Bruder ausbezahlen nach Hausübernahme des Elternhauses
Hallo,
meine Eltern haben ein Haus, das mit Schulden belastet ist und können es nur schwer abbezahlen. Die Bank hat sich auf einen Vergleich eingelassen und ich würde es kaufen wollen. Wenn ich nun das Haus finanziere und kaufe, muss ich dann meinen Bruder ausbezahlen?
Rein rechtlich hat er ja anspruch auf die Hälfte des Hauses. Aber wenn meine Eltern noch leben, das Haus aber mir gehört und die Eltern irgendwann nicht mehr da sind, muss ich ihn dann trotzdem ausbezahlen?
8 Antworten
Deine Eltern können das Haus verkaufen an wen Sie wollen. Sowas gehört aber über den notar gemacht da reicht auch ein Kaufbetrag von ein paar euro um die Kosten und Steuern klein zu haLten. Nach 10 Jahren kann dein Bruder auch kein erbrecht für das Haus mehr geltent machen.
Die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer richtet sich nach den Kaufpreis. Um welche größenordnung handelt es sich denn und wie Finanzierst du das Kapital
Deine Angaben in der Frage sind sehr sparsam, um DIr einen entsprechenden Rat zu geben. Alles in allem wäre das sicher auch gar nicht möglich, weil sowas sehr speziell ist...
Da Du aber sowieso Kaufabsichten hast rate ich Dir, such einen Notar und besprich die ganzen Einzelheiten mit ihm. Vielleicht könnte dann auch gleich etwas mit aufgesetzt werden, was "nach" Euren Eltern zum Tragen kommt.
Wenn das Haus noch hoch verschuldet ist und Du ab jetzt die Schulden tilgst, könnte Dein Bruder nur Anspruch auf den bisherigen bezahlten Teil haben. Kann also nicht sehr viel sein...
Alles Gute
Ich kann mich nur den anderen Antworten anschließen und dir sagen:
Du musst in diesem Fall einen Notar zu Rate ziehen
Wenn du dir vorprogrammierten Ärger und Geld sparen willst, sehe ich da keine andere Möglichkeit.
Den Notar bezahlst du zwar auch ... aber ... sein Honorar kommt dir wesentlich billiger. Und von ihm könntest du dir bei dieser Gelegenheit auch einen rechtsgültigen Kaufvertrag aufsetzen lassen ... damit wärest du auf der sicheren Seite.
Solange Deine Eltern noch leben, könnten sie das Haus jederzeit auch an eine andere Person verkaufen ...
Angenommen das Haus hat einen Verkehrwert von 200.000 EUR und ist mit 100.000 EUR Schulden belastet. WÜrdest Du oder eine andere Person das Haus jetzt kaufen, müsstest Du die 200.000 EUR bezahlen, wovon dann 100.000 der Bank und 100.000 Deinen Eltern gehören (Zinsen und Gebühren jetzt mal weggelassen) ...
Anschließend wäre das Haus Dein Eigentum und Du könntest es z.B. an Deine Eltern vermieten oder es für den Eigenbedarf Nutzen und Deine Eltern suchen sich eine Wohnung ...
Nein, du musst ihn nicht auszahlen, da er ja Schulden erben würde. Er müsste DIR etwas geben. Aber er kann natürlich argumentieren, dass er die negative Erbschaft ausgeschlagen hätte. Bei so viel Geld würde ich mich von einem Profi beraten lassen.
Das gibt mit Sicherheit Ärger. Denn doof ist weder das Finanzamt, noch der Gläubiger, noch der zweite Erbe. Das Haus hat einen Sachwert.