Catering zuhause als Repräsentationsaufwendungen?
Hallo,wir haben letztes Jahr geheiratet. Da wir "nur" 1 Jahr Vorlaufzeit bei der Planung hatten, waren alle bereits alle Orte an denen wir gerne gefeiert hätten ausgebucht. Unser Caterer machte uns den Vorschlag, die Feier bei uns zuhause abzuhalten. Das war zwar nicht unsere erste Wahl, aber er hatte noch den Wermutstropfen, dass die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß 35a EStG absetzbar wären, weil die Dienstleistung ja bei uns zu Hause erbracht wurde. Erst mal logisch und wenn man den Sachverhalt googelt, wird dieses Vorgehen auch bestätigt.Das Finanzamt hat das nun mit folgender Begründung abgelehnt: Nach Par. 12 Nr. 1 Satz 2 EStG sind Aufwendungen "die mit dem persönlichen Ansehen des Steuerpflichtigen in Zusammenhang stehen (sog. Repräsentationsaufwendungen)“ steuerlich nicht abzugsfähig. Der private Anlass Hochzeit ist für den Sachbearbeiter ein Indiz für eine derartige Aufwendung.Ich muss schon sagen dass ich von der Kreativität des Finanzamts verwundert, und über die Dreistigkeit verärgert bin, als hätten wir unseren Hochzeitsgästen eine Torte, Kaffee und ein Abendessen angeboten, um unser gesellschaftliches Ansehen zu verbessern. In meinen Augen könnte man diese Willkür beliebig bei fast jeder haushaltsnahen Dienstleistung anwenden. Eine Putzfrau oder ein vom Landschaftsgärtner gemachter Vorgarten können auch dem gesellschaftlichen Ansehen dienen.Hat einer von euch schon derartige Erfahrungen gemacht, ein verwertbares Gerichtsurteil oder eine treffende Gegenargumentation für mich?Schon mal vielen Dank!Peter
2 Antworten
Ist zwar schon eine Weile her, aber hier als Update: Das Finanzamt hat letztendlich das Catering als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. In meinem Einspruch gegen den Steuerbescheid habe ich dargelegt, dass eine Feier in der heimischen Doppelhaushälfte keineswegs repräsentativer ist, als in einer klassischen Hochzeitslocation. Außerdem habe ich noch eine Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler gefunden, in dem gerade auch dieser Sachverhalt beschrieben wurde.
Am langen Ende denke ich der Sachbearbeiter im Finanzamt hatte keinen Nerv für eine lange Diskussion und hat dem Einspruch stattgegeben.
Wie hat der Carterer die Gesamtkosten auf Speisen und Getränke einerseits und auf Lohnkosten andererseits aufgeteilt?
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Oder meinst Du, ein Gastwirt würde Dir mitteilen, welcher Teil der Speisen und Getränke auf Personalkosten entfällt?
Das ist nicht denkbar - und wohl auch nicht glaubhaft darzustellen.
Wenn Du den Einspruch (nicht Widerspruch)weiter verfolgen willst, solltest Du Dir unbedingt die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.
Ohne Kenntnis des Steuerrechts hast Du wohl kaum eine Chance.
Die Lohnkosten wurden separat ausgewiesen. Es geht auch aus der Rechnung hervor, dass die Arbeitsleistung vor Ort erbracht wurde. Laut Caterer und diverser Zeitungsartikel ist das auch gängige Praxis.
Das wird vom Finanzamt auch gar nicht moniert. Das Problem ist, dass in den Augen meines Sachbearbeiters die Hochzeitsfeier zum Zweck der Repräsentation und für mein berufliches und gesellschaftliches Ansehen abgehalten wurde. Aus meiner Sicht ist das Willkür, eine boshafte Unterstellung oder was auch immer, in jedem Fall ist es falsch. Ich werde meinen Widerspruch deshalb aufrecht erhalten, weiß aber noch nicht mit welcher Argumentation ich die absurde These des Finanzamts widerlegen kann.