Brauche ich eine Baugenehmigung für Balkonüberdachung (4x3 m), wenn ja, dann wo kriege ich die?
Wo soll ich hin, um eine Baugenehmigung für eine Balkon-Überdachung (4x3 m), wenn notwendig, zu kriegen? Das Haus gehört mir. Soll ich auch die Unterschriften von Nachbarn holen?
7 Antworten
Geh´ zum Bauamt in Deiner Gemeinde - die beraten Dich. Das kommt nämlich schon darauf an, was, wo und wie Du das bauen willst. Ggf. brauchst Du einen Arcitekten. Das wissen die vom Bauamt aber - und reden erstmal kostenlos mit Dir.
"Geh zum Fachmann!!" (= Architekt = ... Entwurfsverfasser)
"Bauvorschriften müssen eingehalten werden" - das ist ja O.K. und unwidersprochen.
Aber, in meinem Umkreis ist das nach Landesbauordnung (BauO NRW § 57 Abs 2 Satz 1 ff) so, dass ich nicht für "jeden Dübel und paar Dachlatten" unbedingt und "notwendig" einen Entwurfverfasser bestellen muss.
Mit dem Wort "Unsinn" wäre ich da vorsichtiger, jedenfalls in Nordrhein-Westfalen.
Zu baugenehmigungsfreien Vorhaben darf und wird keine Bauaufsicht verbindliche, d.h. schriftliche Antworten geben; diese Bauvorhaben sind nämlich baugenehmigungsfrei, um die Behörden zu entlasten. Und mündliche Auskünfte unterliegen nicht mehr der Amtshaftung, auch nicht in NRW. Das merkt man aber erst, wenn die Auskunft falsch war!
Die Zeiten der idealisierten kostenfgreien Bürgerfreundlichkeit der Bauaufsicht sind auch in NRW seit etwa 2002 vorbei!
Und:
für baugenehmigungsfreie Vorhaben braucht man weder einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser noch einen Bauleiter, weil die Politik meint, der Bürger kennt sowieso alle Bauvorschriften auswendig. Und wenn nicht, kommen hinterher die Gemeinde und die Bauaufsicht und lassen abbrechen; das passiert in den letzten Jahren ständig.
Die idealistisch naiven Empfehlungen von DietmarBakel sind genau wie die Empfehlung, ruhig bei Rot über die Strasse zu gehen, damit er sich freut, wenns kracht!!!!
Eine Überdachung ist eine bauliche Anlage, ist mit dem Bauwerk fest verbunden, also in jedem Fall Genehmigungspflichtig. Du brauchst also einen Bauantrag in dreifacher Ausfertigung mit Plandarstellung. Zumindest in Bayern kann diese ein jeder Techniker, Maurermeister, Zimmerermeister oder Architekt anfertigen. Ob es dann in ein Genehmigungsverfahren beim LRA muss, wird die Gemeinde entscheiden, wenn es nicht über den Bebaungsplan genehmigt werden kann. Hilfreich dazu ist, wenn du dir die textlichen und zeichnerischen Vorgaben deines Bebauungsplanes von der Gemeinde holst und dort schon einmal mit dem Sachbearbeiter kurz abklärst. Zumeist sind die sehr hilfreich.
Aus Bayern der Maurermeister
Das kommt auf die Lage zur Grenze und den Bebauungsplan an. Wenn es zulässig ist musst Du die Standsicherheit nachweisen.
Es ist egal, ob die Überdachung baugenehmigungspflichtig oder baugenehmigungsfrei ist; die Bauvorschriften musst Du immer einhalten.
Welche das sind erzählt Dir die Gemeinde auch nicht, denn es ist ein nach Landesbauordnung zugelassener "bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser" notwendig. Den ersetzt die Gemeinde nicht, erst recht nicht, wenn sie nicht auch Bauaufsichtsbehörde ist.
Also:
Geh zum Fachmann!!
Ähm, Markise???? Braucht man keine.
Wenn es ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen wäre, wäre das Einverständnis zumindest eine Sicherheit gegen späteren Ärger.
Geh zum Rathhaus wenn es soetwas bei euch gibt :D
Der Verweis auf die Gemeinde ist Unsinn. Denn es ist egal, ob die Überdachung baugenehmigungspflichtig oder baugenehmigungsfrei ist; die Bauvorschriften musst Du immer einhalten. Welche das sind erzählt Dir die Gemeinde auch nicht, denn es ist ein nach Landesbauordnung zugelassener "bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser" notwendig. Den ersetzt die Gemeinde nicht, erst recht nicht, wenn sie nicht auch Bauaufsichtsbehörde ist.
Also:
Geh zum Fachmann!!