Hausmeister manipuliert Türschließer : ist das erlaubt?
ich habe leider keine Beweise, bin mir dennoch absolut sicher, daß mein Hausmeister ( der mich aus der Wohnung rausekeln will, mich bei der Vermieterin anschwärzt und mir auch schon mit körperlicher Gewalt gedroht hat ) den Türschließer ( siehe Bild ) dahingehenst manipuliert hat, daß man keine Schließgeschwindigkeit mehr einstellen kann. vorher habe ich das immer selbst " heimlich " eingestellt, aber seit gestern fällt die Türe so laut ins Schloss, daß es im ganzen Treppenhaus donnert. Anmerkung : ich wohne im EG - die Türe ist somit direkt neben der Wand und meinem Bett. muss ich mir diesen terror bieten lassen ?
13 Antworten
Das mit dem heimlich einstellen würde ich keinem sagen. So weit ich weiß darf der Hausmeister die Tür nicht so laut einstellen, das es Dich stört.
Es gibt zwar so weit ich weiß keine Festlegung wie laut, aber ich weiß es als Handwerker. Mir wurde gesagt ich soll es so einstellen das die Tür auf alle Fälle zu fällt, aber so Leise es irgend geht. Denn die Tür nimmt Schaden wenn zu laut zuknallt.;)
Was sagt denn der Mieterschutzbund zu Deinem Problem?;)
Der (nicht dein) Hausmeister ist eine Marionette des Vermieters, hat keine Befugnis im Umgang mit Mieter und kann auch keine Aufträge bzw. Schadens- oder Mangelmeldungen von den Mieter entgegennehmen. Der Hausmeister kann niemanden aus der Wohnung ekeln, wenn der Geekelte sich dagegen mit Rechtsmitteln wehrt. Dein Verhalten erinnert eher an einen duldsamen Mieter.
Es wird also Zeit dem Vermieter gehörig die Meinung zu schreiben, was den Hausmeister betrifft. Du lässt dich von einem Rechtsanwalt beraten, der auch schon erfolglos Briefe an deinen Vermieter geschrieben hat? Wie wäre es also nach entsprechender Vorarbeit mit einer Instandsetzungsklage um den Türschließer wieder in Ordnung zu bringen?
Dein Geschwätz geht an der aktuellen Situation vorbei. Hier wird ausdrücklich von einem Hausmeister gesprochen, der in manipulativer Weise Mieter belästigt. Und das gehört bestraft.
Dir Missliebiges als "Geschwätz" zu bezeichnen, hebt deine Meinung aber sowas von ins richtige Licht ...
Du solltest in der EG-Wohnung wohnen und das Knallen der Tür ertragen müssen.
Könntest Du mal zum zusammenhängenden Argumentieren übergehen?
Du fummelst ungefragt am Türschließer?! Klar, dass der Hausmeister sich das nicht gefallen läßt. Da kannst du dich an den Vermieter wenden, aber einen Rechtsanspruch sehe ich nicht.
ich wohne im EG und kann als Mieter ja wohl erwarten, daß der Türschliesser so eingestellt wird, daß die Türe leise schliesst ! wenn das dieser Hausmeister ( den ich verachte ) daß dann dahingehenst manipuliert, daß die Türe neben meiner Wand wie eine Bombe ins Schloß fällt, dann ist das Psychoterror !
Psychoterror ist das, was du seit Jahren betreibst. Hoffentlich wird dir nachgewiesen das du den Schliesser kaputt gemacht hast und endlich die Quittung , die Kündigung, bekommst..
Das siehst Du aus rechtlicher Sicht leider falsch. Du must erst beim Vermieter bzw. von diesem benannter Person reklamieren. Erst wenn dieser nicht im angemessenen Zeitraum reagiert, kannst Du zur Selbsthilfe greifen. Erst wenn dieser angemessene Zeitraum situationsbedingt so kurz ausfällt, dass der Vermieter gar nicht reagieren kann (z. B. Heizungsausfall am Wochenende), kann man erst handeln und dann melden.
Ob Du den Hausmeister abkannst ist vollkommen egal. Reklamiere in dokumentierter Form, wenn er nachlässig ist. Das gleiche gilt für sein beschriebenes Verhalten.
wenn das dieser Hausmeister ( den ich verachte ) daß dann dahingehenst manipuliert, daß die Türe neben meiner Wand wie eine Bombe ins Schloß fällt, dann ist das Psychoterror !
Von deiner Seite aus ist das zuerst einmal eine Verleumdung, das ist eine Straftat. Du kannst nicht eine unerlaubte Handlung mit einer anderen beantworten. Dafür ist der Rechtsweg zu beschreiten. So etwas wie Selbstjustiz gibt es in Deutschland nicht. Das Du ohne Erlaubnis und Wissen des Vermieters den Hauseingang so manipulierst, das die Tür im Zweifelsfalle gar nicht mehr zufällt, und evtl. unberechtigte Personen so Zutritt zum Gebäude erhalten, ist ein Kündigungsgrund.
Wende dich schritlich an den Vermieter oder Eigentümer. Verlange das der Mangel innerhalb einer von dir gestellten, zumutbaren Frist, abgestellt wird, ansonsten kannst Du die Miete kürzen.
Die Streitigkeiten mit dem Hausmeister würde ich versuchen mit einem direkten, sachlichen Gespräch zu bereinigen, und nicht hinter seinem Rücken zu agieren. Das er darüber nicht erfreut ist, kann man ganz gut nachvollziehen. Erwachsenen Menschen kann nur geholfen werden wenn diese sich miteinander verständigen.
Körperliche Gewalt androhen ist natürlich auch nicht die feine Art, aber Hunde die bellen, beißen nicht.
@wildpark6: Ja, geht's noch? Du weißt gar nichts und schreibst so gemein? Bist Du der Hausmeister?
gemein? das Spielchen betreibt er seit Jahren in jeder Wohnung-jede... das ist kein Zufall , das ist krankhaft..
Beschäftige dich mal mit seinen anderen Fragen.
Keine Miete zahlen,Nebenkostenabrechnungen ignorieren und von den Energieversorgern gesperrt werden,Nachbarn terrorisieren,Eigentum zerstören-aber eine große Klappe.
Bei mir wäre er längst raus.
Dern Torrnade hat angeblich schon einige Erfahrungen mit körperlicher Gewalt-zuletzt bedrohte er seine Hausärztin.
Er ist hier nicht das Opfer-sondern Täter.
Mittlerweile allerdings bin ich mir fast sicher das seine Geschichten mit viel Fantasie aufgepusht wurden-keiner ist so blöde und lässt sich das von einem Typen der hier nur jammert gefallen.
Was willst du Torrnado-der böse Held sein? Dein betteln um Aufmerksamkeit wird langweilig.
Du hast offensichtlich viel zu viel Tagesfreizeit. Kümmere dich endlich um einen Job.
Und dein Vermieter kann erwarten, dass du deine Miete regelmäßig und pünktlich zahlst und ihm nicht wegen jedem Pups ein Ohr abkaust. Kommst du dem nach? Nein!
Echt?! Ich dachte, er sei in seine Ärztin verliebt. Seine Aussage.
Sie haben am Türschließer ihre Finger weg zu lassen!! Sie sind nur einer von mehreren Bewohnern und auch NUR Mieter, noch nichtmal Eigentümer.
Die Türe hat im Zuge der Haussicherhei mit sich bringen.t zwingend zuzugehen. Die Schließer haben aber auch eine Feder, die auf veränderte Umgebungstemperaturen reagieren. Deshalb schließt eine Türe im Sommer anders als im Winter. Darum kümmert sich im Normalfall der Hausmeister, nicht Sie! Dass Sie im EG wohnen ist halt Pech. Sollte jemand in Erfahrung bringen, dass Sie dauernd am Schließer herumschrauben, kann das eine Abmahnung mit sich bringen.
Die Türe hat im Zuge der Haussicherheit zwingend zuzugehen. Die Schließer haben aber auch eine Feder, die auf veränderte Umgebungstemperaturen reagiert. Deshalb schließt eine Türe im Sommer anders als im Winter. Darum kümmert sich im Normalfall der Hausmeister, nicht Sie! Dass Sie im EG wohnen ist halt Pech. Sollte jemand in Erfahrung bringen, dass Sie dauernd am Schließer herumschrauben, kann das eine Abmahnung mit sich bringen.
SIE sind der Manipulierer, nicht der Hausmeister!
Gewaltandrohen ist eine Straftat du kannst ihn anzeigen und die Tür überprüfen lassen. Sammel am besten Beweise und gehe dan zur Polizei.
Das kann er nicht weil er dem Hausmeister schon Gewalt angedroht hat. Ist alles hier zu lesen.
Du tust ja so, als wäre das noch nie nach hinten losgegangen ... vor allem, wenn man als einziger dieses Problem haben sollte. Und dann auch noch gleich mit Anwalt! Das ist dann besonders förderlich für das Mieter-/Vermieter-Verhältnis.
Es kommt hier maßgeblich auf die fallspezifische Situation an. Wenn ich da aber lese, dass andere Mieter empfänglich für diese denunzierende Informationen des Hausmeisters sind, so ist entweder das Verhältnis der gesamte Hausgemeinschaft untereinander fragwürdig oder der einzelne ist nicht so duldsam, wie Du es vermutest.
Wie Du nun aber darauf kommst, dass der Hausmeister pauschal keine Reklamationen annehmen kann/darf, ist mir schleierhaft. Es gibt zwar das System, das die Verwaltung die Reklamation annimmt und diese dann den Hausmeister beauftragt. Deutlich häufiger dürfte aber Hausmeister und Verwaltung ein-und-die-gleiche Person sein oder von der Verwaltung bestimmt sein, dass sowas direkt an den Hausmeister geht. Was nun der Fall ist, sollte aus dem Mietvertrag und/oder der Hausordnung hervorgehen.