HOAI Rechnung vom Architekten nach mündlicher Preisvereinbarung hinnehmbar?
Folgende Sachlage: Ich Bauunternehmer habe einen Architekten mit seiner Chefsekretärin zu einem Gespräch bei uns im Büro eingeladen. Unter Zeugen (zwei Angestellte von mir) sprachen wir über die Preisfindung der geplanten Objekte. Da es um die Erstellung einer Statik und Werkpläne für ein Einfamilienhaus ging, wurde mündlich ein Festpreis von 3.000,00 € netto vereinbart. Dieses Projekt und ein änhliches wurden mit der gelieferten Statik des Architekten erfolgreich realisiert. Bei Beginn der Arbeiten kamen auch Rechnungen über knapp 2900€. Da noch ein Teil der Leistung fehlte machte ich mir weiter keine Gedanken. Nun ein halbes Jahr später nachdem es nicht zu keiner weiteren Zusammenarbeit gekommen ist, bekommen wir eine HOAI Rechnung des Architekten über knapp 18.000,00 € mit dem Hinweis das die 2900€ lediglich ein Abschlag waren. Wenn ich nun auf die 2900€ Rechnung schaue, ist diese zwar als Rechnung aufgestellt jedoch steht im Leistungstext, dass dieses eine Abschlagssumme ist. Daraufhin kontaktierte ich den Architekten und er locker sagte, dass eine Abrechnung nach HOAI sein Recht sei! Habe nun erfahren, dass er bei einem ähnlichen Vorfall vor Gericht seine Forderung durchsetzen konnte!
Kann mir einer helfen, oder einen guten Antwalt nennen?
4 Antworten
Ich schließe mich den Ausführungen von seehausen, bauteufel und jackie251 uneingeschränkt an. Es ist schon ausgesprochen dreist, einen Architekten um das ihm nach geltendem Preisrecht zustehende Honorar prellen zu wollen und dann hier bei gf auch noch um Unterstützung bei dieser kriminellen Machenschaft nachzusuchen!
Ich hoffe, dass der Architekt erneut sein Honorar durchsetzen kann - notfalls erneut vor Gericht!
Ich schließe mich der hier vorgebrachten Verwunderung an.
Es ist schon ein starkes Stück, wenn ein professioneller Bauunternehmer anscheinend nur 16% des gesetzlichen Mindesthonorars für den Architekten bezahlen will.
Und das gilt wohlgemerkt für EIN Bauvorhaben. Es verstößt auch noch gegen das Urheberrechtgesetz wenn mit der erbrachten Planungsleistung ohne Bezahlung noch ein weiteres Objekt vom Auftraggeber realisiert wird.
Es ist also nicht nur sein gutes Recht, sondern sogar die Pflicht des Architekten nach HOAI abzurechnen. Etwas anderes als "Fachmann" anzunehmen war äußerst naiv. Die Chancen bei einem Rechtsstreit kannst du dir selbst ausrechnen.
Wenn, ja wenn wirklich die mündliche Absprache vom Architekten so geäußert wurde, wie du glauben willst, muss ja auch irgendetwas zwischen euch den plötzlichen Sinneswandel ausgelöst haben. Oder vielleicht hat er auch einfach nur gemerkt, dass er nicht einmal auf den künftigen gesetzlichen Mindestlohn kommt.
Von meiner Seite aus wünsche ich mir, dass die Lektion sitzt.
Einen guten Anwalt? Ich kann dir hier einen nennen, aber ich weiß doch nicht, woher du bist.
Architekten müssen normalerweise nach HOAI abrechnen. Für Statik und Werkplanung 3.000 €??? Hut ab, das ist wirklich günstig. Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn Zeugen vorhanden sind, die diesen günstigen Preis bestätigen. Ich an deiner Stelle würde klagen, bzw. den Architekten klagen lassen - in der Regel gibt es vor Gericht meist Vergleiche. Das heißt, du müßtest dann "nur" ca. 9.000 € bezahlen...
Kann die genannten Antworten nicht nachvollziehen! Aber womöglich schauen diese nur durch ihre "hoai Planer brille" Es fehlen viel zu viele Fakten um zu beurteilen ob die 18000 Euro zu viel oder die 3000 Euro zu wenig sind. Natürlich darf diese Vorgehensweise des Architekten nicht zur üblichen Vorgehensweise werden und ist daher sogar strafbar. Bei Interesse biete ich gerne Hilfe