Briefzustellung per Einschreiben und Rückantwort?
Hallo, wenn man einen Einschreibebrief per Rückschein nicht annimmt,wird er trotz allem als zugestellt angesehen? Wie macht es die Rechtsabteilung oder sieht es ein Notar? Mir geht es darum, wenn man selbst solche Briefe an seine Mieter schickt und Sie weigern sich den Brief abzuholen oder entgegen zu nehmen, welche rechtliche Möglichkeit hat man sonst?
Will ja nicht 500kg fahren, in der Hoffnung das mein Mieter da ist, um Ihm einen Brief in die Hand zu drücken. Selbst da könnte er sagen, ich habe nichts bekommen.
Vielleicht hat ja jemand anderes einen Tip, mit welcher Rechtsgrundlage ich einen Brief zustellen kann. Vielen Dank schon einmal
5 Antworten
Hallo, wenn man einen Einschreibebrief per Rückschein nicht annimmt,wird er trotz allem als zugestellt angesehen?
Nein. Kündigungen sind als einseitige Willenserklärungen empfangsbedürftig. Meint: Der Gekündigte muss über die Kündigung Kenntnis erlangen können.
Würde er bei einem Übergabe- oder Rückscheinschreiben nicht angeroffen, darüber benachrichtigt aber holt es nicht ab, geht es an dich zurück und wäre logischerwesie nicht zur Kenntnis zu nehmen gewesen :-O
Daher verbieten sich diese Formen der Kündigung, man wählt das (zudem kostengünstigste) Einwurf-Einschreiben. Das gilt mit dokumentierter Zustellung fristwahrend (!) als in dem Machtbereich gelangt und damit als empfangen - unabhängig davon, ob und wann der M es je läse :-)
Der Mythos, man könne sich herausreden, tatsächlich nur Weihnachtsgrüße erhalten zu haben, ist aus meiner Praxis als reine Schutzbehauptung noch nie vor Gericht durchgedrungen.
Wenn man den Zugang eines beglaubigten Inhalts aber meint, einmal nachwesien müsste, kann man dies mittels einer (Post-)Zustellungsurkunde hinbekommen:
Man übersendet das zuzustellende Schriftstück (Kündigungsschreiben) zweckmäßigerwesie an die Gerichtsvollzieherstelle an das Amtgsgerichts mit Zuständigkeit des Wolhnorts des Mieters mit der Aufforderung, das Schriftstück nach den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO an den Empfänger zuzustellen.
Der Gerichtsvollzieher fertigt bei Erhalt der Sendung eine beglaubigte Kopie des Schriftstücks an und tütet diese Kopie in einen eigenen Briefumschlag ein. Das Original verbindet der Gerichtsvollzieher dauerhaft mit einer Zustellungsurkunde. Bei der Zustellung selbst übergibt der Gerichtsvollzieher nunmehr den Briefumschlag mit der beglaubigten Kopie dem Empfänger persönlich (oder wirft das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers ein). Im Anschluss trägt der Gerichtsvollzieher auf der mit dem Original verbundenen Zustellungsurkunde u.a. das genaue Datum, Uhrzeit und Ort der Zustellung sowie die Person des Empfängers ein und übersendet die Zustellungsurkunde nebst verbundenem Original nunmehr zurück an den Absender. Kosten 13,00 EUR einschl. Wegegeld und Auslagen.
Mit diesem Verfahren wird oftmals auch die Deutsche Post beauftragt, die die Zustellung entsprechend vornimmt (3,45 EUR).
Selbst bei fehlender Empfangseinrichtung kann der Gerichtsvollzieher das Schreiben im Wege der Ersatzzustellung (Briefeinwurf) wirksam zustellen.
G imager761
Der Brief kommt mit dem Vermerk das die Annahme verweigert wurde zurück, bzw. der Brief nicht abgeholt wurde. Du kannst dann so weitermache als ob der Brief angekommen ist.
Jeder Briefempfänger hat dafür zu sorgen das ihn seine Post erreicht, tut er das nicht, oder verweigert die Annahme ist es sein Problem.
Das ist nicht richtig so.
Das Problem liegt weiterhin beim Absender wenn der Brief nicht zugestellt ist.
Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) ist eine unsichere Zustellmethode, wenn man erwarten muß, daß später die Zustellung nachgewiesen werden muß.
Ein Einschreiben, welches nicht abgeholt wird, gilt als nicht zugestellt.
Bei einem Einwurfeinschreiben wird die Zustellung durch die Post bestätigt; das gilt als recht sichere Zustellmethode.
ABER:
Da der Nachweis der Zustellung nur belegt, dass der Brief beim Empfänger angekommen ist, heißt dies noch nicht, dass damit auch feststeht, dass sich in dem eingeworfenen Briefumschlag tatsächlich das zuzustellende Schriftstück befand - daher braucht man ggf. einen Zeugen, der bestätigen kann, daß genau dieses Schreiben eincouvertiert wurde.
Absolut sicher ist lediglich (außer persönlicher Übergabe gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens) nur die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher; dann ist die Zustellung gesichert UND eine Kopie des Schreibens wird beurkundet. Das kostet ca. 10 - 15 €.
Der Brief gilt nicht als zugestellt, dazu muss vom Empfänger / Ersatzempfänger schon eine Quittierung bei einem Einschreiben erfolgen.
Ein Einwurfeinschreiben gilt nach dem Einwurf des Zustellers in den Briefkasten als zugestellt, mehr aber auch nicht. Es wird lediglich vom Zusteller dokumentiert das irgendein Brief an den Empfänger zugestellt wurde, über den Inhalt des Briefes gibt es keinerlei Nachweis.
Welche Rechtsgrundlage willst Du denn erwirken mit einer Zustellung eines Briefes ?
Du hast die Möglichkeit einer notariellen Zustellung.
Ein Einwurfeinschreiben tut es aber auch. Du brauchst ev einen Zeugen, was denn im Brief gewesen ist.
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Einwurfeinschreiben-vs-Postzustellungsurkunde-6113673.html