Werden die gelben Briefe vom Gericht in den Briefkasten geworfen oder müssen persönlich übergeben werden?
Erfolgt die förmiche Zustellung direkt oder per Einwurf?
7 Antworten
Bei der förmlichen Zustellung soll das Schriftstück eigentlich vorrangig persönlich übergeben werden. In der Praxis machen sich die Zusteller aber nach meiner Erfahrung nicht die Mühe und versuchen es erst gar nicht (was eigentlich nicht korrekt ist), sondern machen eine sogenannte Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten.
Gewöhnlich werden sie in den Briefkasten geworfen. Der Zusteller beurkundet das und schickt dem Abse der diese Urkunde zu.
Nur wenn Einschränkungen angegeben sind z.B. nicht an Ehegatten zustellen, erfolgt die Zustellung persönlich.
Grds. soll die Postsendung persönlich an den Betroffenen übergeben werden
gewöhnlich Einwurf, der Postbote notiert das Datum des Einwurfs
schätze an den 1Wohnsitz, da ist deine Meldeadresse
du hast Sorge zu tragen, dass der Briefkasten egal wo, entsprechend beachtet wird. Jemanden beauftragen oder Nachsendeauftrag
Nur Einwurf. Der Postbote macht einen Vermerk.
An den erst oder zweitwohnsitz?