Gegen Rufmord wehren?

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Ich kann Dir dazu nur die deutsche Rechtslage sagen...

Der Straftatbestand, der Deinem Begriff "Rufmord" am nächsten käme, wäre Üble Nachrede:

http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Nun steht da allerdings drin, dass es nur strafbar ist, wenn die Sache nicht erweislich wahr ist.

Dass Du die Fünfen auf dem Zeugnis hast, ist höchstwahrscheinlich erweislich wahr, richtig? Somit wäre es keine unwahre Behauptung und kann somit keine Verleumdung oder Üble Nachrede sein.

Das ist auch gut so. Denn wenn das strafbar wäre, dürftest Du über jedermann nur noch nette Sachen sagen, weil Du wegen der, die ihn stören, jederzeit Anzeigen und Strafe fürchten müsstest.

Eine andere Sache wäre aber, ob die Lehrerin überhaupt irgend jemandem vom Inhalt Deines Zeugnisses erzählen darf. In Deutschland wäre das sicherlich ein Verstoss gegen ihre Verpflichtung zum Datenschutz. Das könnte auf jeden Fall eine disziplinarrechtliche Folge haben. Das hiesse: ihr Arbeitgeber, das Schulamt, würde sie abmahnen. Und eine Abmahnung bedeutet, dass bei Wiederholung eines ähnlichen Vorfalls mit der Kündigung zu rechnen wären.

Ob Datenschutz in Österreich heutzutage auch eine Bedeutung hat, kann ich Dir aber nicht sagen. Besser ist auf jedenfall, dass Du die Sache mit Erwachsenen besprichst.

Wenn es eine Lehrerin gesagt hat und auch wirklich eine genaue Anzahl genannt hat, die falsch war (Fuenfer hattest Du ja wohl), dann wuerde ich erst mal mit der Lehrerin reden und ihr das Zeugnis auch mitbringen. Es besteht theoretisch ja auch die Moeglichkeit, dass irgendwo im Kollegium mal gesagt wurde, der war ja so schlecht, der hat lauter Fuenfen und die Zahl ist dann mit der Weitergabe in 10 angewachsen. Das heisst natuerlich immer noch nicht, dass sie das vor den Schuelern dann weitergeben sollte, aber es wuerde sie trotzdem etwas entschuldigen.

Vielleicht erklaert sie sich nach dem Gespraech ja bereit, das auch wieder richtig zu stellen. Falls nicht, wuerde ich zum Direktor gehen mit gleichem Anliegen. Eine weitere Moeglichkeit ist auch, das Zeugnis auf Facebook zu posten, dann weiss auch jeder Bescheid.

Mit dem Rufmord und Anzeigen, das ist so eine Sache. So eine Anzeige greift meist nur (und ist sinnvoll), wenn man extremen Schaden von den Verleumdungen traegt und wenn wissentlich und absichtlich falsche Sachen behauptet werden, um jemanden zu schaden. Das muss man auch nachweisen koennen. Wenn man quasi nur Geruechte weitertraegt, dann ist das nicht strafbar. (ich habe gehoert, dass ....). Wobei vor der Klasse dann wiederum noch etwas schwerer wiegt.

Dann kann man einerseits auf Unterlassen klagen und auch Schadensersatz geltend machen, wenn z.B. ein Geschaeftsmann viele Kunden verloren hat oder jemand sein Job verliert, weil erzaehlt wird, er habe wo geklaut. Dass Du schief angesehen wirst, wenn Du mal an der Schule vorbei kommst, das stellt noch keinen wirklichen Schaden dar.

Zudem bin ich immer der Ansicht, dass man zuerst mal den Weg eines persoenlichen freundlichen Gespraechs suchen sollte. Das erspart auf lange Sicht sehr viel Aerger und haette viele jahrelange Nachbarschaftsstreitereien, wo am Ende alle psychisch kaputt sind vermieden in unserer Gesellschaft. Das raeumt Probleme oft schnell aus dem Weg.

wo sind die beweise -? - das ist alles hörensagen ....

und : was hättest du davon? dein zeugnis spricht bände und wurde nicht von ihr allein erstellt.

und was hat diese "freundin" davon, dir sowas zu erzählen?

na ja - rede mit deinem psychologen oder den eltern.

Du kannst zum Rektor gehen und ihm dein leid klagen. Aber Rufmord ist ein starker Begriff. ich würde mit dem Rektor darüber sprechen,am besten im Beisein der besagten Lehrerin.

Das nennt man nicht Rufmord sondern üble Nachrede und kann angezeigt werden. Kannst Dich natürlich auch bei der Schulaufsicht beschweren.