Nachbarin schließt Haustür ab.
Guten Abend :). Ich habe mich schon mal ein wenig schlau gemacht, aber bitte dennoch um Rat. Ich wohne in einer Wohnung in einem 4-Familien-Haushalt, ich bin die einzige Mieterin; die anderen Wohnungen sind Eigentumswohungen. Nun ist es so, dass die eine Nachbarin (eine ältere Dame) jeden Abend die Haustür abschließt- sie legt Wert darauf, dass das gemacht wird und dass doppelt abgeschloßen wird...naja. Meine Frage ist nun, ob sie das darf? Klar, aus Gründen der Einbruchsicherung verstehe ich es, aber jeder hat doch eine Wohnungstür. Würde die Versicherung nicht für eventuellen Schaden aufkommen, wenn die Haustür nicht zugeschloßen wäre? Was mir jedoch am dringensten erscheint: Was ist mit Brandschutz? Also, darf sie das? Ich will ja auch nicht rummeckern, aber irgendwie fühle ich mich komisch damit.
19 Antworten
Das Abschließne der Haustüre findest Du immer noch in vielen Wohnanlagen - teilweise von der Hausverwaltung oder vom Vermieter vorgeschrieben.
Man mag einfcah nicht, wenn ab einer bestimmten Zeit - also 20 oder 22 Uhr - noch ungebetene Fremde einfach ins Haus hinein können.
Gut, bei modernen Türen mit sicheren Schlössern ist das eigentlich kein Problem mehr - aber früher konnte man meist die Haustüren leicht öffnen - und da wurde abgeshlossen. gerade ältere Leute haben das noch "in Fleisch und Blut" - tue ihr den Gefallen! es ist kiene große Mühe - und sie wird sich eben einfcah sicherer fühlen.
Ja, irgend wie hast Du schon recht... Dass man von außen nicht ohne Schlüsel rein kommt, ist ja eigentlich der Sinn der Sache.
Aber bei einem Brand kann es schon Probleme geben - obwohl den Hausschlüssel zum "Flüchten" hat man ja meist griffbereit - und wenn die Feuerwehr von außen ins Haus muss, dann ist die Türe auch schnell aufgebrochen.
Hallo, die Haustüre wie auch die Wohnungstüre sollte nicht abgeschlossen werden, wenn jemand in der Wohnung, oder Haus ist da sie als Fluchtwege dienen. War lange Ltr. einer Fw und habe öfters gesehen wie Personen innerhalb der Wohnung, Haus vor verschlossenen Türen durch z.B.Rauchvergiftung vor der Türe lagen.Im Notfall kann man in der Regel nicht mehr (auch durch Panik) eine verschlossene Türe öffnen.Um Versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein und auch sich sicher zu fühlen gibt es technische Möglichkeiten das man immer von innen auch bei abgeschlossen Türen nach außen kann. Gerade bei älteren Leuten wenn die Türe abgeschlossen ist und der Schlüssel steckt, ist es auch wichtig das man von außen von Familienmitgliedern mit einem Schlüssel die Türe öffnen kann (Doppelzylinder)oder mit einem Profil Knaufzylinder zum Drehen ohne Schlüssel wie z.B. ähnlich bei einer Toilette. In meinen Vorträgen Brandschutz und auch in Verbindung mit der Polizei rate ich Türen abzuschließen wenn jemand in der Wohnung,Haus ist aber nur wenn die Möglichkeit besteht im Notfall ohne Schlüssel nach aussen zu gelangen.In meiner Tätigkeit als Hausverwalter wurde in der Hausordnung immer hingewiessen das die Eingangstüre nicht verschlossen werden darf um dies vorzubeugen ließ ich Panikschlösser einbauen.Panikschlösser und Rauchmelder in Treppenhäusern und Wohnungen ist ein absolutes muß. Lesen Sie mal in der Tageszeitung wie oft solche Geräte ein Leben retten könnten.
Die Haustüre kann geschlossen, darf aber nie verschlossen werden. Sie muss von innen immer geöffnet werden können.Besonders nicht, wenn mehrere Parteien oder Mieter im Haus wohnen.Die Haustüre dient im Brandfall als Fluchtweg und muss deshalb immer passierbar sein.
Aus Sicherheitsgründen die Tür zu verschließen ist verständlich. Was ist jedoch in einem Brandfall? Hat man in der Eile und vielleicht sogar Panik den Schlüssel zur Hand? Wohl eher nicht. Die Gefahr vor Einbrüchen ist am Tage, wenn das Haus verlassen ist, eher größer als in der Nacht, wenn die meisten Bewohner zu Hause sind. Man sollte sich mit allen Mietern im Haus zusammensetzen und gemeinsam eine Lösung suchen denn gesetzlich verboten ist es nicht die Haustür zu verschließen. Die Brandschutzverordnung dagegen sagt klar und deutlich das Haustüren Fluchtwege sind und somit NICHT verschlossen werden dürfen. "Haustüren sind Notausgänge und müssen jederzeit von innen ohne Schlüssel zu öffnen sein." Eine Lösung wären zum Beispiel spezielle Schließzylinder wie sie in Brandschutztüren zu finden sind. Man kann diese abschließen, sie sind aber von innen in einem Notfall ohne Schlüssel zu öffnen.
Es ist tatsächlich so, dass eine Haustür in einem Mehrfamilienhaus NICHT verschlossen werden darf. Bei einem Einfamilienhaus ist es völlig Wumpe. Auch bei einem Mehrfamilenhaus, dass nur von einer Familie bewohnt wird. Es sei denn, es ist eine sehr grosse Familie.
Es handelt sich hier um öffentlichen Raum und der unterliegt öffentlichen Brandschutzregeln. Vergleichbar zum Beispiel mit Schulräumen.
Versicherungstechnische Vorwände sind übringens auch völliger Quatsch. Welche Versicherung sollte denn welche Leistung verweigern? Angenommen der Mieter findet es schick eine Blumenvase oder ähnliches als Deko in den Flur zu stellen und die Haustür steht laufend sperrangelweit auf, würde die Hausratversicherung diese wertvolle Preciose trotzdem ersetzen. Das würde Sie übringens auch tun, wenn die Vase im Vorgarten stehen würde (Aussenversicherung). Es sei denn, es ist eine Ming-Vase aus der Pong-Dynastie mit einem exorbitanten Wert. Aber für sowas gibt es Entschädigungsgrenzen.
Um aber nochmal auf die Abschliesserei zu kommen: Es handelt sich hier um "gefühlte" Sicherheit, die nichts mit der Realität zu tun hat und andere, deutlich grössere Gefahren birgt. Wenn die alte Schachtel einen Herzanfall hat (kommt ja gerne mal vor) und noch mit letzter Not das Telefon erreicht und den Notarzt anruft, wird dieser erstmal die Nachbarn anklingeln um ins Haus zu kommen. Omi kann ja nicht die Treppe runter und aufschliessen, denn sie ist ja damit beschäftigt auf dem Teppich zu liegen, nach Luft zu japsen und ihr Herz zu halten. Wenn dann die Wege endlich mal alle geöffnet sind und Omi schon von die weiteren Szenen beobachtet, wird sie feststellen wie klug die Idee mit dem Abschliessen wirklich war.
Vielleicht ist aber auch ganz genau das der Plan, weil sie so schnell wie möglich aus dem Haus ausziehen möchte. Wer weiss das schon. Frag sie doch mal.
Bei uns im Haus wohnt auch eine... Die ist nicht alt. Topf fit und geht arbeiten.selbst wen sie morgens von der schicht kommt schließt sie die Haustür ab. Das muss man mit einem Gesetz doch irgendwie verbieten können um die Gefahr etwas zu mindern im Bezug auf den Fluchtweg. Net jeder denkt im Panik an sein haustürschlüssel weil unten die Tür verschlossen sein könnte. Das ist fahrlässig und sollte präventiv bestraft werden!!!
Das mache ich ja schon, ich schließe immer brav ab. :) Aber man kann von außen ohne Schlüssel nicht rein. Aber wenn es brennt? Ich meine ja nur, sie ist nicht mehr die Jüngste und wohnt ganz oben. Naja, dann muss ich das wohl so hinnehmen. Danke.