Prüft die Steuerbehörde Kontotransaktion in einem Erbfall?
Hallo,
mal angenommen man ist sehr vermögend, hat keine Kinder, Eherpartner bereits verstoben und auch keine weiteren Familienmitglieder mehr. Zudem weiss man dass der liebe Gott einem in den nächsten Monaten zu sich holen wird. Nun gibt es eine Person die einem sehr Nahe steht und kein Verwandte ist. Weil mal diese Person sehr gerne mag versucht man nun dieser Person sein Hab und Gut zu übertragen. Nun ist es so, das eine üppige Erbschaftssteuer greifen würde wenn etwas an die Person verebt werden soll bei der kein direktes Verwandtschaftsverhälnis besteht. Nehmen wir mal an es sollen 500.000€ verebt werden.
Jetzt zu der Frage: Wenn man nun diese Geld nach und nach in hohen Summen vom Konto abhebt. Es unter dem Kopfkissen lagert, worauf nach dem eigenen Ableben diese nahestehende Person Zugriff hätte und man somit quasi so die Erbschaftsteuer umgehen würde, würde bei der Abwicklung der Erbschaft nach dem Tot geprüft werden ob Transaktionen von Konto gemacht wurden und ob hier möglicher Steuerbetrug vorliegt? Wird soetwas von Behörden geprüft und was würde passieren wenn ein solcher Verdacht tatsächlich besteht (Nehmen wir mal an es hätte sich wirklich so zugetragen und man weiss nur das grosse Geldmengn in kurzer Zeit abgehoben wurden und das Konto von 500.000 auf 20.000 geschrumpft ist)?
10 Antworten
Wenn keine Erben ermittelt werden können, dann fällt das Erbe an das Bundesland. Und das "erbende Finanzamt" wird ganz bestimmt ermitteln.
§ 1964 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1964.html
Damit hätten wir nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch Diebstahl. Das Bargeld gehört nämlich dem Erben.
Ist also die Frage, ob man die 30 % Erbschaftssteuer zahlen möchte oder das Risiko in Kauf nimmt, dass man ganz leer ausgeht.
Der Erbe wird eine Steuererklärung zur Erbschaft abgeben müssen. Da muss er angeben, ob er Gelder erhalten hat.
Vermögen, das vor dem Erbfall übertragen würde, sind i.d. R. Schenkungen. Da gilt die gleiche Steuer, wie bei der Erbschaftssteuer. Auch vorherige Schenkungen muss der Erbe angeben.
D.H. ohne Straftat wird das wohl nicht möglich sein.
Aber zu Deiner Frage, ob das Finanzamt drauf kommt. Ja, das ist anzunehmen. Denn das Finanzamt hat sicherlich eine Akte vom zukünftigen Erblasser. Die wissen also genau, was der hat. Sicherlich wird der Sachbearbeiter vom FA hier unangenehme Nachfragen stellen.
Außerdem kann das Finanzamt ohne Weiteres die Konten einsehen, oder nachträglich bei der Bank Auskunft verlangen. Vor allem bei Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Ein guter Rat unter Freunden: Lass den Quatsch.
Alles klar.
die Banken müssen Heute generell am Finanzamt Meldung machen wen ein Konto aufgelöst wird unzwar zu Lebzeiten und wen eine (r ) verstorben ist Geldwäsche Gesetz
Die Banken melden nur an das Finanzamt, wenn das Guthaben zum Todeszeitpunkt mehr als 5000€ beträgt und/oder ein Schließfach bestand. Sonst melden die Banken nicht.
Alles was zu Lebzeiten passierte, wird nicht gemeldet.
Bargeld kann nicht verfolgt werden. Wenn der Erblasser vor seinem Tod alles in bar abgehoben hat, kann auch nicht verfolgt werden wo es hin gegangen ist, oder?
Das ist im Prinzip richtig.
Aber das Bargeld ist dann u.U. "Schwarzgeld".
Richtig ist trotzdem, dass das Finanzamt, vor allem wenn es größere Beträge sind, misstrauisch sein wird und versuchen wird, genauer zu prüfen.
Klar ist das so möglich, nur ist das Geld ab dem Zeitpunkt schwarz, das ist dir sicher bewusst, also kein Einzahlen mehr möglich.
Das müsstest du dann mit deinem Einkommen waschen oder eben Bar bezahlen wo es nur geht und niemanden interessiert.
Natürlich prüft dann das Finanzamt alles, aber wenn ich dir Bar Geld gebe ist das nicht verfolgbar. Wenn kein Verdacht besteht dass du etwas damit zutun hast kommt man damit davon.
Ps: Zu deinem Kommentar weiter unten: Wenn die nahestehende Person die 20000 Euro erhält ist diese natürlich der erste bei dem der Rest gesucht wird.
Alles schwarz oder gar nichts.
Da wird nicht gesucht. Nur auf den Verdacht hin, dass da evtl. Geld vorhanden ist, wird die Wohnung durchsucht? Nein, dass gibt es nicht.
Schon mal was von Datenschutz gehört? Die Steuerbehörde hat ohne triftigem Grund/Verdacht keinen Zugriff auf dein Konto.
Angenommen die 500000€ liegen auf 20 Konten, dann interessiert sich nicht mal die Bank dafür, wo das Geld bleibt. Der Erbe/Erbin müßte halt auch 20 Konten anlegen. Was natürlich nur zu Lebzeiten funktionieren kann.
im Todesfall ist jede Bank verpflichtet, den aktuellen Kontosaldo an das Wohnsitzfinanzamt zu melden ...
und zum Steuerkontoabruf:
du willst gar nicht wissen, wie oft das Finanzamt Kontenabrufe tätigt .....
der Kontoinhaber braucht hiervon nämlich NICHT benachrichtigt werden ...
Naja es ist auf jeden Fall erst einmal Steuerhinterziehung. Das Abheben des Geldes sollte erst einmal kein Problem sein, wenn aber die andere Person es auf ein Konto einzahlen möchte, dann kann es da zu Nachfragen kommen (ich glaube ab 10.000 Euro greift das Geldwäschegesetz und du musst nachweisen woher das Geld kommt). Die 500.000 müssen halt irgendwie "gewaschen" werden um dann darauf keine Steuern zu zahlen
genau, abheben ist kein Problem.
Geld dann einfach zuhause aufbewahren. Da kann nichts bewiesen werden.
Schonmal interessante Auskunft, kann dich aber beruhigen, es geht nicht um mich, so alt bin ich noch nicht das ich weiss das ich bald ins Gras beissen muss und auch nicht Vermögend :( ... geschilderter Fall ist aus einer Diskussionsrunde entnommen bei der man nicht genau wusste wie es gehandhabt wird.