Garage, die ans Haus grenzt, abreißen.
Hallo Community, ich habe mal eine frage. Ich besitze eine Garage, die gemauert würde in direkt an eine Garage des Nachbars gemauert wurde uhd ein Spitzdach hat. Nun hat mein Nachbar vor Jahren auf seine Garage ein Haus gebaut, welches hinter unserer Garage auch nicht verputzt ist ( ging ja nicht). Die Garage will ich nun abreißen und stell mir erstmal die frage: muss das genehmigt werden? Wer ist dafür zuständig, dass mein Nachbar sein Haus verputzt bekommt? Wo könnten die Kosten ca landen, wenn ich das machen lasse?
3 Antworten
Wende Dich ans Bauamt Deiner Gemeinde.
Dort kann und wird man Dich beraten.
Das ist eine laienhafte Antwort. Das Gemeindebauamt ist für derartige Fragen unzuständig, evtl. Antworten sind unverbindlich und unterliegen nicht der amtshaftung.
Siehe auch meinen Tipp:
Das muss genehmigt werden und vom Bauamt ueberprueft werden, ob der Abriss statischen Einfuss auf ein angrenzendes Gebaeude haben wuerde
Abbrüche sind baugenehmigungspflichtig. Bauanträge dürfen nur die nach Landesbauordnung zugelassenen "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser" zur Prüfung vorlegen. Und der muss die örtlichen Verhältnisse, die Statik und Deine evtl. Verpflichtungen gegenüber dem Nachbarn genau untersuchen und klären.
Bei GF kann Dir niemand seriöse und fachgerechte Antworten geben, da niemand die örtlichen Verhältnisse kennt. Und "die Bauämter" sind unzuständig, siehe meinen Tipp: