Erbstück wird nicht abgeholt, was tun?
Die Küche meiner verstorbenen Mutter hat mein Bruder geerbt. Dies wurde im Testament auf seinen Wunsch hin vor 10 Jahren so festgelegt. Da unsere Mutter in meinem Haus lebte, steht die Küche bei mir und müßte von meinem Bruder abgebaut und abgeholt werden. Er möchte sie jedoch nicht mehr haben und fordert stattdessen eine hohe "Entschädigung" (€4.000) von mir. Die Küche soll dann bei mir verbleiben. Dies lehne ich ab. Ich brauche die über 20 Jahre alte Küche nicht, möchte aber gerne renovieren und die Küche ist nun im Weg. Wie soll ich mich am besten verhalten? Frist setzen, Unterstellgebühr verlangen? Vielen Dank für einen guten Rat!
5 Antworten
Unbedingt schriftlich Frist setzen und androhen, daß die Küche abgebaut und in einen angemieteten Lagerraum verbracht wird. Dem Bruder androhen, daß er die Kosten der Demontage und der Anmietung des Lagerraums zu übernehmen hat und er außerdem damit rechnen muß, auf Übernahme der Küche verklagt zu werden.
Als Alternative sollte ihm genannt werden, daß er auf sein Eigentum verzichten kann, dann aber auch die Kosten von Demontage und Entsorgung aufkommen muß.
Wenn noch andere Dinge dem Bruder vererbt wurden, er dieses Erbe angenommen hat, dann muß er auch die Küche entsorgen, abholen etc., auf seine Kosten. Falls er sich weigern sollte, kannst Du nach Fristsetzung und Ankündgung der zu übernehmenden Demontagekosten, die Küche entsorgen lassen. Alles am besten per Dokumentenzustellung, damit er nicht behaupten kann, die Nachricht nicht erhalten zu haben.
Viel Glück!
Dein Bruder hat keine 4000€ geerbt, sondern die Küche.Setz Ihm ein Ultimatum wenn, bis dato die Küche nicht abgebaut wird, läßt Du die Küche auf seine Kosten abauen und an seiner Wohnung abladen.
Wenn es testamentarisch so gewollt ist, kann dein Bruder nun nicht einfach Geld verlangen. ICH würde ihm eine angemessene Frist von 2 Wochen schriftlich geben und danach das Teil selbst abbauen und entsorgen. Setz den
Brief unter Zeugen auf und wirf ihn unter Zeugen ein. Dann bist du zumindest auf der sicheren Seite.
ICH würde den Stress nicht noch erhöhen und irgendwelche Gebühren oder so erheben.
Vielleicht könnte man auch telefonisch einen netten Notar nach einer Vorgehensweise fragen. Ist ja nur eine kleine Frage und am Telefon bestimmt schnell und kostenlos zu beantworten, wenn man einen netten Notar erwischt.
Viel Glück!!🍀
Entschädigung kann er nicht fordern. Setz ihm eine Frist. Wenn er bis dahin die Küche nicht abgeholt hat, löst du sie auf seine Kosten entsorgen (musst du ihm natürlich vorher mitteilen)