Wann verjährt eine Bußgeldbescheid wenn keine Mahung eintrifft?

12 Antworten

Du verwechselst wahrscheinlich Verfolgungsverjährung mit Vollstreckungsverjährung. Die Verfolgungsverjährung tritt erst nach 3 Jahren ein, siehe § 34 Absatz 2 Nr.2 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__34.html

Wenn es das erste Schreiben ist, das du bekommen hast, bin ich mir ziemlich sicher, dass es kein Bußgeldbescheid war, sondern entweder ein Verwarngeldangebot oder ein Anhörungsbogen.

Sollte es ein Verwarngeldangebot gewesen sein, läuft noch die 3-monatige Verjährungsfrist seit der Tat.

Sollte es ein Anhörungsbogen gewesen sein, läuft seit Erstellung des Anhörungsbogens eine neue 3-Monats-Frist.

Sollte es doch ein Bußgeldbescheid gewesen sein, dem du nicht widersprochen hast, ist dieser nach 2 Wochen rechtskräftig und damit vollstreckbar geworden. Damit hätte die Behörde nun 3 Jahre Zeit, das Geld einzutreiben.

Wenn du nicht zahlst, droht dir neben etwas höheren Verfahrenskosten eine Erzwingungshaft (die aber nicht von der Zahlung befreit).

Wenn du Pech hast, wird keine Mahnung geschickt sondern direkt vollstreckt.

Und nach einem Monat ist noch lange nichts verjährt

emanuele95 
Beitragsersteller
 15.09.2017, 11:22

Das es nicht nur einen Monat dauert, war mir klar :) habe da aber was von 3 Monaten gehört. Ist das quatsch?

PatrickLassan  15.09.2017, 11:25
@emanuele95

Das ist Quatsch, das ist nämlich die Verfolgungsverjährung. Du hast aber bereits einen Bußgeldbescheid.

Du hast den Bußgeldbescheid bereits erhalten, auf Verjährung brauchst du also gar nicht mehr spekuliere. Verjährung ist für dich dann relevant, wenn innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Verstoß gar nichts kommt.

Die werden dir jetzt ein paar Mahnungen schicken wenn du nichts tust. Mahngebühren kommen dann natürlich auch dazu. Wenn du weiter nicht reagierst folgt entweder Zwangsvollstreckung bzw. ein Gericht wird eine Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Es steht dann irgendwann mal jemand vor der Tür mit dem Angebot: "Zahlen oder Gefängnis".

du hast bereits einen Bescheid bekommen, du must reagieren - das kann nach Ablauf der Frist rechtsgültig werden - zahlen wirst müssen - ach ja es kann teurer werden

es kommt keine Mahnung ...

eigtl. nach 3 Monaten, kann sich auch u. bestimmten Umständen auf 6 Monate verlängern

Bussgeldbescheid verschickt - Hemmung