Brief von familiengericht, was mussen wir tun, was kommt auf uns?
Wir haben heute ein brief von familiengericht bekommen da steht drin: in der familiensache betreffend das minderjaehrige kind .. ist der kindesmutter mitgeteilt worden, dass von amts wegen zweifel an ihrer erziehungsfaehigkeit bestehen. Die zweifel an der erziehungfaehigkeit der kindesmutter ruehren daher, dass sie trotz gerichtlichen hinweises ncht fuer ihre kind die ausschlagung des ueberschuldeten nachlasses der am ..verstorbene ...vorgenommen hat. Was mussen wir jetzt tun und was koennen wir erwarten was passiert? Wir haben alles ausgeschlagen und mein mann auch fuer sein kind aber da ja auch die leibliche mutter unterschreiben muss und die dass anscheinend nicht gemacht hat, wissen wir nicht was jetzt auf uns zukommt.
2 Antworten
So wie sich das anhört ist das nur eine Information an Euch, was die Kindesmutter angeht. Ihre Erziehungsfähigkeit wird angezweifelt. Sollte das Kind, um das es geht in erster Linie bei ihr wohnen, ist zu vermuten, dass das Kind dem Vater anvertraut wird und dort zukünftig leben soll. So würde ich das verstehen. Im Zweifel einen Anwalt einschalten oder mal beim Jugendamt nachfragen, wie das weitere Prozedere sein wird.
Etwas wirr das Ganze. Was hat eine fehlende Unterschrift mit Erziehungsfähigkeit zu tun?
Wer ist gestorben? Zu welcher Familie gehörte der Verstorbene?
Du bist wer in dieser Konstellation?
Und das Kind, um das es geht, lebt wo und wer hat das Sorgerecht?
Nachlassdinge haben 6 Wochen Zeit, um darauf zu reagieren.
Kannst du auf dem Teppich bleiben? Danke!
Es sind immer noch 6 Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Wann wurde also das Schreiben zugestellt? Ich hätte vom Fragesteller gerne mehr Hintergrundinfos.
Und da ich erst letztes Jahr damit selbst zu tun hatte, weiß ich, dass vom Amtsgericht die Aufklärung gleich null ist!
also ersten ist es mein (Vater) kind worueber es geht...Unser kind lebt bei ihre Mutter und ist es ein Familienmitglied von meiner seite der leider verstorben ist...dabei sind die sechs wochen frisst schoen laengst vorbei, und ab denn moment das sie davon mitgeteilt ist das sie erbe ausschlagen soll ist hatte sie sogar 10 wochen zeit darauf zu reagieren, Ich wollte es eigentlich sofort tun weil wir in december auch schoen von unsere seite ausgeschlagen haben aber da ich kein sorgerecht habe koennte das nicht, wir sind danach sofort zu ihr gegangen und haben alles mitgeteilt an ihr, was sie tun soll und wo sie die kosten davon wieder zuruck fordern koennte, da sie in januar( 4 wochen spaeter nach unsere mitteilung) ihre brief wegen die erbe bekommen hat kommen hatte sie da noch sechs wochen dazu, wir sind jetzt in mai und sie hat es immer noch nicht getan....und nimmt denn brief von familiengericht locker ob da nixs ist.....ihre antwort dazu...alles ist noch in die sterne....sie gibt mir jetzt die schuld ich hatte die damals mitnehmen sollen usw (sorry aber sie ist kein teil meines lebes mehr) ....ich hatte keine zeit (10 wochen) um das ausschlagen von die erbe zu machen weil dies und das....
es kommt von familien gericht selber!
ps. von ihr aus zum gericht ist 10 min fahren, von uns aus 1,5 stunde
Danke, es gibt auch noch ordentliche Reaktionen hier :-)
Wenn du kein Sorgerecht hast, kann nur die sorgeberechtigte Mutter ausschlagen, dass war bei meinem Bruder und Neffen auch so.
Dass Kosten und in welcher Höhe für die Ausschlagung anfallen, ist leider nicht Teil der Aufklärung. Mir wurde es zwischen Tür und Angel mitgeteilt, dass der Spaß 30 Euro kostet. Auf Nachfrage in der Kasse war man so nett, mir zu sagen, je mehr auf einmal kommen, desto geringer werden die Kosten. Meine Schwester musste so nur 10 Euro bezahlen.
Wenn es ein Familienmitglied deiner Familie war, wäre es schon gut gewesen, deine Ex mit ins Boot zu nehmen, denn das Geld bekommt man nicht erstattet. Und für ein Kind 30 Euro für nichts zu bezahlen, ist viel Geld. Zusammen wäre es auch günstiger für euch alle geworden.
Wenn sie nun nicht reagiert hat, ist das natürlich blöd. Der Brief vom Familiengericht hat für dich erst mal keine negativen Folgen, das war nur eine reine Information. Wie es in dieser Sache nun weitergeht, musst du abwarten. Oder du fragst mal selbst nach, wie es jetzt weitergehen soll.
Ich persönlich verstehe nicht, warum man Kinder mit Erbschaftssachen belastet. Wenn derjenige Elternteil, der vorrangig Angehöriger des Verstorbenen war, ein Schuldenerbe ablehnt, sollte das eigentlich auch reichen. Und wenn er als Vater per Vaterschaftsurkunde anerkannt ist, sollte er auch berechtigt sein, auch ohne Sorgerecht handeln zu können. Die umständlichen Gesetze hierzulande muss man nicht wirklich verstehen.
danke ;) stimmt wir hatten das tun koennen wenn ich nicht in die verunterstellung war das ich das auch tun koennte mit meine vaterschaftanerkennung so wie du schoen gesagt hast, aber da sie ja leider nix ueberlegt oder sagt was ihre problemen sind (betrifft unser gemeinsames kind) kann mann auch loessungen vorgeben. weil hilfte/hilfte war auch kein thema gewesen.
Mein frau hat jetzt informiert bei familiengericht und die haben mich geboten um ein aussage betrifft wie laenge sie das schoen weisst und alles was sie uns da dazu gesagt hat. Also hat meine frau jetzt ein termin gemacht bei anwalt auch wegen andere problemen mit meine ex...so wie nicht ueberlegen und das dann an die lehrerin erklaeren als keine intresse (elterngesprach) ich muss dazu sagen das ich ein gutes kontakt habe mit denn lehrerin von unser kind (jede freitag ruf ich an wie es geht weil da auch schoen probleme gibt, die lehrerin kommt auch nicht klar mit denn verhalten von meinen ex) , oder schwimkurs einteilen lassen ohne ueberlegen und dann von uns erwarten das wir in unser wochenende drei stunden fahren fuer 3/4 stunde schwimkurs obwohl sie weisst das ich samstags auch arbeiten muss und meine frau damit beauftragt um das dann mit vier kinder zu machen, das darf meine frau dann wohl machen mit unser kind aber ein vertrauensband aufbauen mit unser kind darf meine frau dann wieder nicht (haben wir auch beweis von)...sie hat unser kind darauf angesprochen das mein kind nicht mit meine frau reden darf weil sie nicht ihre mutter ist, auch das sie meine frau nicht helfen darf mit spuelen, aufraumen von ihre zimmer usw. weil mein kind mein ex helfen soll weil sie die mutter ist, und meine frau ist nichts von ihr.
Meine frau muss ich dazu sagen hat engelen nerven echt, wenn ich das alles gehoert habe musste ich wech um zu ruhr zu kommen....uns sie sagt einfach....lass es sein zu mir....nimmt ihre stiefkind im arm und kuschelt und sagt dazu nichts....sie sagt zu mir wenn wir alleine sind ...lass deine gefuhlen dazu nicht denn oberhand nehmen, dein kind ist das wichtigste und da geht es um und nicht was deine ex sagt und macht....aber manchmal ganz ehrlich...aber tja meine frau hat recht....wir kampfen jetzt weiter mit anwalt mal gucken wie es lauft.
Lesen schadet der Dummheit und der Blamage. Es ist doch eindeutig zu verstehen dass das Kind Schulden erbt wenn nicht ihre gesetzlichen Vertreter die Erbschaft amtlich ausschlagen. Wird solches Verhalten verweigert ist an der Erziehungsfähigkeit der verweigernden erziehungsberechtigten Person anzuzweifeln. Gut ist dass sich das Jugendamt - unterstelle ich mal - an das Familiengericht gewendet hat oder aber - kaum vorstellbar in diesem Staat - sogar das Familiengericht selbst nach gesetzlichen Vorschriften handelt.