Bestattungskosten als Student mit Ferienjob selbst übernehmen?
Hallo zusammen,
ich bin 25 Jahre alt und Student.
Mein Vater ist leider Februar diesen Jahres verstorben. Da weder Ich, mein Bruder oder meine Mutter die Bestattungskosten aus eigenen Mitteln tragen konnten, haben wir die Übernahme der Bestattungskosten vom Sozialamt beantragt.
Ich habe nun Semesterferien und habe einen Ferienjob (Vollzeit) angenommen um
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für das kommende Semester genügend Geld zusammenzusparen
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Schulden zu begleichen / bei Freunden, und weitere Gläubiger
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Finanziellesicherheit zu haben
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wollte ich einen Grabstein für das Grab meines Vaters besorgen
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muss ich das Bestattungsinstitut (also nicht die Stadtkämmerei) auch noch bezahlen (900 € sind noch offen)
ich werde diesen Monat ca. 1.500 € ~ verdienen. Die kosten der Beerdigung belaufen sich auf 1.700 €. Ich bekomme zudem noch Bafög.
Mir ist nun unklar ob ich die Bestattungskosten aus eigener Hand zahlen muss oder ob Sie trotz allem übernommen werden.
Als Student der Bafög bekommt darf ich nur 4800 € pro Jahr zusätzlich verdienen.
Mein Bruder ist leider Arbeitslos und meine Mutter Frührentnerin. Wir haben alle drei das Erbe ausgeschlagen.
Hoffe es ist ausführlich genug erklärt, bei Unklarheiten könnt ihr gerne nachhaken
Nun zu meiner Frage:
Muss ich die Bestattungskosten nun selber übernehmen, da ich einen Ferienjob für zwei Monate habe oder übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten.
Angenommen ich müsste die Bestattungskosten übernehmen. Muss ich nur meinen Teil der Kosten übernehmen (Werden doch auf alle drei Verwandte aufgeteilt oder) oder bin ich als Auftraggeber alleiniger Schuldner?
Vorab vielen Dank.
5 Antworten
Ich versuche mich mal.....ist aber keine Expertenantwort, sondern vielfach erlebtes beim Soziala mt.
Zuerst ist es so, das du als Auftraggeber, bzw. Unterzeichner unser Ansprechpartner für die Kosten der Bestattung bist. Denn mit deiner Unterschrift hast du dich bereit erklärt diese Kosten zu tragen.
Verpflichtet vom Gesetz her wäre zuerst deine Mutter.....da ihr aber nicht alleine diese Kosten tragen könnt, habt ihr einen Antrag beim Amt gestellt, soweit richtig. Habt ihr den jetzt erst gestellt? Du schreibst das der Vater schon im Februar gestorben ist.
Das Sozialamt wird alle Gelder, bzw. Einkommen, die zum Tag der Antragstellung zur Verfügung standen mit einberechnen. Das was du später bekommst zählt (nach meiner Meinung) nicht dazu.
Dem Sozialamt ist es auch egal ob ihr das Geld für die Begleichung von Schulden ausgeben wollt oder für einen Grabstein, denn ersteinmal stehen die Kosten für die Bestattung im Vordergrund.
Ist es euch nicht möglich mit dem Bestatter eine Ratenzahlung zu vereinbaren? ich mein, wenn jeder 50 Euro zulegt dann wäre das ja auch nicht der sooo lange Zeitraum.....
Der Bestatter hat euren Vater jetzt auf seine persönlichen Kosten beerdigt und das kann es ja auch nicht sein.
Auf der Seite der aeternitas gibt es auch einen Rechtsanwalt mit dem Kontakt aufnehmen kann. Vlt. kann der dir besser weiterhelfen.
Der Antrag ist noch nicht fertig bearbeitet? Seit Februar??? Was sollt ihr denn noch beibringen? Wie gesagt, ich denke es geht immer um den Zustand bei Antragstellung. Aber versuch doch mal bei aeternitas anzurufen....
Informationen zur Bestattungspflicht
Durch § 8 (1) des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen ist grundsätzlich geregelt, dass Angehörige zur Bestattung verpflichtet sind. Angehörige im Sinne des Gesetzes sind in der nachstehenden Reihenfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
BestG
§ 8 Bestattungsgesetz
(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Reihenfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten ist oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
Hier noch ein paar wichtige Hinweise:
- Das Ausschlagen einer Erbschaft führt nicht zum Wegfall der durch die Verwandtschaft begründeten Pflichten.
- Gleichrangig bestattungspflichtige Hinterbliebene haften gesamtschuldnerisch. Die Behörde kann die Bestattungskosten von einem Hinterbliebenen fordern. Ein Ausgleich unter den Bestattungspflichtigen kann ggfs. zivilrechtlich durchgesetzt werden.
- Für den Fall, dass Hinterbliebene sich aus finanziellen oder persönlichen Gründen nicht in der Lage sehen, die Kosten zu tragen, stehen die Kostenübernahmeregelungen des § 74 SGB XII zu Verfügung.
Da dein Vater keine Verfügung für den Todesfall / Trauerverfügung verfasst hat, in der er geregelt hat, wie er bestattet werden möchte, hinterlässt er seinen Hinterbliebenen viel Ungemach und Ärger, was hätte vermieden werden können.
Ich hoffe, du lernst daraus (du studierst ja) und befasst dich etwas näher mit dem Thema Tod, indem du dir Gedanken über deine Bestattung machst und diese Wünsche schriftlich festlegst. Das kann ich auch deiner Mutter und deiner Schwester (soweit volljährig) nur wärmstens empfehlen, sonst machst du das ganze Prozedere noch mehrfach durch. Also: besser Vorsorge treffen.
..."wollte ich einen Grabstein für das Grab meines Vaters besorgen..."
Wieso einen Grabstein, wenn doch weiter im Text von Schulden gesprochen wird. Es gibt preiswertere Bestattungsmöglichkeiten z.B. Feuerbestattung. Da würde ich mich doch mal erkundigen und mir nicht die rel. teuere Erdbestattung aussuchen.
Zur Haftung: die Hinterbliebenen haften gesamtschuldnerisch, wie weiter oben zitiert. Das Ausschlagen der Erbschaft führt nicht zum Wegfall der durch die Verwandtschaft begründeten Pflichten.
Du könntest dich mal beim Ordnungsamt der Stadt oder des Dorfes in dem du wohnst erkundigen. Die helfen dir sicher weiter. Ansonsten hilft nur der Gang zum Sozialamt...
Hallo benrosch, alle Bestattungspflichtigen müssen den Antrag stellen und mit Belegen ihre Bedürftigkeit beweisen. Bei jeder/m wird separat entschieden, wie viel das Amt übernimmt. Bei Ehepaaren ist zunächst mal NUR der/die Ehepartner/in bestattungspflichtig. Die Kinder können ihre Bedürftigkeit dann nachweisen, wenn das Sozialamt sie "ins Boot holen" will. Die Sozialämter übernehmen auch sehr unterschiedliche Höchstsätze - in Berlin z.B. "für den Bestatter" lächerliche 750,-€ (plus öffentliche Gebühren). Das ist alles ein sehr weites Feld (wie Fontane sagen würde) und muß wirklich individuell geprüft werden. Ganz wichtig - so schnell wie möglich geforderte Nachweise einreichen und dann auf kurzfristige Entscheidung bestehen. Wie hier schon richtig stand - Du hast unterschrieben und an Dich wird sich der Bestatter im Zweifelsfalle halten. Viel Kraft wünsche ich Dir.
http://www.aeternitas.de/inhalt/downloads/ratgeber_sozialbestattung.pdf
Alle nötige Hinweise, Adressen und Rat. Es lohnt sich zu lesen da es alle Hilfsmöglichkeiten erwähnt.
Füralle die eventuell daran interessiert sind aber keine lange Texte lesen möchten: Jeden Fall ist ein Einzelfall und sollte im Voraus am liebsten Zeitnah mit das Sozialamt diskutiert werden.
Hand aufs Herz, wenn ich der Beamte wär, würde ich zustimmen. Ist aber meine individuelle Meinung und kein Rechtsgrundlage.
inwiefern du würdest zustimmen? Also würdest du darauf bestehen, dass ich es selber Zahle oder die Kosten übernehmen?
hat sonst niemand einen Vorschlag/Einwand/Tipp?
Vorabl vielen Dank für deinen Beitrag.
Den Antrag haben wir schon länger gestellt, nur wollen die nun wieder weitere Unterlagen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung habe ich nicht gearbeitet, ich arbeite lediglich nur in diesen Semesterferien um für Finanziellesicherheit vorzusorgen. Wenn ich nun die 1.700 € Zahlen müsste, würde dies natürlich ein großes Loch in meinen Geldbeutel bohren.
Ich würde ja verstehen, dass ich die Kosten übernehmen soll wenn ich durchgehend Beschäftigt wäre, jedoch bin ich Student.
Dem Bestatter habe ich einen kleinen Vorschuss gegeben, die restlichen Kosten sind noch offen, welche ich übernehmen muss.
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