Brief von der Staatsanwaltschaft zu einem Ermittlungsverfahren §269 Abs. 1 StGB. Wie verhalte ich mich?
Liebe Gutefrage Community,
ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass ich eines Vergehens nach §269 Abs. 1 StGB verdächtigt werde (s.u.)....
" ...nach den bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach § 269 Abs. 1 StGB hinreichend verdächtig. Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben,
als Auflage,
- einen Geldbetrag von 750 € ... (etc.)"
Dabei liegt ein Antwortschreiben bei dem ich meine Zustimmung zur Vorläufigen Einstellung gemäß §153a Strafprozessordnung kund tun kann.
Ehrlichgesagt bin ich aus allen Wolken gefallen. Ich weiß weder um was es geht noch wurde ich im Vorfeld in irgend einer Form kontaktiert. Da ich keinerlei Erfahrung in so einer Sache besitze, würde ich gerne Fragen, ob mir jemand empfehlen kann wie ich mich verhalten soll? Danke!!!
7 Antworten
Du solltest es einfach zahlen, wenn Du nicht gerade Hartz IV bekommst.. Normalerweise sind Einstellungen nach § 153a StPO ein Friedensangebot der Staatsanwaltschaft. Wenn Du es nicht zahlst, wird es zu einer Anklage und einer Gerichtsverhandlung kommen und am Ende steht in den allermeisten Fällen ein Urteil, das deutlich mehr weh tut als die ursprüngliche Auflage zur Einstellung des Verfahrens.
Nichtsdestotrotz würde ich mich an Deiner Stelle vorher noch mal schlau fragen, um was es überhaupt geht. Das sollte die Staatsanwaltschaft recht problemlos beantworten, wenn man dort persönlich vorspricht.
ich würde einen Anwalt kontaktieren, der kann Akteneinsicht bekommen und dir genau erklären was Sache ist,
auch was du als nächstes tun sollst, besser zahlen oder einspruch einlegen, wichtig ist nur das du mit deinem Anwalt ehrlich bist sonst kann er dich nicht richtig beraten.
im alleingang würde ich nichts machen kann nur schief gehen.
Da steht bestimmt eine Kontakt Adresse mir Telefonnummer drauf. Ruf einfach mal an und frag worum es genau geht
Wenn Du bisher nicht über eine Anzeige bzw. Verfahren informiert wurdest und auch keine Ladung zu einer Aussage vor der Polizei erfolgte, würde ich diesen Brief nicht wirklich für wahr nehmen können.
Also wende Dich an die Staatsanwaltschaft und bitte um Erklärung.
https://dejure.org/gesetze/StGB/269.html
Zahlen,damit das Vorläufig eingestellt wird würde ich nicht einsehen.
wenn die schon so kommen,haben die eh nicht viel.