Wie kann man beweisen das ein per Einschreiben verschickter Brief den Inhalt hat den ich vorgebe?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Indem du ein Einwurfeinschreiben über das E-Post-Portal verschickst. denn da wird der Brief digital als PDF gespeichert inclusive der Zustellbestätigung. Und man kann Anhänge im PDF-Format an den Brief anhängen. https://www.deutschepost.de/de/e/epost.html

Hab ich gemacht und wurde vom Gericht als Nachweis akzeptiert. Der Empfänger hatte auch behauptet, er hätte einen "leeren" Briefumschlag erhalten... mit meinem nachweis war das als Lüge klar enttarnt.

Das machen meine Mieter, die BK-Abrechnungen bezahlen müssen, auch oft.

Deshalb bekommen die schon lange keine AR mehr per Post und Einschreiben schon gar nicht.

Mieter mit Guthaben bekommen meine Post immer, komisch, ist aber so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das geht "wasserdicht" nur mit einem Zeugen der den Brief liest, mit Dir zusammen in den Umschlag steckt und dann mit Dir zur Post geht und den Brief aufgibt.

Alles andere zerpflücken sie Dir im Zweifel vor Gericht

Eddcapet 
Beitragsersteller
 25.06.2020, 10:47

Und wenn jemand keine Freunde hat oder keiner Zeit hat? Dann ist man einfach der Verlierer?

Man hat natürlich das Textdokument auf seinem Rechner als Kopie. Und wenn man nachweisen kann, dass man ein Schreiben an die Geschäftsleitung richtete, wird diese nicht behaupten können, dass darin ein Urlaubsgruß war. Du hast beste Karten! Alles richtig gemacht. Geh zur Verbraucherzentrale.

Immer dran bleiben. Habe gerade von Eurowings per Anwalt Entschädigungen über 2.400 EUR erstritten für Flugausfall 2019.

Eddcapet 
Beitragsersteller
 25.06.2020, 10:38

Die Kopie ist ja schön und gut, aber was wenn ich tatsächlich nur ein leeres Blatt Papier oder einen Glückwunsch zum Jubiläum verschickt habe? Es muss doch eine Methode geben mit der alle Parteien einen zweifelsfreien nachweis über den Inhalt haben?

behauptet nach 14 Tagen, dass etwas ganz anderes im Brief stand, z.B. Glückwünsch zum Firmenjubiläum.

In dem Falle muß die Firma deinen Glückwunschbrief vorlegen.

Eddcapet 
Beitragsersteller
 25.06.2020, 10:45

Diesen kann diese ja selbst verfassen und behaupten das kommt von mir. Oder anderes Beispiel: Ich habe einfach nur ein leeres Blatt Papier reingelegt anstatt meine Aufforderung.

Mignon5  25.06.2020, 11:04
@Eddcapet

Unter einem Glückwunsch steht immer ein Name! Der beste Beweis ist, wenn ein oder zwei Personen anwesend sind, wenn du den Brief in den Umschlag steckst und mit diesen beiden Personen zur Post gehst und genau diesen Briefumschlag aufgibst. Dann ist sichergestellt, dass der Brief im Umschlag ist und dass du keinen anderen, leeren Umschlag verschickt hast. Das ist Beweis genug!

Eddcapet 
Beitragsersteller
 25.06.2020, 17:55
@Mignon5

Wenn ich keine Person kenne die mitgehen würde? Gilt ein Postarbeiter als Zeuge wenn ich ihm den Brief vorher zeige?

Mignon5  26.06.2020, 08:59
@Eddcapet

Ja, warum sollte der Postbeamte kein Zeuge sein können?

Eddcapet 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 17:06
@Mignon5

Er kann sich ja weigern auszusagen, sonst müsste er ja während seiner Freizeit zu zig Verhandlungen um seine Zeugenaussage zu machen...

Mignon5  20.07.2020, 17:13
@Eddcapet

Ein Zeuge kann die Aussage nicht verweigern, er sei denn, er wäre verwandt und/oder verschwägert oder er würde sich durch seine Aussage selbst belasten. Der Richter entscheidet, wann ein Zeuge anwesend zu sein hat. Ja, es kann theoretisch so sein, dass er zu zig Verhandlungen kommen muß. In der Praxis ist das aber meistens nicht so.

Eddcapet 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 17:14
@Mignon5

@Mignon5, und wenn er sich weigert meine Kopie anzuschauen um später eventuell aussagen zu können? Er kann ja sagen, "ne mach ich nicht, ist nicht meine Aufgabe."... Oder sich später nicht mehr daran erinnern.