angezeigt vom Postboten!
Hallo,
ich hatte mich Ende Juli bei der Deutschen Post beschwert, dass der Postbote nur "Sie können Ihre Sendung abholen..." Karten einwirft ohne überhaupt zu klingeln. Wir sind zu diesem Zeitpunt erst dorthin gezogen. Wir (meine Freundin und ich) konnten aber immer sehen dass der Postbote die Karten jeden Tag einwirft ohne zu klingeln, das sahen wir aus dem Schlafzimmerfenster heraus, wohnen im 1.OG.
Nun hat der Postbote uns polizeilich wegen übler Nachrede angezeigt! Das gibt es doch gar nicht! Ich mein, ihr seid sicher nicht der richtige Ansprechpartner für sowas, eher der Anwalt etc, aber das Beschwerdemanagement der Deutschen Post kann man doch dann total vergessen?! Dann kann ja jeder Zusteller sagen: "ne der "Kunde" lügt, ich arbeite immer ordentlich!" und fertich ist das, Anzeige machen fertig.
Habe ich jetzt überhaupt noch Chancen auf Gerechtigkeit? Habe jetzt ja eben eine polizeiliche Vorladung wegen übler Nachrede bekommen. So ein Käse. Wer soll denn jetzt noch bitte entscheiden, wer Recht hat oder nicht, ich habe eine Anzeige bekommen !! Ich hatte in meinen 14 Jahren Volljährigkeit noch nie polizeiliche Auffälligkeit gehabt und nun sowas. Meine Freundin war ja dabei, zählt da sowas, wenn es evtl ein verbeamteter Postbote war, dann kann ich ja gleich die Zahnbürste einpacken und Gitterstäbe zählen oder?!
11 Antworten
Anzeigen kann jeder jeden, das hat noch nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Der kämpft vermutlich um seinen Job. Klar, ein Schlamper. Aber lass den mal bereits 2 Abmahnungen durch seinen Arbeitgeber haben, bei der 3. fliegt er raus.
Wenn der seinem Arbeitgeber nun verkauft, dass ihr lügt, dann hat es sich erstmal mit Rausschmeißen, wenn der Arbeitgeber ihm glaubt. Um seine Glaubhaftigkeit zu unterstützen, hat der Euch angezeigt, setzt sich zur Wehr.
Im Prinzip hat das dann nichtmal was mit Euch zu tun. Der versuchts halt.
Entschieden wird das Ganze zunächst durch Staatsanwaltschaft oder, was vorrauszusehen ist, durch ein Gericht.
Und ob der Richter ihm glaubt, sei erstmal dahingestellt. Da spielt der Status Beamter keine Rolle - und zudem gibt es kaum noch verbeamtete Postboten, da die Post ein Privatunternehmen ist.
Du sagst hierbei aus, was es zu sagen gibt, Deine Freundin ist Zeugin, dann wird man weitersehen.
Zudem, stelle Gegenanzeige, § 164 StGB - Falsche Verdächtigung.
Ich würde das gleich machen.
Naja demzufolge steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ich würde mir an eurer Stelle Rat bei einem Anwalt holen, der weiß am ehesten was zu tun ist.
Wir hatten das auch mal... da hat ein Postbote behauptet er wäre von unserem Hund angefallen worden... wir haben aber gekämpft und es stellte sich raus, dass der Postbote einfach nur zu faul war die 50 m von der Einfahrt zum Haus zu gehen und uns deshalb Abholkarten in das Zeitungsrohr gesteckt hat. Jetzt bringt der Bote wieder alles zur Türe. Wir haben sogar einen Wisch ausgefüllt, dass Pajete an einem sicheren Ort abgestellt werden können und wir keine Abholkarten mehr bekommen
Üble Nachrede würde bedeuten, dass ihr Nachbarn gegenüber Dinge über den Postboten erzählt habt, die nicht der Wahrheit entsprechen und die Nachbarn diese Dinge dem Postboten erzählt haben (mit Hinweis auf euch).
Es kann aber auch sein, dass die Post dem Postboten gesagt hat, wer sich beschwert hat (was ich aber für sehr unwahrscheinlich halte) und er deshalb Anzeige erstattet hat.
Ich würde euch empfehlen, zur Polizei zu gehen, eure Sicht der Dinge zu schildern und dann einfach abzuwarten. Ich glaube das Verfahren wird eingestellt, wenn ihr es genau so erzählt wie hier. Ihr müsst nicht zur Vorladung erscheinen, aber dann geht der Fall an den Staatsanwalt und wenn der eine Ladung schickt, dann MÜSST ihr erscheinen. Außerdem macht ihr euch damit auch unglaubwürdiger (als hättet ihr etwas zu verbergen).
Warum habt ihr euch nicht bemerkbar gemacht, wenn ihr zuhause ward? Ich glaube nicht, dass die Sache so dramatisch wird! Mache am besten eine Liste, wann ihr zuhause ward und der Postbote nicht geklingelt hat und nennt am besten Zeugen, die gesehen haben, dass er nicht geklingelt hat!
Da kannst DU erst mal ganz relaxt bleiben. Was soll der Postbote denn auch machen? Da macht er seinen Job nicht richtig, es kommt heraus und er steht kurz vor der Kündigung. Wenn er seinen Arbeitgeber umstimmen will, bleibt ihm doch gar nix anderes übrig, als konsequent zu leugnen. Und dazu gehört, auch erst mal Strafanzeige wegen "Übler Nachrede" zu erstatten. Und jetzt ermittelt die Polizei, ob das so ist oder nicht. Der Tatbestand setzt voraus, daß etwas behauptet wird, was "nicht erweislich wahr ist". http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html Das ist hier aber nicht der Fall - immerhin gibt es 2 Zeugen, die es gesehen haben. Das dürfte mehr als genug sein, das Verfahren gegen Dich einzustellen, weil ihr euch nicht strafbar gemacht habt.
Von einem Anwalt würde ich absolut abraten. Der kostet viel Geld und ist hier so überflüssig wie ein Loch im Kopf.
Hallo, danke für die Tips. Sollte ich die Reaktion des Staatsanwaltes abwarten, oder schon jetzt Gegenanzeige, wegen falscher Verdächtigung stellen?
Der Postbote geht mittlerweile hier wieder auf Tour....