Brauche einen Anwalt, der für mich ein Gnadengesuch stellt, bin Hartz IV-Empfängerin

5 Antworten

Hallo Sacrecoer,

Verstehe ich Dich richtig,

da ich mein Haus verlieren würde, wegen Zwangsversteigerung.

und gleichzeitig --->

bin Hartz IV-Empfängerin

Nein, ich habe nichts gegen Hartz IV-Empfänger, da kann man heutzutage sehr schnell zu kommen und keiner ist dagegen gefeit. -

Doch beides zusammen ist für mich sehr neu. - Wie geht das? - nett-frag -

Du musst Dich bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht nach dementsprechenden Anwälten erkundigen.

Allerdings denke ich, dass Du evtl. Schwierigkeiten haben wirst, da Du ein Haus besitzt. - Aber das ist meine persönliche Auffassung. -

Schau Mal bitte in den Link, der Dir die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe zeigt.

http://www.rakcelle.de/pdf/buerger/Prozesskostenhilfeantrag.pdf

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.

liebe Grüssle Natalie

jurafragen  30.05.2014, 22:29
Doch beides zusammen ist für mich sehr neu. - Wie geht das? - nett-frag -

Das geht ganz einfach. Die Darlehenszinsen für den Hauskredit sind nachndem SGB II Kosten der Unterkunft. Jedenfalls dann, wenn sie nicht höher sind, als Kosten für eine angemessene gemietete Unterkunft. Das gilt auch für Kosten für Wasser, Heizung und Müllabfuhr,

Natalie102013  03.06.2014, 09:04
@jurafragen

Hallo jurafragen,

Dankeschön für Deine weiteren Informationen. -

liebe Grüssle

andie61  29.05.2014, 19:27

Prozesskostenhilfe gibt es nur im Zivilrecht,nicht im Strafrecht,da gibt es einen Pflichtverteidiger wenn sich ein Angeklagter keinen Anwalt leisten kann,im Falle des Fragestellers gibt es keine Möglichkeit eines kostenlosen Anwalts!

Natalie102013  29.05.2014, 21:34
@andie61

Hallo andie61,

Danke für Deine Information.

liebe Grüssle

Wie hier ja schon geschrieben wurde, kommst Du nicht drum herum, den Anwalt selbst zu zahlen oder ohne Anwalt ein Gnadengesuch zu formulieren. Da es bei einem Gnadenantrag aber sowieso nicht auf juristische Spitzfindigkeiten sondern auf Deine Lebenssituation ankommt, ist ein Anwalt hier auch entbehrlich - zumal Kosten und Erfolgsaussichten in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.

Erfolgschancen wirst Du Dir aber kaum ausrechnen können. Eigentlich sind Gnadengesuche für die Fälle "klassischer Fall von dumm gelaufen" - wo es also schlicht unfair wäre, dass jemand am Ende im Knast landet - z.B. weil er Fristen verpasst hat oder sich seit der Verurteilung die Lebenssituation drastisch unvorhersehbar verändert hat. Gabs das Haus und den Hartz IV-Bezug auch schon vorher, brauchst Du DAS als Begründung schon gar nicht mehr anführen. Hätteste halt vorher drüber nachdenken müssen.

Du gehst zum Gericht (oder Amtsgericht), suchst dort einen Berater auf, musst nachweisen dass Du Hartz4 bist, und dann bekommst Du einen Gutschein für einen Rechtsanwalt deiner Wahl. (das Amtsgericht zahlt Ihm später eine "kleine" Gebühr)

Nicht jeder Anwalt den Du haben willst wird dich aufnehmen und Du musst denn eben suchen bis einer mitspielt.

andie61  29.05.2014, 19:20

Beratungskostenhilfescheine gibt es nur für Zivilrecht,nicht im Strafrecht,da muss man einen Anwalt selber zahlen,und in der Frage geht es um Strafrecht!

ilovetoro  29.05.2014, 19:38
@andie61

Aha, hab ich auch was dazu gelernt

jurafragen  30.05.2014, 22:29
@andie61

Die Antwort ist schlicht falsch.

jurafragen  30.05.2014, 22:29
@ilovetoro

Ja, etwas falsches.

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe,und auch keine Baratungskostenhilfe,beides ist nur im Zivilrecht anwendbar,entweder Du schreibst selber ein Gnadengesuch,oder Du musst einen Anwalt bezahlen,aber ich glaube kaum das einem Gnadengesuch stattgegeben wird,es geht um Strafe,da fragt keiner nach ob es zumutbar ist,oder gerade passt!

jurafragen  30.05.2014, 22:26
und auch keine Baratungskostenhilfe

Doch, gibt es.mes gibt Beratungshilfe für eine Beratung, nicht aber für die Vertretung.

Grundsätzlich habe ich die Haltung, dass man für Straffälligkeit auch den Kopf hinhalten muss.

Dir steht definitiv keine PKH zu und auch keine andere finanzielle Unterstützung. Und das finde ich ehrlich gesagt auch richtig. Eine unzumutbare Härte kann ich nicht sehen. Verlust von Eigentum ist keine unzumutbare Härte. Darum denke ich, dass ein Gnadenantrag keinen Erfolg haben wird.

Du könntest dich noch an Jura-Studenten oder eine Jura-Fachschaft/Fakultät wenden. Vielleicht hat ja dort jemand Lust, sich im Rahmen einer Hausarbeit o.ä. deiner Sache anzunehmen.