Haus teilen unter Geschwistern.

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Das Haus gehört derzeit ihrer Mutter, damit kann sie tun, was sie mag. Wenn ihr Bruder einzieht und renoviert und umbaut, dann könnten diese Kosten ihm als "Miete" angerechnet werden. Diev Wertsteigerung kann nur dann umgangen werden, wenn sie eine notarielle Regelung treffen, dass im Erbfall nur der derzeitige Wert des Hauses bei der Vermögensverteilung berücksichtigt wird. Wäre es dann nicht sinnvoller, ihr Bruder würde das Haus kaufen? Was wenn die Mutter nach seinen Umbaumaßnahmen ien Pflegefall wird und das Haus ggf. verkauft werden muss, weil sie als Kinder nicht in der Lage sind, die Heimkosten mitzutragen?

MikeSpike 
Beitragsersteller
 06.03.2014, 15:40

Nun, wir wollen das Beste hoffen. Ich werde nachfragen, ob meine Mutter eine private Pflegeversicherung hat. Die anderen Punkte von Ihnen werde ich im Hinterkopf behalten, danke!

Das entscheidet nun eure Mutter, ob sie einen Ausgleich über das Haus zwischen euch lebzeitig oder im Erbfall überhaupt vornehmen möchte.

Denkbar, dass sie deinen Bruder gegen kostenloses Wohnrecht und Pflegeflichtvereinbarung Alleineigentümer werden lassen möchte, bevor er umbaut und viel Geld investiert und sie im Alter hilflos würde.

Diese Rechte wären ungefähr 10.000 EUR pro Jahr wert, rechne selbst aus, wie lange deine Mutter das wohl beansprucht und was dann noch übrig bliebe, das du von deiner Haushälfte beanspruchen könntest :-O

G imager761

MikeSpike 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 12:56

Hallo. Leider verstehe ich nicht, worauf Sie hinauswollen. Vielleicht fehlt mir das Hintergrundwissen oder Ihre Antwort ist zu knapp gehalten.

MikeSpike 
Beitragsersteller
 11.03.2014, 12:08
@MikeSpike

Die mobile Version von GuteFrage ist auch noch verbesserungsfähig. :-)

MikeSpike 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 12:56

Hallo. Leider verstehe ich nicht, worauf Sie hinauswollen. Vielleicht fehlt mir das Hintergrundwissen oder Ihre Antwort ist zu knapp gehalten.

MikeSpike 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 12:55

Hallo. Leider verstehe ich nicht, worauf Sie hinauswollen. Vielleicht fehlt mir das Hintergrundwissen oder Ihre Antwort ist zu knapp gehalten.

MikeSpike 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 12:55

Hallo. Leider verstehe ich nicht, worauf Sie hinauswollen. Vielleicht fehlt mir das Hintergrundwissen oder Ihre Antwort ist zu knapp gehalten.

Deine Mutter sollte das im Testament berücksichtigen

MikeSpike 
Beitragsersteller
 06.03.2014, 15:09

Schon mal ein guter Tipp. Danke.