Sonderkündigung Fitnessstudio Preiserhöhung?

3 Antworten

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Ein Vertrag kann immer dann vorzeitig beendet werden, wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftreten. Die "außerordentliche Kündigung! kann ausgesprochen werden, wenn ein Problem auftritt, und das Fitnessstudio dieses nicht innerhalb einer gesetzten Frist lösten kann.

Die Frage ist, warum die Preise erhöht werden und was der Vertrag dazu hergibt. Es empfiehlt sich, dem Fitnessstudio eine Frist zu setzen, die Preise auf das vertraglich vereinbarte Niveau zu senken. Ist die Forderung gerechtfertigt und gelingt dem Studio die Problemlösung nicht, kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Alle Angaben ohne Gewähr, da ich den Inhalt des Vertrages und eventuelle Begleitumstände nicht kenne.

Zilunka1294 
Beitragsersteller
 22.08.2022, 17:48

Also müsste ich erneut eine E-Mail schreiben bzw. mich an das Fitnessstudio wenden und dann die Frist setzen, in welcher die Preiserhöhung „zurückgenommen“ wird. Außerdem wurden als Grund für die Preiserhöhung die äußeren Umstände genannt Rohstoff- und Energiekosten usw.

In meinem Vertrag hab ich den monatlichen Mitgliedsbeitrag von 34,99€ angegeben. Hilft das irgendwie weiter? Ich möchte nämlich aufgrund der Preiserhöhung unbedingt aus diesem Vertrag raus.

Jungleerika  22.08.2022, 17:51
@Zilunka1294

Deine persönlichen Energie udn Rohstoffkosten ändern sich wahrscheinlich auch zu Deienm Nachteil, deswegen forderts Du auch keinen Rabatt vom Fitness-Studio.
Kaufleute, die so Argumentieren braucht man nicht als Vetragspartner/ treuer Kunde.

Esskah  22.08.2022, 17:51
@Zilunka1294

Bitte lies vorher noch das Kleindgedruckte des Vertrags, also die weiteren Vertragsbedingungen. Ist in diesen kein Hinweis auf mögliche Preiserhöhungen zu finden, dann ist die Erhöhung nicht gerechtfertigt, weil Du über die Vertragslaufzeit einen Festpreis vereinbart hast.

In diesem Fall solltest Du eine angemessene Frist setzen und das Studio auffordern, gemäß der vertraglichen Vereinbarung, den Beitrag auf den ursprünglichen Wert anzupassen. Allerdings solltest Du das nicht per Mail sondern als Brief oder Fax tun. Am besten gibst Du ihn persönlich ab und lässt Dir den Erhalt quittieren.

Kann ich nun von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen

Ja. Am besten per Einschreiben (dann hast du was in der Hand) und zusätzlich vorab per e-Mail. Dann kann niemand behaupten, er hätte die Kündigung nicht erhalten.

Alex

Preiserhöhung wäre Grund für ein Sonderkündigungsrecht.