Brauchen dringend hilfe Vermiter oder Hausverwaltung wer hat mehr zu sagen-
Guten Tag
Meine Freundin ich und 2 Katzen Wohnen seid 3 Jahren in einer Mietwohnung mit Balkon (Hochhaus).
Wo wir 2 jahre ein Mietvertrag mit einer Immobielien Firma hatten.Vor 1 Jahr würde das Haus Versteigert und eine Privatperson hat es gekauft
mit dieser Person haben wir dann einen neuen Mietvertrag gemacht.Jetzt haben wir von der Immobielien Firma Post bekommen, das wir unser Katzennetzt von Balkon abmachen sollen, wenn wir das nicht bis zum 01.09.2014 machen dann würden sie uns erst abmahnen und wenn es dann immer noch nicht abgemacht wird eine Fristlose Kündigung ausschreiben geht das.Der Vermieter denn wir jetzt haben hat nichts gegen das netz.
Das Hochhaus gehört der Immobilien Firma und die aussenbalkone auch anscheint.
Und das Haus im Hochhaus wo wir drin wohnen gehört dem neuen Vermieter Hausverwaltung
Die Immobielien Firma kann uns doch keine Fristlose Kündigung geben wenn wir kein Mietvertrag mehr mit den haben.Sondern mit ein neuen Vermieter.Und der Immobielien Firma gehört nur der Balkon kann das überhaupt sein das der Balkon zur Hausverwaltung gehört.
MFG
Danke für eure Hilfe
9 Antworten
Deine Herangehensweise ist falsch.
Denn natürlich kann dein Vermieter einen Verwalter beauftragen für ihn die Mietverwaltung zu übernehmen. Dann spricht die Verwaltung im Namen und Auftrag des Vermieters dir die Abmahnung, bzw. in der Folge auch die Kündigung aus.
So wie du das beschreibst hat es offenbar keine Übertragung der Mietverwaltung an den Verwalter gegeben. Der Verwalter vertritt in dem Fall nur das gemeinschaftliche Eigentum. Wenn dem so ist, kann er zwar keine Abmahnung und Kündigung aussprechen, hat jedoch einen Unterlassungsanspruch. Diesen Unterlassungsanspruch muss (und wird) er gerichtlich durchsetzen, weil Katennetze am Balkon in der Regel bei Mehrfamilienhäusern nicht erlaubt sind. Daran könnte auch dein Vermieter nichts ändern.
Hi, Sorry, aber das klingt alles sehr verworren! Was heisst denn z.B. das Haus im Hochhaus? Wie kann denn in einem Hochhaus noch ein Haus sein? Oder meinst du eine Eigentumswohnung? In diesem Fall hat tatsächlich die Hausverwaltung das Sagen. Wenn es in einem Haus mehrere Eigentumswohnungen gibt, beauftragen die oft eine Hausverwaltung, die über die Einhaltung von Vorschriften und Beschlüssen wacht. In eurem Fall scheint es so zu sein, dass das Netzt das Gesamtbild des Hauses stört und sie es deshalb weg haben wollten. Leider kann der Besitzer einer Eigentumswohnung tatsächlich nur über das bestimmen, was INNERHALB der Wohnung passiert, nicht aber darüber, was zum Gesamtbild des Hauses gehört. Zumindest nicht alleine!
Kündigen kann euch nur der, mit dem ihr den Mietvertrag habt. Aber der muss sich in diesem Fall auch nach der allgemeinen Hausordnung richten. Bittet ihn einfach, das für euch zu regeln. Wenn es die anderen Mieter oder Eigentümer nicht stört, ist das ja vielleicht kein Problem.
Hallo Erst einmal danke an alle für die hilfreichen antworten. Das Netz ist zur sicherheit ab,und die Katzen hauen nicht ab. Eins interresiert uns nur es wird geschrieben das der balkon auch zur wohnung gehört. Und es wurde gesagt das wir in unsere Wohnung tuhen znd lassen können was wir wollen. Also hätten wir das netz ja da lassen können da es innen am balkon befestigt war und nicht aussen, das gehört ja zur Wohnung.Wir könnten ja auch teoretisch ein netz innen am fenster befestigen da können die ja auch nichts sagen.
Meine Freundin ich und 2 Katzen Wohnen seid 3 Jahren in einer Mietwohnung mit Balkon (Hochhaus).Wo wir 2 jahre ein Mietvertrag mit einer Immobielien Firma hatten.Vor 1 Jahr würde das Haus Versteigert und eine Privatperson hat es gekauftmit dieser Person haben wir dann einen neuen Mietvertrag gemacht.
Nur mal zur Info für die Zukunft:
Ihr hättet keinen neuen Mietvertrag machen müssen da folgendes gilt:
BGB § 566
Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
Leider habt Ihr den neuen Mietvertrag gemacht und der gilt jetzt auch.
Jetzt haben wir von der Immobielien Firma Post bekommen, das wir unser Katzennetzt von Balkon abmachen sollen, wenn wir das nicht bis zum 01.09.2014 machen dann würden sie uns erst abmahnen und wenn es dann immer noch nicht abgemacht wird eine Fristlose Kündigung ausschreiben geht das.
Die Eigentümergemeinschaft kann nicht kündigen, denn sie sind nicht Vertragspartner von Dir.
Aber sie kann sich an Deinen Vermieter wenden und der kann Dich auffordern, dass das Netz entfernt wird.
Der Vermieter denn wir jetzt haben hat nichts gegen das netz.
Schön.
Das Hochhaus gehört der Immobilien Firma und die aussenbalkone auch anscheint.Und das Haus im Hochhaus wo wir drin wohnen gehört dem neuen Vermieter Hausverwaltung
Entweder gehört Deinem Vermieter das ganze Haus, dann kann er entscheiden was darf und was nicht darf oder ihm gehören nur ein Teil oder Teile, dann ist es eine Eigentümergemeinschaft.
Ist es eine Eigentümergemeinschaft, dann können die gemeinsam Sachen beschließen die sich z.B um die Fassade oder dem äußeren Anblick befassen.
Also die Hausverwaltung kann uns nicht Kündigen nur der Vermieter, kann die Hausverwaltung uns Verbieten auf dem Balkon zu gehen.
Nein, die HV kann Dir nicht verbieten auf den Balkon zu gehen, denn der gehört zur Mietsache.
Und das Haus im Hochhaus wo wir drin wohnen gehört dem neuen Vermieter Hausverwaltung
????
verstehe ich nicht Haus im Hochhaus???
Kann es sein, dass die Immobilienfirma in Auftrag des neuen Eigentümers die Verwaltung wahrnimmt?
Also, für mich kann da etwas nicht stimmen. Wenn denn das ganze Haus versteigert wurde, kann es ein ET doch nicht mehr kaufen und mit der Erstehung durch das Gericht, übernimmt er doch auch alle mietvertraglichen Vereinbarungen. Und wenn der neue ET doch verkauft haben solltem ist natürlich der aktuelle ET zuständig, wenn er denn im Grundbuch eingeschrieben wurde. Wenn nun ein Mieter neue eingeht, kennt er ja die Folgen und somit: Gut ist, er hat es ja unterzeichnet. Und die Immobilienfirma hat doch mit dem Vertrag nichts mehr am Hut und somit: Zurückschicken mit Hinweis "Irrläufer" und gut ist. Viel Glück.
Das netz ist im Balkon drine nicht aussen am Haus, und es kann nicht sein das 2 Parteien uns Kündigen können wobei wir nur mit einer ein Vertrag haben. Und wenn man 3 meter von Netz wegsteht sieht man es nicht mehr und man darf noch nichtmal auf dem rassen davor und dass sind 15-20meter wo welche laufen können also kann man das netz nicht sehen.