachrichtigt habe, wird das Geld überwiesen.

Hätte ich es gewusst, hätte ich es auch früher bezahlt.

Warum  hebst du dein ganzes Geld ab, wenn du weißt, daß du Dinge mit Karte bezahlt hast und dies dann abgebucht wird. Wenn der Gläubiger ein Inkassobüro beauftragt, um zu seinem Geld  zu kommen, dann entstehen hierfür natürlich Kosten. Diese Kosten hat der Schuldner zu tragen, im vorliegenden Fall also du!

kevin1905  18.12.2016, 15:16

Diese Kosten hat der Schuldner zu tragen

Falsch.

Das Inkassobüro wird für den Gläubiger tätig. Der Gläubiger schließt einen Vertrag mit dem Inkassobüro, also ist der Gläubiger zuständig dafür, dass das Inkassobüro bezahlt wird.

Ob im Nachgang ein Erstattungsanspruch an den Schuldner besteht, ist von der Situation abhängig.

Ein geschäftserfahrener Gläubiger, der ein Masseninkasso bemüht um bei einem Schuldner der Verbraucher ist eine simple Forderung zu betreiben, hat meist Anspruch auf 0,- € Inkassovergütung.

mondfaenger  18.12.2016, 15:19
@kevin1905

Der Gläubiger schießt das Geld zunächst vor, holt sich das aber beim Schuldner zurück.

Droitteur  18.12.2016, 15:24
@mondfaenger

Ich zitiere frei:

Ein geschäftserfahrener Gläubiger, der ein Masseninkasso bemüht um bei einem Schuldner, der Verbraucher ist, eine simple Forderung zu betreiben, hat meist Anspruch auf 0,- € "beim Schuldner zurück".

mondfaenger  18.12.2016, 15:27
@Droitteur

Ja und? Lesen kann ich selbst!

Droitteur  18.12.2016, 15:40
@mondfaenger

Du hast mit deinem Kommentar so getan, als hättest du dich sachhlich auf den Vorposter bezogen; ich habe dann aufgezeigt, dass du das in Wahrheit nicht getan hast.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 15:45
@kevin1905

1. Mein Benutzername hat etwas mit dem Jahr meiner Anmeldung zu tun.

2.Ingenico versuchte, den Betrag abzubuchen, dies funktionierte nicht, sodass die Rücklastschrift von der Bank an Ingenico geleitet wurde. Dadurch befand ich mich bereits im Verzug (§286 Rn 25 Prinzip der Selbstmahnung). Die Ingenico Payment Services haben das Inkassobüro CCS damit beauftragt, mein Geld einzutreiben. Durchsetzung der offenen Forderung.

Droitteur  18.12.2016, 15:47
@Kaefersammler16

Also bist du nicht minderjährig? Nur nice to know.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 16:26
@Droitteur

Ich bin volljährig, wohne aber noch zuhause.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 13:29

Dazwischen war eine Woche Zeit, das Geld zu entziehen, bisher hat die Abbuchung jeglicher Lastschriften maximal drei Tage gedauert.

Also muss ich die vollen Kosten zahlen, wenn ja, bekomme ich eine Verlängerung der Frist, wenn ich erkläre, dass es mir bisher nicht möglich war, diese Summe zu überweisen?

mondfaenger  18.12.2016, 13:32
@Kaefersammler16

Überweise das Geld und rufe beim Inkassobüro an! Es wurde einmal versucht, das Geld einzuziehen - das hat nicht geklappt. Meinst du, die versuchen das immer wieder? Sicher nicht! Da mußt schon du tätig werden!

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 13:44
@mondfaenger

Ich werde Morgen innerhalb der Geschäftszeiten dort anrufen und denen Mitteilen, dass ich das Geld überweise. Da es keine andere Option gibt und ich damit mehr Ärger unterbinden kann, zahle ich natürlich.

Droitteur  18.12.2016, 14:15
@Kaefersammler16

Hat dein Benutzername eigentlich etwas mit deinem Alter zu tun?

Das Inkassounternehmen hat bereits gearbeitet und wird ihre Kosten bezahlt haben wollen. Wieso sollten sie auf entwas verzichten? Von daher schnell bezahlen. Eine Überweisung dauert auch nur max.2 Tage.

Wieso gehst du mit Karte einkaufen, wenn du Banken mistraust und dein ganzes Geld abhebst? 

Dein Misstrauen verstehe ich auch nicht, da dein Geld bei dir Zuhause leicht abhanden kommen kann und auf der Bank nicht.  

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 16:32

Die CCS arbeitet aber nicht in meinem Sinne, sondern auf Wunsch des Gläubigers. Mir ging es darum, ob der Fall nicht geschlossen werden kann, wenn ich dem Ladenbesitzer die ursprüngliche Summe von 15.25 € zurückzahle und einen kleineren Betrag an das Inkassobüro, für den Arbeitsaufwand.

Darüber hinaus hat der Zahlungsservice Ingenico, nicht der Ladenbesitzer das Inkassobüro kontaktiert.

Bezüglich des Misstrauens gegenüber den Banken äußere ich mich hier nicht weiter.

webya  18.12.2016, 16:37
@Kaefersammler16

Du hast die Rechnung nicht bezahlt. 

Woher weisst du, dass nicht der Ladenbesitzer an das Inkassounternehmen heran getreten ist? 

Das Inkassounternehmen hat ermittelt und damit einen Aufwand gehabt. Der muss bezahlt werden. 

Das Misstrauen scheint von dir nur nachgeplappert zu werden. Sonst hättest du darauf geantwortet.  

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 16:58
@webya

In dem Schreiben stand ausdrücklich geschrieben, dass Ingenico das Inkassobüro beauftragt hat. Inwieweit der Besitzer des Ladens mit denen zusammen arbeitet und Verantwortung für die Entscheidung hat ist natürlich eine andere Geschichte.

webya  18.12.2016, 20:31
@Kaefersammler16

Der Ladenbesitzer hat die Forderung abgegeben. 

Wie der weitere Verlauf ist dann Sache von Ingenico mit wem sie zusammen arbeiten. Der Aufwand ist sehr hoch gewesen und muss jetzt von dir gezahlt werden. Ich würde es auch umgehend machen, denn sonst hast du noch einen negativen Eintrag in die Schufa.

Wenn du die Forderung mal genau aufschlüsseln würdest, könnte ich dir besser sagen was an wen zu zahlen ist.

Ich rate dir auch in Zukunft nicht das Geld vom Konto zu holen. Geld ist bedrucktes Papier und bringt dir unter dem Kopfkissen herzlich wenig. Skeptik ist eine Sache aber das grenzt ein bisschen an Paranoia was du machst und es setzt dich, wie du selbst gemerkt hast der Gefahr aus, dass eine Rechnung nicht bezahlt wird.

Kaefersammler16 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 15:25

Die Forderung besagt, dass ich den Betrag auf das Konto des Ratinger Inkassobüros schicken muss, da mein Konto für die Lastschrift am 22.10. nicht ausreichend gedeckt war.

kevin1905  18.12.2016, 15:48
@Kaefersammler16

Das ist mir relativ egal, ich wollte die Forderung einzeln aufgeschlüsselt haben und nicht die behinderte Gesamtsumme. Addieren kann ich selbst.

Scheint ja doch nicht so wichtig zu sein