Brandschutznachweis
Hallo, ich habe 2012 / 2013 einen Anbau an das Wohnhaus in Bayern gemacht und hatte 2012 mit der Baubeginnanzeige Probleme wegen Statik und Brandschutz. Mein Architekt wollte diese beiden Positionen nicht unterschreiben, weil er nicht die Bauleitung hat. Meine Baufirma hat das dann an einen anderen Statiker gegeben, der wiederum hat den Brandschutz an einen weiteren Architekten, auch Brandschutzbeauftragter, gegeben. Vom Statiker kam nach paar Wochen die Berechnung der Statik und auch die Rechnung. Wobei hier der Rohbau bereits stand, frag mich was ich dann noch mit der Statikberechnung soll (diese hat die Firma der Filigrandecken berechnet, für den Dachstuhl hat der Zimmerer das vom Bestand abgeleitet). Nun nach 8 Monaten nach Fertigstellung kommt der Brandschutznachweis und dazu erneut eine Rechnung über fast 900 EUR. Hier das gleiche, wie soll ich den einhalten, wenn der Bau bereits abgeschlossen ist? Es passt alles, weil es ja nur ein Anbau war, von daher alles gut, aber sind die Kosten auch gerechtfertigt? Hier habe ich was davon gelesen, dass das Honorar dafür in der HOAI enthalten ist. Mit dem Architekten habe ich aber einen Festpreis für den Plan vereinbart. Der Statiker hat auch fast 800 EUR abgegriffen und ich bin davon ausgegangen, dass darin auch der Brandschutz dabei war. Schließlich hatte ich auch nur diesen beauftragt. Was kann ich nun machen, oder bleibt mir nichts anderes übrig, als die Rechnung zu begleichen? Vielen Dank für Eure Hilfe! Andi
5 Antworten
Ein Brandschutznachweis ist eine nachprüfbare Beschreibung, daß das in der Bauvorlage beschriebene Bauwerk den anerkannten Regeln der Technik in bezug auf den erforderlichen Brandschutz entspricht. Es können bauliche oder organisatorische Auflagen in dem Branschutznachweis enthalten sein, die dann Eingang in die verbindliche Planfeststellung oder Plangenehmigung Eingang finden. Die Ergebnisse des Brandschutznachweises sind auf Dauer vom Eigentümer/Bauherren zu beachten und sicherzustellen.
Der Brandschutznachweis ist Teil der Baugenehmigung.
Nun mit Sparen wird’s halt Teuer, Vor allem, wenn man an notwendigen Dingen spart. Der Bauherr heißt so weil er zum Schluss für das verantwortlich ist, was er gebaut hat. Früher Skandal deswegen teilweise ganze Städte deswegen abgebrannt, weil man sich das halt gespart hat. Komischerweise zahlen alle für Ihre Autos und andere Sachen mehr als für einen Fachmann, der einem hilft Sachwerte zu erhalten
Ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist nach Landesbauordnung auch für den Brandschutz zuständig, wird dafür bezahlt und ist für gesetzeskonforme Ausführung verantwortlich. Die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung muss der nach Landesbauordnung zu bestellende öffentlich-rechtliche Bauleiter bescheinigen. Die Ausführung des konstruktiven Brandschutzes bescheinigt der nach Landesbauordnung zu bestellende Statiker, der auch die Ausführung seiner Planungen überwachen und bestätigen muss.
Alle diese Leute muss der Bauherr beauftragen; im Auftrag muss auch die Honorierung geregelt sein, üblicherweise nach HOAI. Der Bauherr muss aufpassen, dass er nicht zusätzlich Dritte beauftragt für Leistungen, die nach HOAI bereits der Entwurfsverfasser bzw. Statiker in seinem Vertrag hat oder die der Unternehmer ohne zusätzliche Berechnung erbringen muss.
Wie das in Deinem Fall aussieht kann man nur nach Durchsicht dieser Verträge/Aufträge beurteilen. Aussehen tut es nach Schröpfung der Bauherrschaft.
Die Frage hat Seehausen bereits gut und sachlich beantwortet. Dem schließe ich mich voll an. Architekten sind Personen, die auf Wunsch und Bestellung des Bauherrns äußere und auch innere Entwürfe (Pläne) des vorgesehenen Bauwerkes erstellen. Statiker sind die Fachingenieure, die die Stand- und Tragefestigkeit berechnen, prüfen und bescheinigen. Bauingenieure, sind die Personen die das Bauwerk, auch in seinen Einzelteilen, ausführen (lassen) und die zu erstellenden Arbeiten der Baufirmen überwachen und deren Ordnungsmäßigkeit prüfen und becheinigen. Sonstige Fachingenieure, wie die für: Elektro, Heizung, Lüftung, Brandschuz ect. pp. versehen Teilbereiche des planenden Architekten- und des ausführenden Bauingenieurs. Es gibt dann noch den Entwurfsverfasser, der für die endgültigen, z. B. beim Bauamt einzureichenden Pläne verantwortlich zeichnet. Gute Ingenieure können auch verschiedene dieser Teilbereiche verantwortlich betreuen, aber nur gute! Die Frage der Kostenaufteilung und deren Vegüung wird in der HOAI nach Leistungsgruppen gereglt und sind für den Bauherrn und die einzelnen Fachingenieure verbindlich. Zur Frage der Doppelbezahlungen ist vorher abzuklären, wer, wen und womit eine Einzelleistung beauftragt wurde. Wenn z. B. dem beauftragten Architekten spezielle Fachkenntnisse fehlen eine Leistung zu erbringen und damit einen Fachingenieur beautragt für ihn diese Leistung zu erbringen, so ist die Vergütungsangelegenheit grundsätzlich Sache des beauftragenden Architekten und nicht die des Bauherrens. Einzeheiten siehe HOAI.
man/n lässt sich normalerweise VOR dem auftrag ein angebot erstellen, dass auch unter berücksichtigung eines gewissen mehr-/ minderpreises verbindlich ist.
tut man das nicht, ist man dem auftragnehmer ausgeliefert.............