Welche Kriterien muss ein Briefkasten erfüllen?

4 Antworten

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Schau hier rein, da steht es, der Briefkasten muss unter Anderem verschließbar sein:

http://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_66958280/briefkasten-am-haus-anbringen-diese-regeln-gelten-fuer-den-hausbriefkasten.html

Hier noch ein Link:

http://www.badische-zeitung.de/haus-garten-2/hausbriefkasten-tuerschilder-und-co--3991525.html

Hier gehts zwar um hauptsächlich eine andere Sache aber das Gericht erwähnt auch, dass der Briefkasten verschließbar sein muss.

ingwer16 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 20:28

👍🏻prima , danke 💐


Die Abmessungen von Hausbriefkästen sind in der Norm "DIN EN 13724" geregelt. Diese orientiert sich an den Abmessungen eines großen Briefumschlags der Standardgröße C4 (229 x 324 Millimeter). "Nicht nur
die Mindestbreite des Einwurfschlitzes, sondern auch der Innenraum ist so bemessen, dass ein C4-Briefumschlag hineinpasst", informiert die Deutsche Post. Dadurch soll gewährleistet werden, dass wichtige Unterlagen oder auch abonnierte Zeitschriften bei der Zustellung nicht
verknicken. Der Schlitz muss zwischen 30 und 35 Millimeter hoch sein, damit einerseits auch dicke Umschläge hindurch passen, andererseits aber der unbefugte Zugriff von Hand weitestgehend ausgeschlossen ist. Der Schlitz sollte sich in einer Höhe zwischen 70 und 170 Zentimetern
befinden.

Darüber hinaus muss der Hausbriefkasten so platziert und beschaffen sein, dass sein Inhalt vor Witterung und Nässe gut geschützt ist. "DieKonstruktion und das verwendete Material müssen gewährleisten, dass der Briefkasten nicht mit der Hand verformt, beschädigt oder aufgebrochen werden kann", heißt es bei der Deutschen Post weiter. Sowohl Beschädigungen der Postsendungen als auch Verletzungsgefahren für die Nutzer des Briefkastens müssen demnach ausgeschlossen sein. "Darüber hinaus müssen alle Postkästen verschließbar sein."



.Vermieter meint nur ..." Dafür ist kein Geld da "....

Dann sollte jeder Mieter bis zur Ändernug der Briefkastensituation die Miete um 1 % kürzen!

Vielelicht lohnt sich ja dann doch die Erneuerung der Briefkastenanlage!?!



ingwer16 
Beitragsersteller
 28.03.2017, 19:43

Bitte nicht falsch verstehen 💐!
Ich finde deine Antwort sinnvoll , gut !
Ich hätte gern was " offizielles ".

Mir genügt diese Antwort , unserem Vermieter sicher nicht , weil s kein Gesetzes Text ist .
Im Internet finde ich nichts wirklich hilfreiches , deswegen meine Frage / bitte hier . 🍀🐞

schelm1  28.03.2017, 19:52
@ingwer16

Damnn sollte die Mietrkürzung ihn eiens Besseren belehren. Zusätzlich können Sei den Kürzugnsbetrag in einer Form Penale verdoppeln.

Diese Penale müssen sei aber nach erfolgter Breifanlagenherstellung im Gegensatz zu dem Kürzugsnbetrag an den Vermieter auskehren.

Und nun googlen Sie mal schön, falls Ihnen das immer noch nicht reicht!

Sie können natürlich auch gegen sattes Honorar einen Fachanwalt für Mietrecht beschäftigen!?!

Dann haben Sie was "Offizielles"!

Der Weg der "kleinen Nadelstiche" sollte aber reichen!

ingwer16 
Beitragsersteller
 28.03.2017, 19:27

Das liest sich gut , sinnvoll usw an . Du hast nicht zufällig eine offizielle Quelle , Link ?

schelm1  28.03.2017, 19:36
@ingwer16

Einfach mal im Internet stöbern, falls Ihnen mein Hinweis nicht ausreichend dazu erscheint, damit den Vemieter zu konfrontieren!?!

Gehe mal auf diese Seite:

https://www.briefkasten.de/service/din-norm.html

Rechts oben findest Du, was Du suchst. Kostete mich ein paar Buchstaben und zwei Klicks.

Kriterien sind auf jeden Fall der Name der betreffenden Person.

Ich kenne eigentlich nur Briefkästen wo der Name angebracht ist und mit dem Schlüssel.

Quellen bezüglich Kriterien kann ich dir nicht nennen.