Vermieter führt keine Legionellenprüfung durch?
Hallo,
wir wohnen in einem Mietshaus mit 3 Parteien: 2 Mieterparteien und die Wohnung des Vermieters.
Müsste nach der neuen Trinkwasserverordnungsreform von 2018 nicht der Vermieter verpflichtet sein, ab 3 Parteien im Haus eine Legionellenprüfung durchführen zu lassen?
Meinen Nachbarn hat er schon einmal gefragt, was er ausfüllen müsse - er hat wohl von einem Anbieter einen Fragebogen über die Anzahl der Wasserstellen im Haus bekommen. So rechten Plan hat er anscheinend nicht mal von seinem eigenen Haus ...
Das war vor einem halben Jahr, seither ist nichts passiert. Als wir ihn nochmal drauf angesprochen hatten, meinte er nur "ja, ja".
Was macht man, wenn der Vermieter nicht in die Puschen kommt?
Auch der Hinweis, auf die drakonischen Strafen bei einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf seiner Pflicht zur Prüfung, hat er nur abgewunken.
6 Antworten
Von einer generellen Pflicht zur Legionellenprüfung kann keine Rede sein. Wird das Wasser zum direkten Verbrauch erhitzt, ist sie nicht nötig.
Der Vermieter ist gesetzlich zu eine solchen Prüfung nicht verpflichtet.
Bevor ich den Vermieter darauf "hinweise", dass er mit drakonischen Strafen zu rechnen hat, sollte erst einmal geprüft werden, ob er tatsächlich dazu verpflichtet ist, eine solche Prüfung durchzuführen.
Sonst macht man sich beim Vermieter ganz schnell unbeliebt.
Ausschlaggebend ist nämlich nicht nur die Anzahl der Mietparteien, sondern auch die Art der Warmwasserversorgung (zentral oder dezentral) und die Größe des Warmwasserspeichers.
Wenn der Speicher nämlich unter 400l Speichervolumen liegt, ist keine Prüfung erforderlich.
Ich würde mich nämlich sehr wundern, wenn bei Euch in einem 3-Familienhaus ein 500l-Speicher verbaut wäre. Üblich sind bei 3 Wohneinheiten eher 200 bis allerhöchstens 300l.
Wenn Ihr Durchlauferhitzer oder Boiler in den Wohnungen habt, entfällt die Pflicht sowieso.
Nur weil es mehr als 3 Einheiten sind, besteht per se noch keine Pflicht zur Prüfung; es müssen schon noch weitere Bedingungen erfüllt sein. Vor allem ist Voraussetzung, dass WW im Haus zentral erzeugt und verteilt wird, denn nur dann besteht überhaupt ein Risiko. Wird WW dezentral erzeugt, gibt es auch nichts zu prüfen.
.... warum sollte er eine durchführen müssen?
Wer liefert denn Warmwasser und viele km entfernt wird es hergestellt.
Wo steht was von 3 Parteien?
Wie wird denn das Wasser bei Euch erwärmt?
Ich habe was von 3 Litern Leitungsinhalt oder 400 Liter Speicher gelesen. Trifft das überhaupt bei Euch zu?
.... wo für gibt es den Daumen?
Der W.-Wasserbehälter muss über 400 l fassen, das Haus bei 1/2 Zoll-Leitungen 5 Etagen haben, dann beginnt die Pflcht.
.... über 400, nicht 400 l.
Ja, 400 ist die Grenze. Dachte, das wäre dem geneigten Leser des Artikels genau so klar wie mir :D
Warscheinlich mit E in der Wohnung bei nur 3 Parteien !
Darum: https://ratgeber.immowelt.de/a/trinkwasserverordnung-und-legionellenpruefung-diese-pflichten-haben-vermieter.html