Braucht der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts?
Zur Abwicklung eines Immobilienkaufes: Braucht der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für die Fälligkeitsmitteilung oder nur um das Grundbuch ändern zu lassen? Wir meinen so, das Finanzamt meint so, der Banker ist noch nicht da und der Notar im Urlaub....:-)
7 Antworten
Lies die Urkunde mal genau. Da steht z.B. drin, dass entweder a) die Umschreibung - der Eigentumswechsel erst erfolgt, wenn .. und/ oder b) der Kaufpreis ist fällig, wenn .... ( und dann steht da was von der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder nicht. Wenn nichts dazu steht, wird es dafür auch nicht gebraucht.
Der Notar schickt dem Finanzamt den Kaufvertrag zu. Das Finanzamt erläßt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Der Käufer muss dann die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlen. Wenn das FA das Geld erhalten hat, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt sie an den Notar. Der Notar kann dann die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt veranlassen, soweit Kaufpreis usw. auch bezahlt sind.
Der Notar benötigt die Unbedenklichkeitsbescheinigung meines Wissen nach in diesem Fall nicht, da diese Bescheinigung ja nur aussagt, ob Schulden beim Finanzamt bestehen. Dies kann meiner Meinung nach aber kein Grund sein einen Immobilienjkauf zu verhindern. Dies benötigt man nur um die Bonität des Kunden zu prüfen, dem Notar ist die Bonität aber egal, er muss nur den Kauf protokollieren.
Die UB=Unbedenklichkeitsbescheinigung hat nichts mit der Fälligkeit des Kaufpreises zu tun. Diese schickt das Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer an den Notar, der dann die Aulassung erklären kann, wenn die weiteren Bedingungen lt. Kaufvertrag erfüllt sind. Diese sind in der Regel Mitteilung des Verkäufers über Eingang des Kaufpreises und Bescheinigung der Gemeinde über Vorkaufsrechtverzicht (nicht bei Eigentumswohnungen).
Jeder Grundstücksbesitzer und damit jeder Immobilienbesitzer erhält von seiner Gemeinde einen Grund-Steuermessbescheid. Daraus geht die jeweilige Grundsteuer sowie weitere öffentliche Lasten wie Straßenreinigung etc. raus hervor. Es können aber auch weitere Kosten anstehen, z.B. Straßenanliegerkosten -Straßenneubau, Kanalneubau etc.- an die sich der Grundbesitzer zu beteiligen hat und zwar "der jeweilige"! Mal angenommen man kauft eine Immobilie und damit ein Grundstück wo der "alte" Besitzer diese Kosten noch nicht bezahlt hat. Wer soll die dann zahlen? Bei Straßen und Kanal-neubauten kommen hier schnell mal 10- 20.000 € zusammen. Damit dies nicht passiert, benötigt der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nur mal so: Sie kaufen eine Immobilie und finanzieren die aufgrund der Bonität recht knapp. Wer bzw. woher soll danach dann noch Geld in Höhe von 10- 20.000€ kommen? Eine Werterhöhung der Immobilie sind derlei Kosten nicht, zumindest nicht unter dem Gesichtspunkt eines Ankaufs einer Immobilie.