Briefkasten Vermieter oder Mieter Pflicht?

8 Antworten

Zu jeder vermieteten Wohnung gehört ein Briefkasten in ausreichender Größe (DIN A4 - Briefe, Zeitschriften etc. müssen ohne zu knicken eingeworfen werden können).

Fehlt der Briefkasten oder ist er unzulässig kleiner, darf der Mieter die Miete mindern.Dafür gibt es diverse Urteile.

Wenn der Vermieter den BK nicht stellt, ist der Mieter berechtigt (nicht verpflichtet), selbst einen Briefkasten zu installieren.

In der Regel ist der Vermieter verpflichtet für jede Wohnung einen separaten Briefkasten bereitzustellen. Ein / der Mieter hat darauf Anspruch.

Der Link von anitari bestätigt Vorstehendes. 

Ein Briefkasten gehört, auch wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, zur absoluten Grundausstattung einer Wohnung. Hier sollte regelmäßig der Vermieter in der Pflicht sein, einen Briefkasten zu stellen.

In Mehrfamilienhäusern gehört der Briefkasten zum Mietverhältnis und muss von Vermieter gestellt werden.

... na ja, schaue einfach in Deine Urkunde, was Du dort zu diesem Thema vereinbart hast.

Ich kenne keinen Mieter, der etwas verbotenes unterschreibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da hat der Vermieter recht, dazu ist er nicht verpflichtet.

Aber er muss in diesem Fall erlauben, dass der Mieter einen Briefkasten an geeigneter Stelle moniert. Würde er das auch verweigern, wäre der Zustand nicht vertragsgemäß.

lollo1972 
Beitragsersteller
 29.05.2019, 15:55

wir mussten Briefkästen selber kaufen,dadurch das das alle Partein im Haus gemacht haben ,herrscht vor der Haustür ein unansehliches Chaos was dem Vermieter auch noch egal ist.

Renick  29.05.2019, 16:01
@lollo1972

Ja, gut aussehen tut so etwas nicht. Aus diesem Grund würde ich als Vermieter einheitliche Briefkästen anbringen. Aber wenn ihm das egal ist, kann man nichts machen, es ist sein Haus.