Zwangsvollstreckungstermin im falschen Briefkasten
Hallo liebe Gemeinde,
was passiert, wenn sich der Gerichtsvollzieher per Brief mit Zustellurkunde anmeldet, dieser Brief der für Person A ist, aber im Briefkasten von Person B landet?
Ist in diesem Fall die Zwangsvollstreckung gegen Person A hinfällig?
Wenn also der Brief mit dem Termin zur Zwangsvollstreckung im falschen Briefkasten landet, gilt er ja als zugestellt, aber nicht an die Person, an die der Brief eigentlich gerichtet ist.
13 Antworten
Der Einwurf in den Briefkasten ist eine Ersatzzustellung gem. § 31 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, die er wählen kann, wenn der Empfänger nicht zu erreichen ist.
Eine fehlerhafte Zustellung ist grundsätzlich unwirksam.
Die Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokumentes an eine Person. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Dokuments an, sondern auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme.
Diese ist nicht gegeben, wenn das Schriftstück nicht in den mittelbaren Bereich des Empfängers gerät - ein Briefkasten eines anderen ist daher nicht für den Empfänger zugänglich.
Die Zwangsvollstreckung ist natürlich nicht hinfällig; einen Termin für eine Zwangsvollstreckung ist nicht unbedingt erforderlich; i. d. R. versuchen Gerichtsvollzieher mehrfach die Vollstreckung durchzuführen bevor ein Durchsuchungsbeschluß zur Wohnungsöffnung beantragt wird.
Es kann nicht bei der falschen Person vollstreckt werden - derjenige wird den GV ja wohl darauf hinweisen, daß er nicht mit dem Schuldner identisch ist...
Aber dadurch ist vermutlich die Zwangsvollstreckung an sich auch nicht hinfällig?
Nein, natürlich nicht - sie wird später durchgeführt - aufgeschoben ist nicht aufgehoben...
Dann muss sich eigentlich die Person melden, die es bekommen hat, aber der es nicht gehört. Ich geh mal davon aus, dass zwei gleiche Nachnamen in diesem Haus sind und somit kann der Gerichtsvollzieher nicht wissen, wo er es einwerfen muss. (wenn nicht alle Vornamen am Briefkasten stehen, kann er das ja nicht riechen)
Bei mir lag mal ein Brief wegen einem Gerichts termin im Briefkasten welchen der angeschuldigte nicht warnehmen hatt müssen weil es eine Blablabla ka wie sie das genannt haben war und dieser hatt dann ne woche drauf ein neues schreiben gekriegt mit dem neuen termin
nun, ich denke, es wird ja wohl ein Name und eine Anschrift auf diesem Brief stehen.... und diese Person ist wohl dann betroffen. Wenn man ein Schriftstück im Postkasten hat, was nicht einem selbst gehört, dann sollte man es netterweise dieser Person geben.
Ist in diesem Fall die Zwangsvollstreckung gegen Person A hinfällig?
Nein, da wird höchstens der Termin verschoben. Davon hat Person A aber nix, aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Wenn aber nun dadurch bei der falschen Person vollstreckt wird?