Bedarfsgemeinschaft wird unterstellt - Partner zahlt aber nicht
Hallo!
Ende März werde ich meine zweite Ausbildung abschließen. Übergangsweise bis ich einen Job habe, möchte ich gerne Hartz 4 beantragen. Allerdings wird mir mit meinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, da wir seit über einem Jahr zusammen leben. De facto haben wir Finanzielles immer getrennt und ich bin bisher mit Unterstützung meiner Eltern für meinen Unterhalt alleine aufgekommen - wir haben alles zu 50% geteilt. Mein Freund, der selbst ab Ende März arbeitslos sein wird, verfügt über eine vermietete Eigentumswohnung (Mieteinnahmen 350 Euro) und Geldanlagen, die seine Eltern für ihn angelegt haben. Kann das Jobcenter wirklich verlangen, dass mein Freund an diese Anlagen geht, um mich zu finanzieren? Dazu ist er nicht bereit. Er ist auch nicht dazu bereit, finanziell für mich aufzukommen und sein Vermögen vor dem Amt offen zu legen... Das möchte ich auch nicht von ihm verlangen. Gibt es eine Möglichkeit die haltlose Unterstellung der Bedarfs- und einstehensgemeinschaft zu widerlegen? Eine Dame am Servicetelefon der Arbeitsagentur meinte, ich müsse ausziehen. Gibt es denn nicht eine andere Lösung? Unsere WG ist nicht WG geeignet.... also WG faken liegt nicht drin. Würde ich aber auch nicht wollen. Es muss doch eine Lösung geben, dass ich staatliche Unterstützung bekomme...Meine Eltern möchte ich unbedingt entlasten - sie sind beide Rentner und haben auch nicht viel zum Leben...
Für konstruktive Hinweise wäre ich sehr dankbar!
5 Antworten
Kann das Jobcenter wirklich verlangen, dass mein Freund an diese Anlagen geht, um mich zu finanzieren? Dazu ist er nicht bereit.
Jein! Ihr könnt eidesstattlich erklären, dass ihr nicht bereit seid, füreinander in Notlagen finanziell einzustehen; ihr könnt und müsst weiterhin sämtliche Konten und finanziellen Dinge getrennt halten und letztendlich kannst du ihn .- natürlich erfolglos - auf Unterhaltszahlungen verklagen. ^^
Ohne kompetenten Fachanwalt für Sozialrecht werdet ihr aus der BG-Kiste kaum rauskommen.
Ansonsten: nimm dir den Rat des Jobcenter zu Herzen, such dir in der Nähe deines Freundes eine eigene Wohnung und gut ist; brauchst dich dort ja nicht permanent aufhalten ^^
Sie wollen den Freund nicht belasten, die eigenen Eltern auch nicht, aber von den Steuergroschen Dritter zu leben, da haben Sie wohl keine Hemmungen?
Es kann nur die Frage beantwortet werden, die gestellt ist! Weitere Hintergründe, die eine andere Einschärtzung Ihrer oder der Situation des "vermögenden" Freundes zuließen, haben Sie nicht geliefert; folglich steht es Ihen auch nicht an, hier zu meckern!
Eine Dame am Servicetelefon der Arbeitsagentur meinte, ich müsse ausziehen.
So ist es.
Für konstruktive Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Dein Freund zieht aus und sucht sich eine eigene Wohnung. Das ist sicherer, da wenn du unter 25 bist eine Genehmigung der Arge brauchst bevor du umziehen darfst.
Kann das Jobcenter wirklich verlangen, dass mein Freund an diese Anlagen geht, um mich zu finanzieren?
Nein. Dein Freund hat da keine rechtlichen Verpflichtungen irgendeiner Art. Er mußt da auch nix offenlegen. Das Jobcenter wird aber dennoch eine BG unterstellen.
De facto seid ihr eben eine Lebens-Und Einstehensgemeinschaft. Ihr könnt nicht die Angenehmheiten einer Partnerschaft in Anspruch nehmen und dann die Nachteile nicht akzeptieren. Du führst für deinen Freund ja auch den Haushalt, also muss er auch (mit) für dich aufkommen. Er würde ja auch davon profitieren, wenn du Sozialleistungen erhieltest. Wie bist du denn überhaupt versichert?
führe ich nicht alleine den haushalt, weil wir gleichberechtigt sind und ich eine ganztägige ausbildung mache
verdient mein partner gerade einmal für sich alleine genug geld - 800 euro brutto
Grundsätzlich ist es erst einmal eine durch das Gesetz vorgeschriebene Vermutung, daß ihr eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft seid. Da es hier auch auf innere Haltungen ankommt, ist für beide Seiten eine Nachweisbarkeit sehr schwierig. Wenn es euch dennoch gelingt, den Gegenbeweis zu führen, gibt es also immer noch die Möglichkeit, daß ihr keine Bedarfsgemeinschaft werdet. Das wird aber ganz sicherlich nicht ohne Prozeß vor einem Sozialgericht gehen und die Erfolgsaussichten dürften sehr deutlich unter 50% liegen. Aber möglich ist es, ja.
danke für die konstruktive antwort! wenn man keine ahnung von den genauen umständen hat, sollte man sich mit kommentaren zurückhalten, finde ich!