Berechnung Tagessatz
Hallo, Tagessatz= monatliches Nettoeinkommen/30. soviel ist klar. Wenn man jetzt aber monatlich wechselndes Einkommen hat, wie wird dann gerechnet? Der Tagessatz vom Tattag, vom Urteilstag oder irgendein Durchschnitt?
Wie wird das kontrolliert? Kontoauszüge?
Ist der Tagessatz geringer, wenn man höhere Mietausgaben hat bei gleichem Einkommen?
Werden die monatlichen Steuer-/ Versicherungskosten mit beachtet?
Vielen Dank
4 Antworten
Vor Gericht sind die Tagessätze frei aushandelbar, weil wenn das Urteil gesprochen wird, es nicht bis dahin möglich ist die Einkommenssituation zu prüfen.
Für gewöhnlich gibt es Richtwerte die plausibel sind und die der Richter ohne Diskussion anerkennt.
Ein Berufstätiger zahlt 30,- EURO für den Tagessatz, ein Arbeitsloser könnte zwischen 10 bis 15 Euro für den Tagessatz zahlen.
Wobei man immer den Versuch machen sollte, genug Reue dem Richter zu zeigen, führt dazu, dass von 30 Tagessätzen auf 15 Tagessätzen reduziert wird.
Alles Gute
Es gilt immer das Nettoeinkommen am Tag des Urteils. Mietkosten spielen dabei keine Rolle.
Aber jetzt halt Dich fest: Wenn Deine Angaben zum Einkommen einigermaßen plausibel sind, wird sich niemand die Mühe machen, diese zu kontrollieren. Kaum zu glauben, ist aber so. Ob Du nun 1900,- oder 1700,- verdienst, wird niemand hinterfragen.
Falsche Angaben zu den persönlichen Verhältnissen sind allerdings eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Werden wohnkosten nicht abgezogen?
es werden nur Unterhaltskosten abgezogen.
unterhaltspflichtige Kinder oder Unterhalt an die geschiedene Frau
auch Pflegekosten an die pflegebedürftige Mutter usw..
du kannst deine Einkünfte jederzeit mit den monatl. Abrechnungen nachweisen.
solltest du überdurchschnittlich viel verdienen, lass den Richter dein Gehalt dann schätzen:-)
sollte er sich zu deinen Ungunsten verschätzt haben kannst du einen isolierten Einspruch einlegen.
du legst dann nur Einspruch gegen die Geldstrafe ein, das Strafmaß (z.B eine Sperre der Fahrerlaubnis) aber nimmst du dann an
ja, man nimmt einen durchschnitt, man ermittelt das einkommen.
"Ist der Tagessatz geringer, wenn man höhere Mietausgaben hat bei gleichem Einkommen?
Werden die monatlichen Steuer-/ Versicherungskosten mit beachtet? "
nein.
Durchschnitt von wann bis wann?
Werden wohnkosten nicht abgezogen?