Steht meinem Mieter ein abgeschlossener Briefkasten zu?
Wir wohnen auf dem platten Land und jede Menge benachbarter Häuser haben so wie wir auch einen sogenannten amerikanischen Briefkasten. Nun hat unser Mieter aufgrund nicht gezahltem Mietzinses die fristlose Kündigung und geht nicht sondern bombadiert uns mit irgendwelchen Briefen vom Mieterschutzbund. Mein Mieter will nun einen eigenen abgeschlossenen Briefkasten mit schlüssel. Muss ich den nun gesetzlich anbringen oder reicht es wenn wir sagen ein Briefkasten steht für 3 Parteien zur Verfügung.
11 Antworten
Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen. Hierzu gehört auch, dass der Vermieter einen Briefkasten für die Wohnung des Mieters anbringt. Auch der Mieter einer separaten Mansarde kann verlangen, dass ihm ein Briefkasten zur Verfügung gestellt wird (LG Mannheim WM 76, 231).
Ich empfehle dringend juristischen Rat einzuholen und nicht in diesem Forum die Lösung eurer Probleme zu erhoffen. Auch auf deiner Seite (Vermieter) erkenne ich Schwächen, denen eine sachliche Diskussionsgrundlage fehlt "schon seit Anfang July in Beschlag gelegt".
Einem Mieter steht generell ein abgeschlossener Briefkasten zu nur für sich allein
Du bist als Vermieter dazu Verplichtet deinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Auch bei Sammelbriefkästen ist das Postgeheimnis nicht Gewährleistet!
schon allein wegen des Briefgeheimnisses kann ich mir vorstellen, dass du's musst...
Wer kann mir sagen, daß nicht jemand meine Post entwendet? Natürlich steht dem Mieter ein eigener Briefkasten zu, für den er auch nur den Schlüssel hat!!!
Nur mal nebenbei eben zur Info! Der mieter hat 3 Monate KEINE Miete, auch keine Nebenkosten gezahlt. Mietvertrag ab 1.8. schon seit Anfang July in Beschlag gelegt, hat die fristlose Kündigung zum 21.10.2009 und zieht einfach nicht aus und bringt immer mehr Sachen an was wir zu tun haben und mindert die Miete! Eigentlich ist doch das Mietverhältnis aufgelöst, somit kann er nun auch keine Miete mindern höchstens eine angemessene Nutzungsentschädigung zahlen!