Brauche dringend Hilfe (Bedarfsgemeinschaft, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft

7 Antworten

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das musst Du doch selbst am besten wissen; wenn man mit seinem Freund gemeinsam eine Wohnung bewohnt dürfte es mehr als schwer sein eine Bedarfsgemeinschaft auszuschließen ....

lancia87 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 22:34

aus welchem grund??? wir teilen die kosten zu 50%

charles0308  29.01.2010, 22:38
@lancia87

ihr teilt Euch sicher auch das Bett, kauft gemeinsam ein (Ersparnis) kocht gemeinsam, bzw. einer kocht für den anderen mit; Wäsche wird in einer Maschine gewaschen und und und ... ihr teilt also Tisch und Bett zu 50 % ... ergo ... Bedarfsgemeinschaft

lancia87 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 22:41
@charles0308

also bezieht sich das ganze nicht nur auf die kosten? wohnen zwar ein jahr zusammen aber will das finanzielle umbedingt trennen. das wäre ja dann erledigt...

bitmap  29.01.2010, 22:45
@lancia87

''also bezieht sich das ganze nicht nur auf die kosten? ''

  • Nein, nicht nur darauf.

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

  1. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

... und bei (3a) gehts weiter.

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

lancia87 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 22:51
@bitmap

das problem ist ja dass es 1000 rechentools gibt, alle aber was anderes sagen. ich würde einfach gerne im vorfeld wissen, was sich finanziell ändert

charles0308  29.01.2010, 22:55
@lancia87

das ist nicht zuletzt auch abhängig vom Einkommen Deines Freundes/Lebenspartners ... aber eine Berechnung kann ich Dir nicht liefern

lancia87 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 22:57
@charles0308

das war mir schon klar. nur muss man sich in der heutigen zeit leider zu helfen wissen. vielen Dank für Ihre Bemühungen...

Der Staat kann keinem eine Ehe(-ähnliche) Gemeinschaft aufzwingen und damit alle (negativen) Pflichten, wie bei einer Ehe, erzwingen und gleichzeitig keine positiven Seiten gewähren (wie bei einer Ehe, wie Steuererleichterungen usw.). Ich halte etwas aus der Kategorie für Verfassungswidrig und schlichtweg einen Versuch gegen den man sich wehren muss.

Wer ein paar Informationen zu diesem Thema in sehr ausführlicher Form wünscht liest sich diesen Text einfach durch. Ich kann zwar nicht für Aktualität bürgen aber es werden interessante Sachen aufgedeckt und es wird aufgeklärt.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfadeneheaehnlichegemeinschaft.aspx

Ich befürchte bei Deinen Schilderungen, dass die Arge bei näherer Prüfung entscheidet, dass es sich bei Euch um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Dabei dürfte es ziemlich egal sein, was Du angibst.

Eure einzige Möglichkeit dann dürfte die Klage vor dem Sozialgericht sein. Dazu würde ich die Begründung genauso abgeben, wie Du es hier getan hast.

Das ist aber nur meine bescheidene Laien-Meinung. Für eine fundierte Aussage solltest Du einen Anwalt konsultieren, der auf Sozialrecht spezialisiert ist.

Ich sag mal so:
Wenn dein Freund kein "hohes Einkommen" (interessant wäre in diesem Zusammenhang, zu wissen, wie hoch (netto/brutto)Einkommen und KdU sind) hat, dann wird sich wahrscheinlich nicht viel für euch ändern.
Da sein Geld dann ggf. nicht einmal für die Deckung seines eigenen Bedarfs reicht, bliebe nichts übrig, was bei dir in Folge der BG angerechnet werden könnte.
Das Einzige, was passiert, ist, dass eure Regelsätze um je 10% abgesenkt werden (insgesamt für euch beide zusammen 72 EUR weniger im Monat).

casilein  31.01.2010, 08:52

In der Haushaltsgemeinschaft (und die ist es doch jetzt schon) bekommt man doch ohnehin nur 90% Regelleistung, oder irre ich mich?

Es reicht vollkommen aus wenn ihr das finanzielle strikt trennt und das auch nachweisen könnt (anhand überweisungen, Quittungen getätigter Zahlungen). Es ist egal ob ein Bett geteilt wird etc. Leute die keine Ahnung haben, sollten sich mit Kommentaren zurückhalten, denn so werden die betroffenen in die irre geführt. Niemand ist einer nicht verwandten Person unterhaltspflichtig und schon garnicht nach einem Jahr. Die Ämter wollen so nur Geld sparen und unwissende hinters Licht führen. Gegen sowas muss man sich wehren!