Anzeige wegen Betrug - Schaden jedoch beglichen! Warum jetzt trotzdem ein Gerichttermin?

9 Antworten

Hängt vom Wert der Sache ab. Wenn es um etwas mehr Geld ging, dann kann es schon sein, dass der Staatsanwalt das weiter verfolgt. Betrug ist ein Straftatbestand, der nach dem Strafgesetzbuch geahndet und bestraft wird. Wenn ein gewisses öffentliches Interesse an der Bestrafung besteht, kannst du auch ohne Anzeige verurteilt werden. Dir droht eine Geldstrafe oder Gefängnis - hängt von deinem anderen Delikt und dem Wert der Sache ab und deine Bewährung kann widerrufen werden, da du im Bewährungszeitraum wieder straffällig geworden bist.

Boomfunk 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 07:40

Es ging sich hierbei um ein Kleidungsstück im Wert von 30€!

Bei meinem anderen Delikt wurde ich nicht direkt schuldig gesprochen. Deswegen wurde mir eine Bewährung ausgesprochen, welche aber im Falle eines Verstoßes nicht als Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Was nun?

stinkertum  26.09.2014, 07:54
@Boomfunk

Wenn du verurteilt wurdest, egal zu was, bist du "schuldig". Ein "Nicht direkt schuldig sprechen" gibt es nicht.

Bist du nachweislich nicht schuldig gibt es einen Freispruch oder das Verfahren wird eingestellt (Freispruch für Arme)

Majumate  26.09.2014, 08:41
@Boomfunk

Wenn du Bewährung hast, dann wurde zB gesagt "90 Tagessätze zu x €, Bewährungszeit 2 Jahre oder 3 Monate zur Bewährung ausgesetzt, Bewährungszeit 3 Jahre" - nur so als Beispiel. Dann würde die Bewährung der beispielsweise 90 Tagessätze widerrufen werden, wenn es wegen dem Kleidungsstück zu einer Verurteilung kommen würde. Wenn du bei deiner vorherigen Anklage auch wegen Betrugs vor Gericht gestanden hast, könnte der Staatsanwalt öffentliches Interesse annehmen, da du ein Wiederholungstäter wärst. Wenn es etwas anderes war, könnte es eventuell sein, dass es wegen der Geringfügigkeit eingestellt wird. Es hängt einfach von vielen Faktoren ab, was hier weiter geschieht. Was war der Grund für die erste Verhandlung, wie schwerwiegend war das Vergehen, etc ... Und wenn du beim vorherigen Mal eine Bewährungsstrafe kassiert hast, dann wurdest du schuldig gesprochen. Vor Gericht gibt es nur schuldig oder unschuldig. Im Fall von unschuldig bekommst du einen glatten Freispruch ohne Bewährungsauflagen.

Weil das Strafverfahren trotzdem weiter läuft. Es hat nicht den Sinn, dass der Schaden beglichen wird, es hat alleine den Sinn der Bestrafung eines Straftäters - in dem Fall halt eventuell Du.

Du kannst nicht hergehen, behumsen, wenn Du erwischt wirst alles begleichen und einfach hupps tschulligung sagen und es passiert nichts weiter. Da folgt eine Straf - auch wenn der Schaden nur 30 Euronen war.

Nur weil du den Schaden bezahlt hast, heißt das nicht, dass der Staat (in Form des Staatsanwaltes) nicht die Tat bestrafen will.

Je nachdem wie alt du bist, wird das auf Sozialstunden oder Geldstrafe hinauslaufen.

Gerade gelesen, du bist auf Bewährung. Das wird natürlich dann schwieriger. Deswegen wird der Staatsanwalt das Verfahren auch nicht eingestellt haben. Je nachdem, wegen was du Bewährung hast, kann das dann jetzt empfindlich werden. Bist du schon mal wegen Betruges oder ä. verurteilt worden, hast du jetzt ein Problem

Boomfunk 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 08:02

Mir konnte man nicht direkt die Schuld zu weisen & nicht sagen das ich dies mit vorwand getan habe, deswegen bin ich auf Bewährung. Sprich keine Bewährung auf Freiheitsstrafe.

Und nein, wegen Betrug oder ähnlichen bin ich noch nicht verurteilt worden!

Naja... Betrug ist halt keine Zivilsache.... und "A" müsste umso vorsichtiger sein weil er ja weiss dass da noch Bewährung läuft....

Boomfunk 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 07:20

Da jedoch A den Schaden beglichen hat & B deswegen die Anzeige zurück gezogen hat & sogar als Zeuge entladen wurde, wieso gibt es dann trotzdem ein Gerichtsverfahren?

Und wie kann das ausgehen?

ios88  26.09.2014, 07:20
@Boomfunk

.... Bewährung kann weg sein...

Boomfunk 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 07:25
@ios88

Das heißt für mich im klartext?

ios88  26.09.2014, 07:27
@Boomfunk

du musst wieder rein....

Boomfunk 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 07:36
@ios88

Mir konnte meine Schuld nicht konkret zugewiesen werden. Habe deswegen Bewährung bekommen und dies nicht auf Freiheitsentzug, sprich rein gehen werde ich nicht!

Betrug ist ein Offizialdelikt. Also muß die Staatsanwaltschaft ausmitteln auch wenn die Anzeige zurück gezogen wird. Kommt am Ende darauf an die Staatsanwaltschaft dein Ausführungen von A glaubt. So lange die ermitteln kann man nicht sagen ob die Anklage eröffnet wird oder das Verfahren eingestellt wird. War der Wert steigen die Chancen dass es eingestellt wird. Ggf. gegen Zahlung eine Strafe.

Boomfunk 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 07:49

Die Anklage wurde schon eröffnet. Ich hab schon einen Gerichtstermin bekommen...

Der Wert war sehr gering! Es ging sich um ein Kleidungsstück im Wert von 30€!