Brauche einen Anwalt, der für mich ein Gnadengesuch stellt, bin Hartz IV-Empfängerin
In einer Strafsache brauche ich einen Anwalt, der für mich einen Gnadenantrag stellt. Doch alle angefragten Anwälte verlangen einen Vorschuß von 500 bis 1200 Euro. Da ich aber nur 345 Euro zur Verfügung habe, kann ich das Geld nicht aufbringen. Doch die Anwälte weigern sich strikt, , lehnen sofort ab, wenn ich darum bitte auf PKH zu u beantragen. Was soll ich nur tun. Es gibt absolut keinen Anwalt, der für mich ein Gnadengesuch stellt, ohne diese hohen Kosten per Vorkasse.
Doch wenn ich keinen Anwalt finde, der das Gnadengesuch wirklich gut formulieren und begründen kann, muß ich für 10 Monate ins Gefängnis. Dies würde mir mich eine unzumutbare Härte bedeuten, da ich mein Haus verlieren würde, wegen Zwangsversteigerung. Denn es sind für Heimkosten n meiner Mutter zwei Zwangshypotheken eingetragen, die ich in Raten zurückzahlen. Wenn ich nichts mehr zahle, wird versteigert.
Bitte um Ihre Hilfe!
5 Antworten
Hallo Sacrecoer,
Verstehe ich Dich richtig,
da ich mein Haus verlieren würde, wegen Zwangsversteigerung.
und gleichzeitig --->
bin Hartz IV-Empfängerin
Nein, ich habe nichts gegen Hartz IV-Empfänger, da kann man heutzutage sehr schnell zu kommen und keiner ist dagegen gefeit. -
Doch beides zusammen ist für mich sehr neu. - Wie geht das? - nett-frag -
Du musst Dich bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht nach dementsprechenden Anwälten erkundigen.
Allerdings denke ich, dass Du evtl. Schwierigkeiten haben wirst, da Du ein Haus besitzt. - Aber das ist meine persönliche Auffassung. -
Schau Mal bitte in den Link, der Dir die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe zeigt.
http://www.rakcelle.de/pdf/buerger/Prozesskostenhilfeantrag.pdf
Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
liebe Grüssle Natalie
Prozesskostenhilfe gibt es nur im Zivilrecht,nicht im Strafrecht,da gibt es einen Pflichtverteidiger wenn sich ein Angeklagter keinen Anwalt leisten kann,im Falle des Fragestellers gibt es keine Möglichkeit eines kostenlosen Anwalts!
Wie hier ja schon geschrieben wurde, kommst Du nicht drum herum, den Anwalt selbst zu zahlen oder ohne Anwalt ein Gnadengesuch zu formulieren. Da es bei einem Gnadenantrag aber sowieso nicht auf juristische Spitzfindigkeiten sondern auf Deine Lebenssituation ankommt, ist ein Anwalt hier auch entbehrlich - zumal Kosten und Erfolgsaussichten in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Erfolgschancen wirst Du Dir aber kaum ausrechnen können. Eigentlich sind Gnadengesuche für die Fälle "klassischer Fall von dumm gelaufen" - wo es also schlicht unfair wäre, dass jemand am Ende im Knast landet - z.B. weil er Fristen verpasst hat oder sich seit der Verurteilung die Lebenssituation drastisch unvorhersehbar verändert hat. Gabs das Haus und den Hartz IV-Bezug auch schon vorher, brauchst Du DAS als Begründung schon gar nicht mehr anführen. Hätteste halt vorher drüber nachdenken müssen.
Du gehst zum Gericht (oder Amtsgericht), suchst dort einen Berater auf, musst nachweisen dass Du Hartz4 bist, und dann bekommst Du einen Gutschein für einen Rechtsanwalt deiner Wahl. (das Amtsgericht zahlt Ihm später eine "kleine" Gebühr)
Nicht jeder Anwalt den Du haben willst wird dich aufnehmen und Du musst denn eben suchen bis einer mitspielt.
Beratungskostenhilfescheine gibt es nur für Zivilrecht,nicht im Strafrecht,da muss man einen Anwalt selber zahlen,und in der Frage geht es um Strafrecht!
Aha, hab ich auch was dazu gelernt
Die Antwort ist schlicht falsch.
Ja, etwas falsches.
Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe,und auch keine Baratungskostenhilfe,beides ist nur im Zivilrecht anwendbar,entweder Du schreibst selber ein Gnadengesuch,oder Du musst einen Anwalt bezahlen,aber ich glaube kaum das einem Gnadengesuch stattgegeben wird,es geht um Strafe,da fragt keiner nach ob es zumutbar ist,oder gerade passt!
und auch keine Baratungskostenhilfe
Doch, gibt es.mes gibt Beratungshilfe für eine Beratung, nicht aber für die Vertretung.
Grundsätzlich habe ich die Haltung, dass man für Straffälligkeit auch den Kopf hinhalten muss.
Dir steht definitiv keine PKH zu und auch keine andere finanzielle Unterstützung. Und das finde ich ehrlich gesagt auch richtig. Eine unzumutbare Härte kann ich nicht sehen. Verlust von Eigentum ist keine unzumutbare Härte. Darum denke ich, dass ein Gnadenantrag keinen Erfolg haben wird.
Du könntest dich noch an Jura-Studenten oder eine Jura-Fachschaft/Fakultät wenden. Vielleicht hat ja dort jemand Lust, sich im Rahmen einer Hausarbeit o.ä. deiner Sache anzunehmen.
Das geht ganz einfach. Die Darlehenszinsen für den Hauskredit sind nachndem SGB II Kosten der Unterkunft. Jedenfalls dann, wenn sie nicht höher sind, als Kosten für eine angemessene gemietete Unterkunft. Das gilt auch für Kosten für Wasser, Heizung und Müllabfuhr,