Hartz 4 muss mein Ex Freund mich mitfinanzieren?
Hallo Seit ca. 6 Monaten lebe ich von Arbeitslosengeld 2. Ich wohne noch bei meinem Ex Freund, wir haben uns vor kurzen getrennt und ich möchte jetzt eine eigene Wohnung, muss allerdings noch auf einen Termin warten, wo ich dies mit meinem Bearbeiter von der Jobbörse besprechen kann. Als ich Harzt 4 beantragt habe musste ich es so beantragen, das es zusammen mit meinem Ex Freund in eine Bedarfsgemeinschaft geht, da ich keine 25 Jahre bin. Ich darf aber ausziehen, da ich ein psycholigisches Attest habe. Jetzt hat mein Ex Freund einen Vollzeitjob. Jetzt ist meine Frage ob er mich mitfinazieren muss? Weil ich bekomme das Hartz 4 auch auf seinen Name, also wenn wir geld bekommen bekommen wir einen scheck auf seinen namen mit 980€ für uns & die wohnung. Da mein bearbeiter sehr langsam arbeitet, warte ich schon seit 2 Monaten auf einen Termin bei ihn. Ich werd morgen noch einmal dort aunrufen und nach einem Termin fragen, aber da es sich so hinzieht, habe ich angst das mein ex mich mitfinanzieren muss. was ja ziemlich ungerecht ist. Danke im Vorraus
6 Antworten
Ab dem Zeitpunkt der Trennung - und spätestens mit deinem Antrag auf eine eigene Wohnung muss dieser Zeitpunkt angenommen werden -, bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr und zwar vollkommen unabhängig davon, ob du unter 25 bist oder nicht.
"Keine BG" bedeutet für dich einen eigenen vollen Leistungsanspruch zzgl. kopfanteiliger Miete schon in der aktuellen Wohnung und dein Freund ist total außen vor.
Erzählt dein Sachbearbeiter dir irgendetwas anderes, zieht er dich über den Tisch. Daher zum Gespräch Beistand mitnehmen und dir die Aussagen schriftlich geben lassen.
Wenn ihr euch getrennt habt, seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr, auch wenn ihr noch in einer Wohnung zusammen lebt. Du musst allerdings einen eigenen Antrag auf ALG II stellen, da du jetzt deine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest. Ihr werdet dann wie eine WG gerechnet, die Miete wird geteilt, und alles andere läuft getrennt.
Wichtig ist allerdings, dass ihr wirklich getrennte Bereiche in der Wohnung habt (falls doch einmal eine Kontrolle kommt).
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du bisher mit deinem Freund im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft zusammen gewohnt.
Nun habt ihr euch getrennt und du nimmst dir eine eigene Wohnung.
Warum sollte denn dein EX-Freund diese mitfinanzieren.
Zwei Monate auf einen Termin bei der Jobbörse warten ist aber arg lange, wecke den Sachbearbeiter mal, der ist bestimmt eingeschlafen.
Wenn Ihr in der "alten" Wohnung zusammen als Bedarfgemeinschaft gerechnet werdet, dann muss dein Ex-Freund seine Arbeitsaufnahme natürlich bei der ARGE oder Jobcenter oder wie auch immer melden. Somit wird sein Gehalt dann angerechnet und IHR bekommt weniger ALG. Somit "muss" dein Freund mit seinem Gehalt natürlich die Fixkosten decken die vorher durch das Amt gezahlt wurden
Das ganze ist natürlich eine Denkbar bescheidene Situation da er sicherlich (und vllt auch verständlich) keine Lust hat für seine EX zu zahlen...
Er wird aber nicht herumkommen...
Ich hoffe ich habe die Situation richtig verstanden...
dem Kommentar von Mehli85 ist nichts mehr hinzuzufügen. DH dafür – sorry geht
Aber solange ich hier noch wohne, muss er mich hier finanziell unterstützen?
Nein!
Ab dem Moment, in dem du den Umzugsantrag stellst, muss die BG aufgehoben werden, da eben keine auf Dauer angelegte Beziehung mehr vorliegt, in der ihr füreinander finanziell einstehen werdet. (Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft)
Natürlich kann man sich auch jederzeit innerhalb eines Haushaltes trennen.
Da es um richtig Kohle geht, auf jeden Fall Fachanwalt kontaktieren, wenn der SAchbearbeiter das anders sieht.
man lernt nie aus....
Dein Freund muss dich mitfinanzieren.Jede Änderung der Lebensverhältnisse must du unverzüglich melden, sonst gibt es später Rückzahlungsforderungen, die nicht verjähren, auch nicht mit deinen Schein vom Arzt.
Dein Freund muss dich mitfinanzieren
Vollkommener Schwachsinn. .. für den du aber gerne eine Gesetzesgrundlage nennen kannst.
Die Jobbörse weiss das wir uns getrennt haben.
weiß die Jobbörse auch das er nen Job hat? das ist wichtig
Da es sich immer noch um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, wird das Einkommen von deinem Ex mit angerechnet...
Du solltest dem Jobcenter schnellstens mitteilen, dass dein Ex wieder einen Job hat..!
Soweit richtig.. ausser.. ich denke nicht das mein Ex Freund meine neue Wohnung mitfinanzieren soll. Aber solange ich hier noch wohne, muss er mich hier finanziell unterstützen? Weil so ein Umzug geht ja nicht innhalb von einer Woche. Und da ich ja noch auf den Termin beim Sachbearbeiter warte, zieht sich das ja auch noch etwas in die Länge. Ich werd morgen mal bei der Jobbörse nachfragen wann ich einen Termin bekomme.