Mein Elternhaus wurde an meinen Bruder überschrieben, o. mich für meinen Eranteil zu berücksichtig
Bisher hieß es immer, daß das Erbe zwischen mir und meinem Bruder zu gleichen Teilen aufgeteilt werden würde. Vor kurzem erfuhr ich allerdings durch Zufall, daß meine Mutter bereits 2008 aufgrund einer finanziellen Notlage, das Haus an meinen Bruder überschrieben hat, ohne mich dabei zu berücksichtigen. Mein Bruder übernahm allem Anschein nach die Schulden meiner Eltern und bekam das Haus. Allerdings scheint der Wert des Hauses bei weitem die Höhe der Schulden zu übersteigen. Sonst liegt kein Vermögen vor. Meine Eltern verweigern mir Einsicht in den Überschreibungsvertrag. Mein Bruder würde mir nie freiwillig meinen Anteil ausbezahlen. Gibt es eine Möglichkeit, z. B. über einen Anwalt, einsicht in den Vertrag zu bekommen?
4 Antworten
Wenn deine Eltern noch leben, hast Du keine Möglichkeit, Einsicht zu bekommen. Wenn deine Eltern innerhalb der ersten 10 Jahre nach Übertragung des Hauses versterben, bekommst Du deinen Pflichtanteil.
Vergehen die 10 Jahre und deine Eltern sind noch am Leben, hast Du keinen Anspruch auf das Haus, es sei denn dein Bruder verstirbt. Dann erbst Du unter Umständen einen Teil des Hauses von deinem Bruder.
Bisher hieß es immer, daß das Erbe zwischen mir und meinem Bruder zu gleichen Teilen aufgeteilt werden würde.
Ja und? Das Haus gehört dann aber eben nicht mehr zur Erbmasse wenn die Überschreibung mehr als 10 Jahr zurück liegt bei Tod der Eltern (wird also auch nicht aufgeteilt).
Besitz von Eltern ist ja nicht automatisch das Erbe der Kinder. Deine Eltern hätten auch entscheiden können das Haus an jemand Fremden zu verkaufen und von dem Geld die Welt zu bereisen. Dann ist am Ende auch nichts mehr zum Erben da. Zu Lebzeiten kann man selbst über sein Eigentum bestimmen.
wenn deine eltern das haus schon zu lebzeiten an deinen bruder überschreiben kannst du da garnichts gegen machen. das haus ist eigentum deiner eltern gewesen und die können damit halt umgehen wie es ihnen beliebt. allerdings ist so eine "übertragung bei lebzeiten" auch an fristen gebunden. versterben deine eltern noch vor ablauf dieser fristen, könntest du deinen pflichtteil verlangen.
ich bin kein Anwalt aber ich denke da sieht es schlecht aus denn was deine Eltern mit ihrem Vermögen machen ist ihre Sachen und wenn sie zu Lebzeiten alles deinem Bruder geben dann ist das so (sie könnten es ja auch sonst wem verkaufen da kannst du ja dann auch nichts machen)