Bruder unterschlägt erbe?
Guten morgen. .
Eine rein hypothetische frage: mal angenommen, mein Schwiegervater verstirbt im Januar diesen Jahres. Nach der Beerdigung ganz klar die frage nach der Finanzierung der Beisetzung. Schwiegervater hatte zu dem Zeitpunkt in einem Pflegeheim gelebt,war geistig nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen, hatte auch einen gerichtlichen betreuer. Das Pflegeheim hat ein monatliches Taschengeld auf ein Sparkonto eingezahlt.Mal angenommen, zu diesem Sparbuch gab es eine Vollmacht, auf meinen Schwager ausgestellt. Nehmen wir mal an,das wir zur Beerdigung etwa 500€ aus trauerkarten erhalten haben,die wir ans Bestattungsinstitut gezahlt haben. Eventuell konnten wir beim landkreis noch einen Antrag auf Beihilfe zur Bestattung beantragen und konnten daher noch mal 900€ bezahlen. Jetzt ist beim bestatter noch eine Summe von fast 800€ offen.Genau diese Summe soll nach Aussage des landkreises,des Vormundes und des Pflegeheimes auf dem Sparbuch sein. Das Geld ist weg.
Nehmen wir mal an,mein Schwager ist Langzeit arbeitslos. Mit wenig Geld.
Hat aber inzwischen plötzlich geheiratet und einen "neuen" gebrauchtwagen gekauft.
Außerdem ist die gesamte wohnungseinrichtung und das auto meines Schwiegervaters in den Besitz meines Schwagers übergegangen. Das auto haben wir letztes Jahr bereits stilllegen lassen. Steht aber noch auf dem Hof des Schwagers.
Nehmen wir mal an, das mein Schwager auf anrufe und Briefe nicht reagiert. Was können wir in einem solchen Fall unternehmen? ?
Vielen Dank!
6 Antworten
dein Schwager wird sich Strafbar gemacht hat. Missbrauch, das Geld gehört ihm nicht. Anwalt einschalten, Kosten legt ihr vor.
Beerdigungskosten obliegen den nächsten Angehörigen, das wäre die Frau des Bruders. Unabhängig der Erbschaft.
Wenn ein Betreuer eingesetzt war hatte er die bankvollmacht und muss vor dem Amtsgericht alles genau belegen,das wird amtlich geprüft.mit dem Tod erlischt die Betreuung und die Erben haben beide das Recht die Bankkonten des erblassers einzusehen.
Da wirst Du ohne Beweise nichts machen können - wenn Du einen Erbschein hast, dann könntest Du damit zu der Bank gehen bei der das Sparkonto geführt wurde und nach Kontoauszügen fragen.
Interessant wären alle Abbuchungen die nach dem Tod des Schwiegervaters vorgenommen wurden.
Geld verschwindet nicht einfach von einem Konto, darüber müssen Buchungen vorhanden sein und jede Buchung hat ein Buchungsdatum. Ansonsten würde ich die Bank wegen Veruntreuung verklagen.
Hallo,
wenn es einen gerichtlichen Betreuer gibt , hat dein Schwager auch bei finanziellen Angelegenheiten in der Regel das Nachsehen ! Normalerweise regelt der Betreuer auch die weiteren Schritte nach dem Ableben deines Schwiegervaters!
Vererbt werden kann nur noch das was da ist und natürlich auch Schulden ! Also aufpassen ! Bei Schulden das Erbe ablehnen!
Ansonsten geht alles seinen rechtlichen Weg ! Besteht kein Testament , besteht die gesetzliche Erbfolge !
GLG und einen guten Start in den neuen Tag , wünscht Dir , clipmaus:-))
Normalerweise regelt der Betreuer auch die weiteren Schritte nach dem Ableben deines Schwiegervaters!
eben nicht, meist ist die Bestallung mit dem Tod erloschen.
Richtig, das teilte uns das Gericht auch mit.
Anwalt einschalten-
Dieses hat schon der zuständige landkreis überprüft. Das Geld ist weg.