Bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft verpflichtet auf ein Kind aufzupassen das mir nicht gehört?
Hallo Leute Ich lebe seit 3 Monaten mit meiner Freundin zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft und wir beziehen ALG2. Sie hat eine 7 jährige Tochter, also es ist nicht mein Kind. Sicher kennen wir uns durch das Zusammenleben der letzten 3 Monate schon besser allerdings noch nicht gut genug. Der eigentliche Punkt ist das ich natürlich auf Arbeitssuche bin und sicherlich bald hoffentlich was finden werde - bis dahin könnte ich ja auf die Kleine aufpassen. Meine Frage ist aber ob ich dazu verpflichtet bin da meine Freundin einen 400 Euro Job (selbst gesucht und Probe gearbeitet) abgelehnt hat da sie jetzt da auf einmal ab 18 uhr erst arbeiten soll (die kleine kommt um 16 uhr aus der schule)
Das Arbeitsamt spinnt jetzt rum sie hätte auf einen job verzichtet und droht mit sanktionen denn schliesslich könnte ich ja in der zeit auf das kind aufpassen da wir in einer bedarfsgemeinschaft leben und ich ja die zeit hätte.
Danke im Voraus für Eure Antworten
7 Antworten
Ja - deshalb spricht man ja von einer "Gemeinschaft" - weil sich die Mitglieder gemeinsam um ihre Belange kümmern und sich gegenseitig unterstützen. Sobald Du einen Nutzen aus der Gemeinschaft ziehst, hast Du auch Pflichten.
Es gibt vermutlich die Möglichkeit, darauf hinzuarbeiten, keine "Gemeinschaft" zu sein. Ich bin jedoch davon ausgegangen, daß genau das nicht gewollt ist, sondern der Fragesteller mit seiner Partnerin ein eheähnliches Verhältnis zu pflegen wünscht.
Moralisch magst du recht haben, dass stimmt. Aber rechtlich ist doch wohl eher fraglich, ob man jemanden zwingen kann, auf fremde Kinde aufzupassen? Ich denke Nein.
Moralisch, ja rechtlich, nein. Dir als Partner obliegt keine Fürsorgepflicht, nur der Mutter. Du darfst ja nicht mal bei artzbesuchen Auskunft bekommen was die kleine angeht. Mach den Job center klahr dass. Dir keine Fürsorge zusteht weil du kein gemeinsames Sorgerecht hasst.
Du stellst die rein rechtliche Frage völlig falsch - aus Absicht, mit Interesse, denn so falsch kann man das gar nicht verstehen, was im Gesetz steht:
*(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
- die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde;*
Entscheidend ist also nicht deine beleidigend klingende Pseudo-Frage:
"Bin ich verpflichtet?"
Entscheidend ist, ob die Erziehung des Kindes gefährdet wäre durch die Ausübung der Arbeit durch die Partnerin!
Einfach mal nachlesen, zweimal, dreimal zur Not!
Und wenn der Vermittler der Partnerin zu dem Schluss kommt, dass die Erziehung des Kindes nicht gefährdet ist durch den fraglichen Job -
etwa weil der Partner sich um das Kind kümmern wird derweil, und keine Gründe dagegen sprechen -,
dann ist der fragliche Job eben zumutbar, und eine Ablehnung des Jobs mindert das ALG II um rund 100,- für drei Monate und führt - rein rechtlich - zu Rückforderungen des restlichen rechnerischen ALG II der Partnerin, auch des künftigen.
Ob der Vermittler mit seiner Einschätzung recht hat oder nicht, das kann man dann klären lassen auf dem - deshalb heißt er so - Rechtsweg: Widerspruch beim Amt und danach Klage beim Sozialgericht.
Das Gericht wird aber sicherlich hüsteln, wenn es hört: "Ich weigere mich, auf das Kind aufzupassen, weil das Kind die Mutter braucht." Oder gar: "Ich bin ja gar nicht verpflichtet, auf das Kind aufzupassen! Auch wenn ich es gerne tue."
Für solche Argumente haben die Griechen ganz schreckliche Namen. Die lernt man in Rhetorik-Kursen. Die Richter kennen sie meist.
Gruß aus Berlin, Gerd
das bestimmt immer die mutter wer auf ihr kind aufpassen soll... du bist nicht verpflichtet auf das kind aufzupassen .... wenn ihr in einer wg ähnlichen bg wohnt .... was anderes wäre wenn ihr verwandt während ;)
Du bist nicht verpflichtet, auf das Kind deiner Freundin aufzupassen.
Das Amt hat keine rechtliche Handhabe, dich dazu zu zwingen. Es geht sogar noch weiter: weigerst du dich offiziell und haltet ihr alles Finanzielle getrennt, wird das Amt nicht länger eine BG unterstellen dürfen.
Keine BG bedeutet: Freundin hat Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf und vollen Regelsatz.
Also: Finanzen auseinander dividieren; du gibst eine Erklärung ab, dass du nicht bereit bist, elterliche Verantwortung zu tragen, weil du nicht der Vater bist, und gut ist ... kann sein, dass das Amt es auf einen Prozess ankommen lassen wird, aber das könnt ihr m.E. locker sehen.
danke für die sehr hilfreiche antwort - in 2 andere foren bekam man auch nur beleidigende antworten als wenn die kleine mir latte wäre oder ich zu faul wäre mal 2 std drauf aufzupassen. die kleine liegt mir sehr am herzen und ich geniesse jede stunde mit ihr, es geht doch einfach nur darum wie dir rechtslage ist ob ich halt irgendwelche pflichten habe und daher dann meine freundin jeden job ausserhalb der schulzeit der kleinen auch annehmen muss, egal ob selber gesucht oder von der arge vermittelt ich suche fieberhaft nach nem job und mal ganz davon abgesehen hätte die kleine von ihrer mama nur noch 30 minuten morgens vorm abholen des schulbusses, wenn sie um 21 uhr nach hause kommt schläft die kleine. Den 400 Euro Job hat sie sich selber gesucht mit Absprache diesen morgens ausführen zu dürfen und nun soll sie 18 Uhr arbeiten - es ist ja klasse wenn man sich 160 Euro dazuverdienen kann und das wir beiden wollen eigentlich viel mehr um ganz von der Arge wegzukommen, tun auch alles dafür - aber es ist sicherlich keine Schande wenn eine Mutter Ihr Kind vermisst und andersrum und als Krönung mir noch vorgeworfen wird ich hätte Pflichten und in Foren Sprüche zu bekommen von wegen ich könnte jawohl mal 2 Stunden auf ein K ind aufpassen.
Letztlich braucht ihr mit dem Jobcenter über das Wie und Warum nicht zu diskutieren und euch nicht einmal rechtfertigen. Das, was du ausführst, geht das Jobcenter nichts an. Mutter kann die Kinderbetreuung nicht sicher stellen. PENG! AUS!
Da die fachlichen Hinweisen zu § 10 SGB II bzgl. der Unzumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme wegen Kinderbetreuung sich an mehreren Stellen explizit auf eine Familie und die Eltern beziehen - und so den Begriff des "Partners" konkretisieren , bist du außen vor; denn du bist weder Elter, noch bildet ihr im rechtlichen Sinne eine Familie.
Kommt das Jobcenter dumm, würde ich das Ganze eiskalt mit Widerspruch und Klage durchziehen. M.E. ein todsicheres Ding.
Blödsinn, dazu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung! Es ist ja, wie er schreibt nichtmal sein Kind...