Wie komme ich als Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus?

4 Antworten

Du kannst dem Jobcenter schriftlich mitteilen,dass du ab ....freiwillig auf Leistungen verzichtest !

Dann musst du aber deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) an deine Eltern selber zahlen.

Der Kopfanteil berechnet sich aus der Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt.

Dazu musst du dann noch für Strom und alles was noch durch die Personen im Haushalt geteilt werden muss zahlen und Kostgeld an deine Eltern abgeben oder dich selber versorgen.

Du kannst von deinem Einkommen ja alles behalten,du musst dann nur einen Teil selber zahlen,weil sich dein Bedarf dann durch dein anrechenbares Einkommen verringert.

Wenn du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst,dann würde nur dein nicht mehr benötigtes Kindergeld auf die BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern angerechnet,denn du würdest dann raus sein,weiteres Einkommen von dir darf dann nicht bei der BG - der Eltern angerechnet werden,wenn du das nicht freiwillig machen möchtest.

Warum also willst du freiwillig auf Leistungen verzichten,die dein Einkommen dann evtl.erhöhen könnte ?

Mal ein Beispiel :

Ihr würdet 4 Personen sein und die KDU - würde 800 € betragen,dann stünden dir 1 / 4 zu,also 200 € und wenn du min.18 bist,dann käme noch dein derzeitiger Regelsatz von 320 € dazu,dein Bedarf läge dann bei 520 € pro Monat.

Das müsstest du dann also erst einmal an Netto verdienen,also sagen wir mal 700 € Brutto haben,dass du dann auf die ca. 520 € Netto kommst.

Dann müsstest du davon schon mal die 200 € für die KDU - an deine Eltern zahlen,dann käme noch Strom usw.dazu und das Kostgeld nicht zu vergessen bzw.das was du dann selber für dich ausgeben würdest,wenn du deine Versorgung selber übernehmen würdest.

Rechnen wir noch mal kleine 150 € dazu,dann hättest du von deinem Einkommen noch 170 € übrig für dich.

Verzichtest du aber nicht freiwillig auf Leistungen,dann stünden dir auf die 700 € Brutto Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,dass sind zunächst die 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 600 € ( 100 € - 1000 € Brutto) noch einmal 20 % Freibetrag,also 120 € dazu,80 % würden auf deinen Bedarf angerechnet und dann noch einmal bei dir von 1000 € - 1200 € Brutto,dann 10 % Freibetrag und 90 % Anrechnung.

Du hättest dann also 220 € an Freibetrag und dieser würde dann theoretisch von deinen 520 € Netto abgezogen,dein anrechenbares Einkommen läge also bei 300 € und dazu käme dann noch dein Kindergeld von 188 €,dass bei deinem freiwilligem Verzicht bei der BG - der Eltern angerechnet würde.

Dann hättest du 488 € anrechenbares Einkommen und deine Eltern würden noch 32 € bis zu deinem Bedarf von angenommen 520 € bekommen.

Da sie dein Kindergeld von 188 € bekommen und dazu dann noch die 32 € Aufstockung,dann hätten sie schon mal 220 €,also dein Kopfanteil der KDU - von angenommen 200 € wäre schon gezahlt und noch 20 € für Strom usw.übrig.

Du hättest dann also immer noch deine 520 € Nettoeinkommen und davon würden dann noch 130 € abgehen,wenn man mal beim obigen Beispiel mit deiner selber Versorgung bleiben,wo man 150 € angenommen hat inkl.der Aufwendungen,die dann noch durch die Personen im Haushalt geteilt werden müssten,also wie Strom usw.

Dann hättest du von deinen 520 € minus 130 €,noch 390 € übrig und das sind doch mehr als die 170 €,die du bei freiwilligem Verzicht übrig hättest.

Wer sagt denn dass du ohne Geld arbeiten musst?

Sobald du mehr verdienst, als "dein Anteil" an der Bedarfsgemeinschaft, fällst du aus dieser heraus. Natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei deinen Eltern leben, sondern musst ihnen diesen Anteil direkt zahlen.

So lange du zur BG gehörst, hast du 100 € Freibetrag plus 20 % vom Mehrverdienst.

Klar kannst du aus der BG raus. Schreibe dem JC, dass du keine Leistungen mehr benötigst und gut ist.

Ich bin kein Leistungsempfänger, trotzdem gehen 85% meiner Einkünfte drauf für Miete, Strom, Lebensmittel usw. - eben alles, was du jetzt vom JC bekommst.  Das ist kein Zusatzgeschenk auf den Lohn obendrauf.

Profitieren kannst du, wenn du selbst "Profit" machst, also deutlich mehr verdienst, als du ausgeben musst.

Alobertrus 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 22:30

Danke für Ihre schnelle Antwort. Trotz Recherche kam ich nicht auf das, was Sie mir soeben geschrieben haben. Was ich zwar merkwürdig finde, aber Grund genug um sich in Gang zu setzen. So soll aus der BG eine WG werden bis ich studieren und ausziehen kann. Erneut fühle ich mich des Dankes verpflichtet und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. MfG PS: Bedenklich ist auch der Fakt, dass das Geld von der BG ausschließlich ausreichend sein muss. So kann es im Beruf anders sein. -Etwas Aufstrich zum üblichen Wasser und Brot- Auf weiteren Antworten freue ich mich immer noch.

Aber klar kannst du als Volljaehriges Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus, auch wenn du im selben Haushalt wohnst. Das geschieht sogar automatisch, indem du einfach genug verdienst, um deinen Mietanteil und deinen Bedarf selbst zu decken. Ist das erreicht, faellst du automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Deine Eltern bekommen dann deinen Bedarf und deinen Mietanteil nicht mehr, die Miete und Kostgeld musst du ihnen dann geben und alles, was du darueber hinaus verdienst, ist dein Geld.

Das Problem bei dir ist da aber wohl, dass du erst einmal so weit auf eigene Fuesse kommen musst, dass du dich auch selbst versorgen kannst. Ein Minijob reicht hierfuer ja nicht aus, 700 Euro brauchst du da ja schon minimum, damit es fuer Miete, Heizung und deinen Bedarf ausreicht. Und so lange das Amt eben fuer deinen Lebensunterhalt mit aufkommen muss und deinen Eltern das Geld fuer dich jeden Monat zahlen muss fuer deinen Bedarf und Miete, so lange wird dein Einkommen, das du verdienst, natuerlich angerechnet und sie koennen dir Auflagen machen.

Verfuegst du ueber ausreichend Einkommen, dann nicht mehr.

Vom "gesamten profitieren" kann man halt eben erst, wenn kein anderer mehr den Unterhalt fuer einem zahlt, sondern man fuer sich selbst sorgen kann. Und das ist bei dir derzeit ja noch nicht der Fall.

Bleibe halt dran, jammere nicht um jeden Euro, der dir zu 85 % angerechnet wird, sondern versuche, dich weiter zu bewerben, dich zu erkundigen, was du noch tun kannst, um eine Stelle zu bekommen, usw. Nimm ggf. auch neue Wege in Kauf. Nur so kannst du mal fuer dich selbst sorgen, ob bei deinen Eltern lebend oder in eigener Wohnung, das kannst du dann ganz alleine entscheiden.

Aber auf der einen Seite selbst vom Amt zu leben (denn nicht nur deine Eltern leben vom Amt, du ja auch) und auf der anderen Seite das eigene Geld alles fuer sich behalten wollen, das funktioniert nun mal nicht. Das bedeutet Erwachsen sein halt auch. Unterstuetzung gibt es nur fuer die, die sich selbst eben nicht ernaehren koennen.