Rufmord, üble Nachrede, Verleumdung im Kleingarten gegen den Vorstand, was tun?
Hallo Freunde! Im Kreise meines Kleingartens wurde ich vor einem Jahr zum Kassierer ernannt. Von Anfang an war ein Vorstandskollege (Gartenfachberater) gegen mich, stach mich aus, gab Informationen nicht weiter und zusammen gearbeitet wurde nur das Nötige. Ich muss dazu sagen, dass weder ER MICH, noch ICH IHN vor unserer Zusammenarbeit im Vorstand kannten. Das ganze Jahr über bekam ich von verschiedenen Gartenfreunde zugesteckt, dass dieser Herr alle gegen mich anstachelt, andere Gartenfreunde versucht gegen mich zu immunisieren, dass ich nicht vertrauensvoll wäre und das er Lügen über mich verbreitet. So soll ich in einem Fußballverein Geld unterschlagen haben und auch mein letzter Nebenjob an einer Tankstelle sei fristlos gekündigt worden, da ich dort gestohlen hätte. Nach der stichprobenartigen Kassenprüfung der gewählten Kassenprüfer, kündigte er sich, seine Frau und eine Gartenfreundin an, da diese gerne Einblick in die Unterlagen der Kasse hätten. Somit wurde ein 2. Mal die Kasse nicht nur stichprobenartig, sondern komplett geprüft und auf den Kopf gestellt. Die Zahlen stimmten selbstverständlich trotzdem. Ende des Monats ist die Jahreshauptversammlung und ich habe ein mulmiges Gefühl, dass er die Gartenfreunde soweit manipuliert hat, dass ich abgewählt werde. Ich möchte gerne gegen diesen Menschen juristisch vorgehen, ob ich abgewählt werde, oder nicht, spielt keine Rolle. Hab ich da überhaupt ne Chance, zu gewinnen? Was könnte passieren, wie sieht das Strafmaß aus? Und vorallem: Wie würdet ihr an meiner Stelle handeln?!
LG, Thomas
2 Antworten
Du hättest die Möglichkeit ihn wegen übler Nachrede zur Rechenschaft zu ziehen. Diese in besonders schwerem Falle, da es sich nicht nur auf eine oder zwei Personen, sondern um eine ganze Gruppe handelt und deinem Ansehen im direkten Umfeld schädigt.
Hast du Freunde die davon wissen und dir vor Gericht zur Seite stehen würden? Die Klage würde durchkommen wenn ein paar Leute für dich aussagen würden.
Mit glaubhaften Zeugen hast du immer eine Chance. Du solltest ihm rechtliche Schritte androhen. Die §§ 186 (Üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) könnten hier höchstwahrscheinlich Fuß fassen.
Für Üble Nachrede ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vorgesehen. Auf Verleumdung stehen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. "Rufmord" gibt es im Strafgesetzbuch nicht.