Bau eines carports oder garage an grenze zu einer Straße
Ich wollte mal wissen ob es möglich ist eine garage oder carport direkt an eine grenze zu einer Straße zu bauen. Wohne in einem neubaugebiet und wollte halt wissen ob es möglich ist und ob ich abstand halten muss zur der Straße 1 meter oder so und wie hoch ich überhaupt bauen dürfte?
5 Antworten
Für Jedes neuere Baugebiet hat die Gemeinde einen Gurndstücksplan gemacht und da ist ein Baufeld darauf gezeichnet. In diesem Baufeld muss man sich bewegen mit seinen Umbauten. Will man außerhalb muss man das begründen und sich genehmigen lassen.
Stimmt.... aber nur zum Nachbargrundstück niemals direkt an die Straße.
Wenn du in einem Neubaugebiet wohnst, sollte es dafür je einen aktuellen Bebauungsplan geben, aus dem sich in Erfahrung bringen lässt, in welchen Bereichen du bauen darfst.
Es ist nicht unüblich, dass Carports direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen, jedoch kommt es dabei auf die Landes-Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes an.
Da ich nicht erkenne, aus welchem Bundesland du kommst, kann ich dir keine genaueren Infos geben - aber sieh mal einfach unter http://www.omicroner-garagen.de/garagen-baugenehmigung nach, die haben da eine ganz gute Zusammenfasssung für alle Länder und dazu auch noch die Landesbauordnungen als PDF veröffentlicht. Da kannst du zumindest erst mal in Erfahrung bringen, ob du überhaupt eine Baugenehmigung für deinen Carport benötigst oder ihn ohne Genehmigung bauen kannst.
Es gilt dabei das Baurecht der Länder bzw. die Bausatzung der Kommune.
Beim Bauamt nachfragen.
Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen
Da du für ein Carport, soweit mir bekannt ist, eine Baugenehmigung brauchst, wird dir das das zuständige Bauamt sagen können.
Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen
Die Straßengrenze ist keine "Nachbargrenze" im Sinne des Bauordnungsrechts. Ob Du an die Straßengrenze bauen darfst ergibt sich aus Festsetzungen eines Bebauungsplanes, aus der umliegenden Bebauung, aus der Straßenbaurecht und ggfs. aus einer "Vorgartensatzung". Bei GF kann Dir deshalb niemand eine seriöse Antwort geben.
Nur halb richtig. Für Garagen gelten Sonderregelungen; sie sind meistens auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, wenn dies nicht im BPl ausdrücklich ausgeschlossen ist.