Ist das üble nachrrede (arbeit)?
Hallo und zwar bin ich im 3ten Lehrjahr. Ich wurde letzte Woche krank geschrieben wegen Schlafstörungen und weiteren Sachen. Heute hab ich ein Anruf von einer bekannten bekommen, die in meiner Filiale einkaufen war. Sie meinte das zwei Kollegen an der Kasse über mich geredet haben vor den Kunden usw. Das sie mich angeblich Schuhe kaufen haben sehen, was garnicht stimmt weil ich nur zuhause war! Und das ich garnicht krank bin sondern nur so "tue". Laut dem Arzt soll ich sogar raus und mich ablenken. Und Einkäufe erledigen darf ich auch! Aber das sie Lügen erzählen ich würde nicht Krank sein sondern Urlaub machen und das sie mich angeblich da und dort gesehen haben ist mehr als dreist weil ich danach den schlechten Ruf habe. Hatte vor der Kollegin mal ein text zuschreiben das falsch ist von ihr so ein Dreck zu erzählen. Und ist es üble nachrede das mit dem ich mache angeblich Urlaub und bin nicht krank? Danke im vorraus!
5 Antworten
Immer mit der Ruhe! Mach bitte GAR NICHTS. Was eine Kollegin angeblich von anderen Leuten an der Kasse gehört hat, hat keine rechtssichere Relevanz.
Du hast die Krankmeldung abgegeben und gut, und je nach Art der Erkrankung muß man sich nicht zuhause einsperren, sondern kann die Besorgungsgänge des täglichen Lebens erledigen. Die Diagnose geht auch niemand etwas an.
Sollte der Arbeitgeber Zweifel an der Rechtmässigkeit der Krankschreibung haben, kann er den MVD der Krankenkasse beauftragen, dies bei dir zu überprüfen. Aber auch hier herrscht Schweigepflicht, die Erkrankung wird dem Arbeitgeber nicht genannt.
Beispiel: Du hast eine Halsentzündung und bist krankgeschrieben, wirst aber in der Stadt "gesehen". Das ist zulässig, da du dir in der Apotheke Medikamente gekauft hast und in einem Supermarkt Lebensmittel und einen Tee.
Du hast psychische Probleme und wirst in der Stadt gesehen, wie du mit einer befreundeten Person vor einer Eisdiele sitzt und ein Eis ist.
Beides, und noch viele andere Beispiele, sind zulässig!
Was jedoch bedenklich ist: du hast einen Bandscheibenvorfall und wirst gesehen, wie du bei einem Nachbarn beim Mauern der Garage hilfst.
Du hast einen verstauchten Fuß, wirst aber in einer Discothek auf der Tanzfläche gesehen.
Dann wird es Ärger geben, kann zu einer Abmahnung kommen.
Melde es deinem Vorgesetzten dass dich das belastet.
And keep on living.
Ob das üble Nachrede ist weiß ich leider nicht! Aber das ist wirklich mehr als dreist und unverschämt! Das würde ich dem Chef sagen!
Naja, solange ich ein gültiges Attest habe ist es mir vollkommen egal was die Kollegen erzählen. Hauptsache ich bin ordnungsgemäß bei meinem Arbeitgeber gemeldet. Nirgendwo steht geschrieben, dass man bei Krankheit nicht aus dem Haus gehen darf.
Manche glauben steif und fest, wenn man krank ist, müsse man strengste Bettruhe halten. Das ist völliger Unfug.
Es ist erbärmliche Unwissenheit und auch im Falle einer Krankheit darfst du einlaufen gehen, auch Schuhe. aus http://www.business-on.de/krankheitsfall-krankgeschrieben-was-darf-ich-_id39080.html
"Ein grippaler Infekt oder ein gebrochener Finger? – schon stellt der
Arzt eine Krankschreibung aus. Viele sind sich jedoch unsicher, was sie
im Krankheitsfall machen dürfen und was nicht. Diese Frage ist mit einer
einfachen Regel zu beantworten: Jeder erkrankte Arbeitnehmer darf mit
seinem Verhalten eine schnellstmögliche Genesung nicht gefährden."