Gegen Rufmord wehren?
Hey, ich hab ein Problem und weiß nicht genau was ich tun soll. Ich bin jetzt 16 Jahre und habe dieses Schuljahr abgebrochen, weil ich nicht sehr gut war, einige Fünfer hatte und auch einfach nicht mehr konnte, ich hatte keine Kraft mehr und auch kurzzeitig Depressionen. Es war auch das 2. Mal dass ich diese Klasse machte. Im Moment bin ich auf der Suche nach einer Lehrstelle. Jetzt haben mir Freundinnen erzählt (welche die aufgestiegen sind), dass meine Ex-Lehrerin in der Klasse erzählt hat ich wäre von der Schule gegangen bin weil ich 10 Fünfer hatte (5er = die schlechteste Note in Österreich).
habe ich keine Gründe angegeben als ich mich von der Schule abgemeldet habe was auch mein gutes Recht war (und das war sicher nicht der Grund)
stimmt es nicht dass ich 10 Fünfer hatte
geht das niemanden etwas an warum ich gegangen bin beziehungsweise welche Noten ich hatte, weder sie noch meine alte Klasse
Zum Verständnis: Es handelt sich um meine alte Klasse in der ich war bevor ich sitzen geblieben bin, nicht um die in der ich war bis ich die Schule verlassen habe (die hat ohnehin mitbekommen dass ich nicht gut war). Ich will das jetzt nicht einfach so auf mir sitzen lassen, in dieser Klasse gibt es einige die es gleich weitererzählen werden und dann weiß es die ganze Schule, jedoch habe ich noch einige Freundinnen auf dieser Schule die ich besuchen und abholen können will ohne von jedem dumm angeglotzt zu werden. Vorallem weil das mit den 10 Fünfern nicht wahr ist. Außerdem unterrichtet sie mehrere Klassen in denen ich Freundinnen habe und ich fürchte dass sie dort ähnliches erzählt. Meine Frage an euch: was kann ich machen? Kann ich sie wegen Rufmord anzeigen? Oder soll ich zum Direktor gehen und mich beschweren, wenn ja was passiert dann? Kann ich verlangen dass sie sich entschuldigt und der Klasse sagt, dass das nicht wahr war?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin wirklich sauer. Es gibt auch jemanden der bestätigen kann, was sie gesagt hat. Lg, Mony321
7 Antworten
Ich kann Dir dazu nur die deutsche Rechtslage sagen...
Der Straftatbestand, der Deinem Begriff "Rufmord" am nächsten käme, wäre Üble Nachrede:
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Nun steht da allerdings drin, dass es nur strafbar ist, wenn die Sache nicht erweislich wahr ist.
Dass Du die Fünfen auf dem Zeugnis hast, ist höchstwahrscheinlich erweislich wahr, richtig? Somit wäre es keine unwahre Behauptung und kann somit keine Verleumdung oder Üble Nachrede sein.
Das ist auch gut so. Denn wenn das strafbar wäre, dürftest Du über jedermann nur noch nette Sachen sagen, weil Du wegen der, die ihn stören, jederzeit Anzeigen und Strafe fürchten müsstest.
Eine andere Sache wäre aber, ob die Lehrerin überhaupt irgend jemandem vom Inhalt Deines Zeugnisses erzählen darf. In Deutschland wäre das sicherlich ein Verstoss gegen ihre Verpflichtung zum Datenschutz. Das könnte auf jeden Fall eine disziplinarrechtliche Folge haben. Das hiesse: ihr Arbeitgeber, das Schulamt, würde sie abmahnen. Und eine Abmahnung bedeutet, dass bei Wiederholung eines ähnlichen Vorfalls mit der Kündigung zu rechnen wären.
Ob Datenschutz in Österreich heutzutage auch eine Bedeutung hat, kann ich Dir aber nicht sagen. Besser ist auf jedenfall, dass Du die Sache mit Erwachsenen besprichst.
Wenn es eine Lehrerin gesagt hat und auch wirklich eine genaue Anzahl genannt hat, die falsch war (Fuenfer hattest Du ja wohl), dann wuerde ich erst mal mit der Lehrerin reden und ihr das Zeugnis auch mitbringen. Es besteht theoretisch ja auch die Moeglichkeit, dass irgendwo im Kollegium mal gesagt wurde, der war ja so schlecht, der hat lauter Fuenfen und die Zahl ist dann mit der Weitergabe in 10 angewachsen. Das heisst natuerlich immer noch nicht, dass sie das vor den Schuelern dann weitergeben sollte, aber es wuerde sie trotzdem etwas entschuldigen.
Vielleicht erklaert sie sich nach dem Gespraech ja bereit, das auch wieder richtig zu stellen. Falls nicht, wuerde ich zum Direktor gehen mit gleichem Anliegen. Eine weitere Moeglichkeit ist auch, das Zeugnis auf Facebook zu posten, dann weiss auch jeder Bescheid.
Mit dem Rufmord und Anzeigen, das ist so eine Sache. So eine Anzeige greift meist nur (und ist sinnvoll), wenn man extremen Schaden von den Verleumdungen traegt und wenn wissentlich und absichtlich falsche Sachen behauptet werden, um jemanden zu schaden. Das muss man auch nachweisen koennen. Wenn man quasi nur Geruechte weitertraegt, dann ist das nicht strafbar. (ich habe gehoert, dass ....). Wobei vor der Klasse dann wiederum noch etwas schwerer wiegt.
Dann kann man einerseits auf Unterlassen klagen und auch Schadensersatz geltend machen, wenn z.B. ein Geschaeftsmann viele Kunden verloren hat oder jemand sein Job verliert, weil erzaehlt wird, er habe wo geklaut. Dass Du schief angesehen wirst, wenn Du mal an der Schule vorbei kommst, das stellt noch keinen wirklichen Schaden dar.
Zudem bin ich immer der Ansicht, dass man zuerst mal den Weg eines persoenlichen freundlichen Gespraechs suchen sollte. Das erspart auf lange Sicht sehr viel Aerger und haette viele jahrelange Nachbarschaftsstreitereien, wo am Ende alle psychisch kaputt sind vermieden in unserer Gesellschaft. Das raeumt Probleme oft schnell aus dem Weg.
wo sind die beweise -? - das ist alles hörensagen ....
und : was hättest du davon? dein zeugnis spricht bände und wurde nicht von ihr allein erstellt.
und was hat diese "freundin" davon, dir sowas zu erzählen?
na ja - rede mit deinem psychologen oder den eltern.
Du kannst zum Rektor gehen und ihm dein leid klagen. Aber Rufmord ist ein starker Begriff. ich würde mit dem Rektor darüber sprechen,am besten im Beisein der besagten Lehrerin.
Das nennt man nicht Rufmord sondern üble Nachrede und kann angezeigt werden. Kannst Dich natürlich auch bei der Schulaufsicht beschweren.