Inkassokosten teilweise ablehnen? MERKUR GMBH
Hallo liebe Community,
ich versuche die Frage so kurz wie möglich zu gestalten damit ich euch nicht all zu lange damit aufhalte.
Ich habe ein Brief vom Inkasso erhalten. Es werden bisherige Auslagen der Gläubigerin (7,50€], Porto-und Auslagenpauschale, weitere Kosten wie Aktenführungsgebühr und Ermittlungen.
Ich habe eine 1 Mahnung erhalten, danach hatte ich Post vom Inkasso, also sind Mahngebühren ja schonmal unzulässig. Weitere Kosten wie Aktenführungsgebühren u.s.w. sind nach meinem Kenntnisstand auch nicht zulässig. Und welche Kosten bitte für die Ermittlung? Meine Daten liegen dem Gläubiger vor. Eigentlich grenzt das schon ziemlich an Betrug, das sind fast 20€ die überhaupt nicht rechtens sind. Ich bin gerade am überlegen ob ich die Kosten vollumfänglich zurückweise, das ist ja echt schon Betrug, zu mal ja vom Gläubiger falsche Angaben gemacht wurden und Mahngebühren berechnet werden.
Was haltet ihr davon / würdet ihr mir raten ?
Vielen Dank
11 Antworten
Es werden bisherige Auslagen der Gläubigerin (7,50€], Porto-und Auslagenpauschale, weitere Kosten wie Aktenführungsgebühr und Ermittlungen.
Aktenführungsgebühren ich lach mich weg.
Nachdem mittlerweile auch das letzte Hinterweltler-Inkasso gerafft hat, dass Kontoführungsgebühren rechtswidrig sind, nennt man diese einfach um...
Ich habe eine 1 Mahnung erhalten, danach hatte ich Post vom Inkasso, also sind Mahngebühren ja schonmal unzulässig.
Ja, wenn der Verzug nicht evtl. auch ohne Mahnung schon eingetreten ist. Dazu sind bestimmte Dinge notwendig, zu denen ich hier nichts sagen kann, da du diese Information nicht lieferst.
Weitere Kosten wie Aktenführungsgebühren u.s.w. sind nach meinem Kenntnisstand auch nicht zulässig.
Korrekt.
Und welche Kosten bitte für die Ermittlung? Meine Daten liegen dem Gläubiger vor.
Eben!
Eigentlich grenzt das schon ziemlich an Betrug, das sind fast 20€ die überhaupt nicht rechtens sind.
Würde ich auch so sehen und hier einmal über eine Strafanzeige nachdenken.
Was haltet ihr davon / würdet ihr mir raten ?
Wenn die HF berechtigt ist, zahle diese an den Gläubiger. Rechne die Verzugszinsen aus und pack die oben drauf. Thema durch!
Gab es ggf. eine Rücklastschrift?
Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, dass Menschen ihre Rechnungen auch nach einer Mahnung nicht bezahlen, sich dann aber über die Folgekosten beschweren!
Also stellt das deiner Meinung nach einen Grund dar, mir unberechtigte Kosten aufzuerlegen ?
Dann werde ich morgen einfach mal die Hälfte der Forderung an das Unternehmen überweisen, und dann wird sich die Sache damit schon erledigt haben.
Schadensersatz ist ja ggf. OK, wenn man vertragsbrüchig wird (auch hier aber nicht in beliebiger Höhe, bei Handy-Verträgen beispielsweise aber nur 50% der Abo-Gebühr). Die 40€ Gebühren sind aber irgendwie nicht nachvollziehbar.
Aha, war denn der Übergang ins kostenpflichtige Abo deutlich angegeben? Es gibt etliche Abzockereien, wo mit kostenlosen Probeabos und -mitgliedschaften geworben wird, die aber im Kleingedruckten versteckt und somit rechtlich ungültig sind.
Wer ist Gläubiger?
Es werden bisherige Auslagen der Gläubigerin (7,50€], Porto-und Auslagenpauschale, weitere Kosten wie Aktenführungsgebühr und Ermittlungen.
Alles Unfug. Überweise zweckgebunden an den Gläubiger die Hauptforderung + 2,50 pro Mahnbrief + Verzugszinsen
Ergänzung: Wenn es eine Rücklastschrift gab, können die 7,50€ Gebühren des Gläubigers insgesamt OK sein (Briefporto + Rücklastschrift-Gebühren).
Ich würde zusätzlich hier das Aufsichtsgericht des Inkassos ausfindig machen (www.rechtsdienstleistungsregister.de) und mich dort beschweren. So eine Beschwerde kostet nichts. Ich würde einen Entzug der Lizenz beantragen, weil das Inkasso völlig absurde Dinge frei erfindet und nicht einmal ansatzweise begründet, zudem massiv gegen das RVG verstößt (Aktenführungsgebühren u.ä. sind schlichtweg nicht erlaubt).
Ich habe eine 1 Mahnung erhalten
Nein, da müssen die dir erstmal eine Zahlungserinnerung schicken.
Ich habe ein Brief vom Inkasso erhalten. Es werden bisherige Auslagen der Gläubigerin (7,50€], Porto-und Auslagenpauschale, weitere Kosten wie Aktenführungsgebühr und Ermittlungen.
Ich habe eine 1 Mahnung erhalten, danach hatte ich Post vom Inkasso, also sind Mahngebühren ja schonmal unzulässig. Weitere Kosten wie Aktenführungsgebühren u.s.w. sind nach meinem Kenntnisstand auch nicht zulässig. Und welche Kosten bitte für die Ermittlung?
Lass sie doch einfach labern! Geh mit diesem Brief zum Anwalt, weil dies mit dem Aktenführungsgebühren, Auslagenpaulschale, ... nicht zulässig ist.
Meine Daten liegen dem Gläubiger vor. Eigentlich grenzt das schon ziemlich an Betrug, das sind fast 20€ die überhaupt nicht rechtens sind. Ich bin gerade am überlegen ob ich die Kosten vollumfänglich zurückweise, das ist ja echt schon Betrug, zu mal ja vom Gläubiger falsche Angaben gemacht wurden und Mahngebühren berechnet werden.
20€ Mahngebühren sind nicht zulässig.
Was haltet ihr davon / würdet ihr mir raten ?
Ich würde zuerst einen Brief mit Einschreiben Rückschein mit dem Inhalt schicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich mit, dass sie mir keine Zahlungserinnerung geschickt haben vor der 1. Mahnung. Ich teile ihn noch mit, dass Aktenführungsgebühren, ... nicht zulässig sind und 20€ Mahnkosten sind rechtlich überzogen. Sollen sie die Mahnkosten von 20€ nicht zurücknehmen, muss ich leider eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.
Mit freundlichen Grüßen
...
Und noch zum Anwalt gehen.
http://jurarat.de/zahlungsverzug-mahngebuehren-und-schadenersatz
Dein Link ist leider an Blödsinnigkeit nicht zu überbieten.
Bist du dir sicher
Ja. Wieso ist eine zweite Mahnung teurer als die erste? Selber Aufwand, selbes Briefporto... Außerdem ist 2,50€ die absolute Obergrenze. Mehr geht vor Gerichten nicht. einfach Dinge in den Raum zu stellen auf einer Webseite ohne Quellenangabe ist Blödsinn. Mir ist kein urteil bekannt, wo mehr als 2,50€ je Mahnbrief als zulässig angesehen wurde.
Nein, da müssen die dir erstmal eine Zahlungserinnerung schicken.
Dazu besteht überhaupt keine Pflicht. Ein Gläubiger kann nach Ablauf einer angemessenen Frist den Schuldner mit einer Mahnung ohne weiteres in Verzug setzen
Doch,
du hast sicher auch einen Beweis für deine Behauptung?
zumal eine Mahnung auch durchaus als "Zahlungserinnerung" betitelt werden kann
Es bestand keine mündliche sowie schriftliche Frist für die Abgabe des Artikels. Welche Regelungen dort gelten kann ich nicht genau sagen, wie schon gesagt keine Belehrung stattfand Punkt.
Noch besser: Habe einen Widerspruch (mit dem Vermerk das ein Zeuge diesen Brief gelesen und bei der Abgabe dabei war) verfasst und als Einschreiben losgeschickt :). (!! :) )
Ich habe eine 1 Mahnung erhalten
Dann sind die Mahngebühren doch rechtens.
Kosten bitte für die Ermittlung? Daten liegen dem Gläubiger vor. Nein
Aber warum hast Du nicht spätestens bei der Mahnung sofort bezahlt ? es ist doch klar das es teurer wird
Offenbar glaubst du, alles was diese Inkassobetrüger an Gebühren berechnen, wäre auch rechtens. Klar hat der Fragesteller nicht rechtzeitig bezahlt, aber abzocken ist dennoch verboten.
Kosten bitte für die Ermittlung? Daten liegen dem Gläubiger vor. Nein also nicht richtig
Alles glaube ich nicht , Aber Mahngebühren sind normal wenn man nicht rechtzeitig bezahlt
Richtig, der Schuldner muss den Verzugsschaden bezahlen, aber es gibt für den Gläubiger eine Schadenminderungspflicht. Daher kann man sehr wohl hinterfragen, was zur Schadenminderungspflicht gehört und sich nicht alles gefallen lassen.
Richtig, der Schuldner muss den Verzugsschaden bezahlen, aber es gibt für den Gläubiger eine Schadenminderungspflicht. Daher kann man sehr wohl hinterfragen, was zur Schadenminderungspflicht gehört und sich nicht alles gefallen lassen.
Mahngebühren von 7,50€ gehen aber definitiv nicht. Gerichte akzeptieren hier zwischen 1,50€ bis maximal 2,50€. Und 2,50€ für Briefporto und Briefpapier ist sehr großzügig.
Dann sind die Mahngebühren doch rechtens.
Aber nicht in beliebiger Höhe
Ich hab mal vergessen so ein probeabo zu kündigen. Dadurch kam es dann zu kosten von 70 Euro für das Abo und zusätzlich 40 Euro Gebühr, weil ich das voll vercheckt hab. wird mir glaube ich nie wieder passieren :D