darf man ein fahrradladen in der garage eröffnen?

9 Antworten

Deine Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Es gibt kein Gesetzt das es verbieten würde aber die Räumlichkeiten müssen einige Auflagen erfüllen. Dein Wohngebiet muss als "gemischt" eingestuft sein. In einem reinen Wohngebiet darf man überhaupt keine Gewerbe gründen. Die Garage ist sehr wahrscheinlich nur als solche genehmigt. D. h. du musst als erstes beim Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Damit die genehmigt wird, muss deine Garage min. 2 Ausgänge haben und ein Deckenhöhe von min. 280 cm. Solltest du jemand einstellen wollen (auch als Mini-Job) musst du Sozialräume (Pausenraum und Toilette) schaffen. Es müssen auch ausreichend Parkplätze vorhanden sein. Es wird jemand vom Bauamt kommen, um das zu überprüfen. Die Kosten für diese Genehmigung bei ein Größe von 18 m² werden ca. € 150,- sein. Liegt dir diese Genehmigung vor kannst du zum Ordnungsamt gehen und dein Betrieb anmelden (kostet € 20,-). Für den reinen Verkauf brauchst du keine gesonderten Zulassung aber für die Reparatur musst du ein Handwerksmeister sein oder eine begründete Ausnahmegenehmigung haben. Anschließend, musst du noch zum Finanzamt gehen und dort dein Betrieb anmelden. Im Internet gibt es eine Fülle an Infos zum Thema Existenzgründung. Es lohnt sich vorher damit auseinander zu setzen. Man kann viel Steuer sparen und u. U. kannst du auch eine Förderung bekommen. Viel Glück!

Nein, das ist Zweckentfremdung und und für die Baugenehmigung ist und bleibt es eine Garage!

Also!

Ich betreibe seit 5 Jahren eine Fahrradwerkstatt mit Gebrauchtradverkauf in einer Doppelgarage. Habe lediglich Gewerbe angemeldet. Es handelt sich um ein Mischgebiet vom Bauamt war nie einer da ich denke mal wo kein Kläger da kein Richter. Jetzt bin ich soweit das ich einen neuen Fahrradladen in einem Gewerberaum eröffne. Also in 5 Jahren ging alles gut hatte auch eine Aushilfe beschäftigt. Jetzt tue ich mich mit einem Altgesellen zusammen. Ich selber bin auch gelernter Zweiradmechaniker. Als ich vor der Eröffnung bei der Handwerkskammer war fragte ich ob ich Fahrräder reparieren darf. Er meinte im Grunde genommen nicht aber das ist eine Grauzone ich darf nämlich Service anbieten und es ist schwer zu definieren was Service ist oder eine Reparatur. Also sollte man sich auf Service beschränken. Finde diese Regelung mit dem Meister schwachsinn gelernt sollte man doch schon haben finde ich. Ich kenne so manche Meisterbetriebe wo Azubis schrauben und vom Meister nichts zu sehen ist.

MfG Andreas

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest und das Grundstück dir gehört (oder Du die Erlaubnis des Vermieters hast) und keine Auflagen existieren die das verhindern (frag die Gemeinde) steht dem nichts im Wege.

kommt drauf an wie hoch dein einkommen damit ist. ich weiß jetzt nicht den genauen betrag aber sobald du diesen überschreitest, bist du dazu verpflichtet ein gewerbe anzumelden