Bringt eine Anzeige wegen übler Nachrede im "kleinen Stil" was?
Die üble Nachrede ist nicht rufschädigend für ein Geschäft, oder so. Es sind einfach Lügen, die über eine Freundin verbreitet werden, komplett ohne Basis. Und das seit nun über einem Jahr. Die Lügen kommen immer aus einer Quelle. Es gibt Zeugen, Chatverlöufe als Beweise, etc., aber die Zeugen wollen nicht dazu stehen und die Lügnerin nur decken. Meine Freundin macht das aber wirklich fertig. Sie kann kaum noch schlafen. Ich will sie überreden, endlich zur Polizei zu gehen, aber wir glauben beide, dass das nicht viel bringt. Was meint ihr?
Habt ihr sonst eine Idee, was man machen könnte? Bis jetzt ignorieren wir es, aber es hört einfach nicht auf.
4 Antworten
Also um einen Schnellschuß vorzubeugen, der Strafantrag ist immer das letzte Mittel der Wahl, selbst erfahrene Rechtsanwälte ziehen diesen Trumpf immer zuletzt. Meist werden diese Art von Fällen bei der Staatsanwaltschaft auf Grund mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt, was unter Umständen vom Verleumder als Ansporn genommen werden kann, weiter zu machen.
Bessere Maßnahme ist, leider ein wenig mit Kosten verbunden, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung, sowie eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz anzustreben. Die hohen Summen, die bei Zuwiderhalndlung da androhbar sind, bringen so manchen Verleumder doch eher zur Einsicht als ein DUDUDU-Fingerzeig vom Staatsanwalt.
Ich würde mich da einfach mal beraten lassen. Für mittellose Bürger gibt es dafür auch noch die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe.
Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht umso besser dann sind zumindest die Anwaltskosten abgedeckt.
Was von der Versicherung abgedeckt ist müßte man dem Versicherungsvertrag entnehmen. Die Kosten werden anch der Gebührenordnung des Rechtsanwaltsgebührengesetzes abgerechnet. Darüber kann auch der Anwalt genaue Auskunft geben. Das hängt von der Schadensumme ab.
Kosten, welche aus Strafrechtsverfahren entstehen sind im Übrigen nicht, oder nur bei Zusatzversicherung abgedeckt.
so wie du die situation beschreibst, handelt es sich nicht um "üble nachrede", sondern um "verleumdung"....!
ihr könnt zur polizei gehen und die gesamtsituation beschreiben. wenn üble nachrede und / oder verleumdung zutreffen kommt die angelegenheit zur anzeige und die wandert dann zur staatsanwaltschaft.
die staatsanwaltschaft kann / wird die sache vielleicht einstellen. der lügnerin sollte es als warnung dienen. die sache bleibt 5 jahre lang gespeichert.
treibt sie ihr spiel munter weiter, wird die staatsanwaltschaft nach ein paar eingestellten anzeigen die sache eben doch vor gericht bringen und dann bekommt die lügnerin ihre quittung :-)
zur polizei gehen schadet nicht, selbst wenns verworfen wird ist es ein taktischer zug in die zukunft.
Und vor Gericht würde es dann gehen, wenn der Staatsanwalt die Sache nicht einstellt?
Und ein Schreiben, dass Anzeige gegen sie erstattet wurde, quasi als Warnung, würde die Lügnerin erhalten?
Können da Kosten auf meine Freundin zukommen?
also wie du schreibst habt ihr ja beweise dafür daß sie lügen über deine freundin in die welt setzt ! ?
mit diesen beweisen geht ihr zur polizei. wenn die daraus feststellen daß ein tatbestand rechtwidrig verwirklicht wurde - dann kommt die sache zur anzeige. die verleumderin bekommt einen anhörungstermin bei der polizei und kann zum ganzen stellung nehmen.
das kostet deine freundin gar nichts.
die staatsanwaltschaft wägt dann ab. vorstrafen, öffentliches interesse, schwere der schuld usw. usw.
wenn das verfahren eingestellt wird, könnte die verleumderin das im idealfall als warnung begreifen und mit dem mist aufhören.
die anzeige, auch wenn eingestellt, bleibt gespeichert. führt sie ihren mist weiter fort und wird wieder angezeigt dann wird auch die schuld aus dem eingestellten verfahren mit auf die waage gelegt werden.
wenn sie also klug ist, läßt sie die verleumdungen bleiben. es kann aber auch sein daß sie wegen der einstellung des verfahrens glaubt unantastbar zu sein und weiter denunziert - das rächt sich dann mit bei der nächsten anzeige :-) dann bekommt sie den dämpfer den sie braucht !!
also keine kosten für deine freundin !
Da müsst ihr zuerst einmal möglichst viele Beweise sammeln. "Mobbng" wirkt nur wenn das Opfer das für Voll nimmt und gemobbt reagiert.
Man muss das ganz brutal abstellen ... zum Einen muss man das Mobbing "ignorieren" (also kümmere Dich auf keinen Fall so darum, dass die Mobberin merkt, dass Ihr das nicht "ignoriert") ... Paralell dazu müsst ihr möglichst viele Beweise sammeln. (das wird dann etwas leichter, weil die Mobberin wütend wird, weil das Mobbing nicht wirkt ... die hat nur dann Freude, wenn ihr Mobbing euch schikaniert).
Und wenn ihr dann genug Beweise zusammen habt, dann geht ihr zr Polizei und dort muss Du dann darauf dringen, dass die ganz massif gegen die Mobberin vorgehen.
Nur diese "Technik" sorgt dann dafür, dass das Mobbing aufhört. Man muss ganz extrem brutal gegen solcheLeute vorgehen ... die dürfen keine Zeit mehr dazu haben, neue Schikanen auszudenken.
Wie alt ist sie/seit ihr denn? Wenn ihr noch minderjährig seit, wäre mMn der beste und erste Schritt zu den Eltern der Personen zu gehen.
wir sind an die 30. Das kleine lügende Gör gerade 20, oder so. Jedenfalls volljährig. An ihre Mutter hat sich meine Freundin gewandt, anfangs mit Erfolg. Dann ist die Mutter aber verstorben und das Lügen ging munter weiter.
Um welche Kosten handelt es sich da denn? Also nur eine grobe Angabe wäre hilfreich. Um die 500, um die 1000, um die 3000?
Vom Anwalt lässt sie sich nun beraten.
So ein Unterlassungschreiben, könnte es sein, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt?