In der Bewährungszeit 2 neue Anzeigen gleicher Sache, wird man Verhaftet?

6 Antworten

Mit sammeln neuer Anzeigen verstößt der Jugendliche gegen seine Bewährungsauflagen. Daraufhin wird ein Haftbefehl erlassen, der bedeutet, dass die Polizei ihn abholen und vor Gericht stellen wird. Hier werden sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Beschuldigte angehört.

Geht das Gericht nun davon aus, dass der Jugendliche sich entgegen der vorigen Erwartungen nicht bessert, kann die Bewährung widerrufen werden - das bedeutet, die Haftstrafe müsste dann verbüßt werden (interessant hierbei wäre, ob die neuen Anzeigen zu einer Verlängerung dieser führen, da bin ich nicht sicher).

Ist das Gericht allerdings der Meinung, dass es ausreicht zusätzliche Auflagen zu verhängen oder zum Beispiel die Bewährungszeit zu verlängern, kann auch das passieren. Das heißt, die Haftstrafe müsste nicht verbüßt werden, die Bewährungsauflagen würden nur nachträglich verschärft.

Sollte der Verurteilte wissen, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt und er sich verstecken, um der Strafe bzw. der Anhörung zu entgehen, kann von dieser Anhörung abgesehen werden. Dann würde die Bewährung vom Gericht direkt widerrufen werden.

Schirke 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 10:31

aber gilt man nicht bis zur Verurteilung als Unschuldig?

Lunanie  03.07.2014, 10:36
@Schirke

Wenn eine Bewährungsstrafe verhängt wurde, hatte man bereits eine Verhandlung, in der die Schuld festgestellt wurde. Sonst wäre es nicht zu einer Bewährungsstrafe gekommen, sondern es hätte einen Freispruch gegeben. Inwiefern soll man da jetzt noch bis zur Verurteilung als unschuldig gelten, wenn die Schuld bereits erwiesen ist?

Wenn man danach Straftaten begeht, verstößt man gegen diese Bewährungsauflagen. Voraussetzung für deinen geschilderten Fall ist natürlich, dass die neuen Straftaten bereits durch Zeugen erwiesen sind.

Gehen wir davon aus, dass dieser Jugendliche in seiner Bewährungszeit mit einem Messer erwischt wird, das gegen das Waffengesetz verstößt, reicht das völlig aus. Die Beamten stellen es sicher und nehmen den Vorfall zu Protokoll. Das wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wonach ein Haftbefehl erlassen wird, damit es zu dieser Anhörung kommen kann.

Von diesem Haftbefehl muss meines Wissens auch der Beschuldigte/Verurteilte in Kenntnis gesetzt werden.

Normalerweise findet JETZT die beschriebene Anhörung statt. Entzieht sich der Beschuldigte/Verurteilte der Festnahme, kann aber auf diese verzichtet werden.

skyfly71  03.07.2014, 10:44
@Lunanie

Da ist ne Menge dummes Zeug dabei, auch wenn es toll klingt.

Voraussetzung für deinen geschilderten Fall ist natürlich, dass die neuen Straftaten bereits durch Zeugen erwiesen sind.

Das ist nicht richtig. Es bedarf eines glaubwürdigen Geständnisses in einer richterlichen Vernehmung oder einer rechtskräftigen Verurteilung.

Das wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wonach ein Haftbefehl erlassen wird, damit es zu dieser Anhörung kommen kann.

Haftbefehl kann nur erlassen werden, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Der Verdacht einer neuen Straftat allein reicht dafür nicht aus.

Von diesem Haftbefehl muss meines Wissens auch der Beschuldigte/Verurteilte in Kenntnis gesetzt werden.

Von einem Haftbefehl wird der Beschuldigte im Regelfall in Kenntnis gesetzt, nachdem er festgenommen wurde bzw. bei seiner Festnahme.

Schirke 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 10:45
@Lunanie

meines wissens geht es um Eine Verurteilung wegen Betruges! und er hat danach halt noch 2 mal weiter Betrogen!

ngdplogistik  03.07.2014, 10:51
@skyfly71

Endlich mal eine vernünftige Antwort. Hatte schon gedacht Du wärest tatsächlich im Himmelsflug. Einen point dafür. Liebe Grüße

Lunanie  03.07.2014, 10:59
@skyfly71

Aha. Ich habe einen Bekannten, der in eine Kontrolle geriet. Bei diesem sind noch einige Bußgelder fällig - die Beamten sagten ihm wortwörtlich, dass er per Post informiert wird, sobald gegen ihn ein Haftbefehl erlassen wird. Insofern fällt es mir schwer zu glauben, dass man davon generell nur bei der Festnahme in Kenntnis gesetzt wird. Das halte ich nun meinerseits für dummes Zeug.

Und dafür, dass es zur Anhörung vor Gericht kommt, bei der entschieden wird, ob die Bewährung widerrufen wird oder nicht, reicht es durchaus, dass man zum Beispiel in eine Kontrolle gerät, bei der Drogen, Waffen, was auch immer sichergestellt werden. Das gilt bereits als neuerliche Straftat und führt zu dieser Anhörung. Da bedarf es keines Geständnisses.

Ein Haftbefehl wird AUCH erlassen, wenn man einer Straftat bezichtigt wird. Oder warum werden Haftbefehle auch erlassen, wenn eine Frau einen Mann anzeigt, der sie vergewaltigt haben soll? Das ist auch lediglich der Verdacht einer Straftat. Genauso kann ein Haftbefehl erlassen werden, wenn ich eine Nachbarin um Geld betrüge und diese mich anzeigt. Aber gut, wenn du meinst.

ngdplogistik  03.07.2014, 11:11
@Lunanie

Du solltest den Verdacht auf ein Vergehen und Verbrechen keinesfalls durcheinanderwirbeln. Bei einem Verdacht auf Vergewaltigung handelt es sich um ein Verbrechen und in diesem Fall wird aus verschiedenen Gründen Haftbefehl erlassen. Liebe Grüße

skyfly71  03.07.2014, 13:14
@Lunanie
Oder warum werden Haftbefehle auch erlassen, wenn eine Frau einen Mann anzeigt, der sie vergewaltigt haben soll?

Weil es das Gesetz so vorsieht

.(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, 1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a,** 176 bis 179** oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder ( § 112a StPO )

Da geht es aber um Untersuchungshaft und nicht um einen Widerruf der Bewährung. Und beim Fragesteller geht es nicht um Vergewaltigung, sondern um Betrug

Aha. Ich habe einen Bekannten, der in eine Kontrolle geriet. Bei diesem sind noch einige Bußgelder fällig

Das hat mit Strafrecht nix zu tun, sondern ist Ordnungswidrigkeitenrecht. Und da kann Erzwingungshaft angeordnet werden, von der der Betroffene tatsächlich informeirt wird. In einem solchen Verfahren gibt es aber keinen "Haftbefehl", sondern die "Anordnung von Erzwingungshaft". Das ist etwas anderes.

Er hat nichts zu befürchten. Vorerst.

Allerdings sollte er seine Handlungen überdenken, weil bei weiteren VErfaren und vorhergehender Bewährungsstrafe es immerunwahrscheinlicher wird, dass diese Verfahren eingestellt werden.

Es kommt drauf an, was ihm mit den 2 Anzeigen vorgeworfen wird. Gibt es hier Haftstrafen zu verurteilen, dann sollte er einen Haftaufenthalt erwarten.

Verhaftet wird er nicht, den HAaftantritt bekommt er schriftlich mitgeteilt, er hat dann zu erscheinen.

Macht er es nicht, dann droht Haftbefehl.

Schirke 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 11:11

hallo es geht halt darum das er wegen betruges verurteilt ist, und ca 2-3 neue Anzeigen bekommen hat nach der Verurteilung. jetzt meint er das Haftbefehl ausgeschrieben werden kann wegen wiederholung und evtl aussetzung der bewaehrung. da er auch in den urlaub fliegt, hat er angst am flughafen verhaftet zu werden..

ist da was dran?

user2492  03.07.2014, 13:07
@Schirke

Am Flughafen wird er nur dann verhaftet, wenn ein Haftbefehl ausgestellt ist.

Sollte die Urlaubsreise nicht außerhalb des Schengen Raumes gehen, dann hat er trotz Hafbefehl nichts zu befürchten.

Verhaftung droht bei Türkeiflügen!, aber nicht nach Polen, Ungarn, Bulgarien und Rumänien.

Hier werden in den meisten Antworten zwei unterschiedliche Haftbefehle durcheinandergeworfen.

Sofern es für die 2 neuen Straftaten keine ausreichenden Haftgründe für eine Untersuchungshaft gibt, kann (und wird sehr wahrscheinlich auch) für die erste bereits mit Bewährung abgeurteilte Straftat durchaus Bewährungswiederruf durch die zuständige StA beantragt werden. Über diesen Antrag der StA wird der Verurteilte selbstverständlich informiert. Es wird ein Anhörungstermin anberaumt und der Verurteilte kann sich dann dazu äußern. Bleibt er der Anhörung fern kann ein Sicherungshaftbefehl erlassen werden. Dieser Sicherungshaftbefehl wird ihm dann nach seiner Verhaftung durch einen Richter eröffnet und es geht ab in die Sicherungshaft die in der JVA, bis zum endgültigen Wiederruf, wie Untersuchungshaft vollzogen wird.

Kann durchaus sein. Kommt eigentlich auf die Schwere der Delikte an. Mich auf das übliche Procedere verlassen , würde ich mich keinesfalls unbedingt. Bei leichten Straftaten eher unwahrscheinlich und meistens nur auf Beschluss. Ist allerdings keine 100% Auskunft, da unser Rechtssystem in diesen Angelegenheiten etwas zwiespältiger Natur ist. 50/50 Chance. Liebe Grüße

Die Bewährung wird erst nach einer Verurteilung widerrufen .. es kann aber durchaus direkt die Untersuchungshaft wg. Wiederholungsgefahr angeordnet werden.